Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 64 (1923)
- Issue
- Heft 51 (20.12.1923)
- Date
- 1923-12-20
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 Nr. 51 Der Israelit 20. Dezember 1923 Als im Weltkriege der Generalissimus Nikolai Nikolajeroilsch (dessen geschworener Feind übrigens Rasputin war, eine Feindschaft, die ganz auf Gegenseitigkeit beruhte) mit der Benützung der Legende vom „jüdischen Hochverrat" die furchtbare Vertreibung der Juden aus Litauen, Lettland und anderen Gebieten in das innere Rußland inszenierte, versuchten einige angesehene jüdische Persönlichkeiten durch Vermittlung Simonowitsch's Rasputin zu einem Eingreifen gegen die barbarischen Maßnahmen des Großfürsten zu veranlassen. Der in der jüdischen Oeffentlichkeit Rußlands wohlbekannte Jude Moses Akimowitsch Ginsburg, genannt „der Ginsburg von Port Artur", der viele Verbindungen am Zarenhofe und in der hohen russischen Bureaukratie hatte und auch russischer Staatsrat war, versuchte damals, Rasputin zu einer Konferenz mit einigen jüdischen Persönlichkeiten zu bewegen. Der Versuch gelang und die Konferenz fand in Ginsburgs Hause statt. An ihr beteiligten sich: Baron G i n s b u r g, der Petersburger Rabbiner Eisensladt, der Bankdirektor Mandel, der bekannte Warschauer Jude Poliakow und einige andere jüdische Persönlichkeiten, darunter auch der berühmte Advokat S l i o s b e r g. Sliosberg bildete übrigens den einzigen Vertreter seines Standes, welchen Rasputin duldete. Rasputin hatte nämlich eine heftige Abneigung gegen Advokaten, die er stets als Dummköpfe bezeichnete, und bedang sich auch aus, daß bei der Konferenz kein Advokat anwesend sei mit Ausnahme Sliosbergs, den er einen klugen und netten Menschen nannte. Die jüdischen Teilnehmer der Konferenz legten Rasputin das furchtbare Unheil dar, welches für die Juden die Maßnahmen des Generalissimus bedeuteten, und baten ihn um Hilfe hinsichtlich einer Milderung oder Sistierung dieser Maßnahmen. Der Mönch hörte aufmerksam zu, dann antwortete er, er sei bereit, zu helfen, wenn es notwendig sei und setzte hinzu: „Ich begreife nicht, was ist aus euch geworden! Ihr seid doch gar keine Juden! Ein Jude muß imstande sein, von allem Unglück loszukommen und sich aus allen schlechten Lagen herauszuziehen. Geld darf in solchen Fällen keine Rolle spielen . . . Wenn ein Minister scharfe Zähne hat und gegen die Juden bellt, so ist das beste Mittel, ihm das Maul mit einem Paket Banknoten zu verstopfen ... Alle kaufen ... alle schmieren ... Das ist bei uns das einzige Mittel, um zu erreichen, was man braucht. Denn die Judenfrage in Rußland ist nur auf zweierlei Art lösbar: Entweder man stiehlt die Juden aus Rußland heraus oder man kauft sie los ... Um mich macht euch keine Sorge, ich will euch helfen, wo ich kann." Rasputins Hilfe trat nicht in die Erscheinung: in militärischen Dingen war der Einfluß des Großfürsten zu groß. Aber es ist bezeichnend. wie sonderbar sich im Kopfe eines russischen Nebenherrschers die Judenfrage spiegelte. Die gegenwärtige Lage der jüdischen Wanderung. (Schluß.) Nach dem vom argentinischen Ministerium für auswärtige Angelegenheiten am 15. Mai ds. Is. erlassenen Zirkularschreiben Nr. 13 erfolgt entsprechend dem Dekret vom 26. September 1911 die Bewilligung von Visen an Einwanderer nach Argentinien, die ihren Charakter als solche Nachweisen und den vorgeschriebenen Formalitäten genügen, durch die argentinischen Konsulatsvertretungen im Auslande unentgeltlich. Nach Artikel 12 des Gesetzes 817 vom Jahre 1876 werden als Einwanderer angesehen jeder Fremde — Tagelöhner, Handwerker, Gewerbetreibende, Landmann oder Lehrer, weniger als 60 Jahre alt, und imstande, seine gute Führung und Befähigungen nachzuweisen, der sich nach Argentinien begibt mit Dampf- oder Segelschiff, der seine Ueberfahrt in zweiter oder dritter Klasse bezahlt hat oder dessen Reise durch die Nation, die Provinz oder die Privatinstitutionen, die sich mit dem Schutze der Einwanderer und der Kolonisation beschäftigen, bezahlt worden ist. Es ist den Ankömmlingen in Argentinien, die Arbeit suchen und sich über die Landesverhältnisse unterrichten wollen, anzuempfehlen, sich an das Schutzkomitee für Emigranten in Buenos-Aires, Calle Viamonte 2759, zu wenden, das auch ein Arbeitsamt unterhält. Dasselbe empfängt von den Schiffahrtsgesellschaften bereits Listen der jüdischen Passagiere und kann die nötigen Dispositionen treffen und die Verwandten von der bevorstehenden Ankunft verständigen. Ein Beamter des Komitees nimmt die Ankommenden in Empfang. Es muß darauf hingewiesen werden, um Einwanderer, namentlich auch solche freier Berufe, vor Enttäuschungen zu bewahren, daß ausreichende Erwerbsmöglichkeiten in der Hauptsache sich nur denen bieten, die sich, der ökonomischen Situation des Landes sich anpassend, der Handarbeit unter den gebotenen Entlohnungsbedingungen bezw. landwirtschaftlicher Arbeit zu widmen bereit sind. Literarische Notizen IV. I. Der Privatgelehrte R. Jehuda Labin (Frkft. a. M.) hat unter dem Titel min' Vip ein Werk druckfertig gestellt (der erste Bogen ist bereits gedruckt), dessen Erscheinen von jedem Freunde der talmudischen Literatur freudig begrüßt werden wird. Aus Talmud. Sifra, Sifre, Mechilta, Raboth, Sohar usw. sind Aussprüche des Midrasch zusammengetragen und nach ihrem Inhalt rubriziert, sodaß z. B. die Aussprüche über Zedokopflicht, Thoralernen, Redlichkeit usw. einen zusammensassenden Einblick in die Ansprüche talmudischer Weisheit an das jüdische Pflichtenleben gewähren. Die Herstellung des Werks erfordert große Mittel; hoffentlich finden sich Mäzene bereit, dem Verf. durch Zeichnung von Beiträgen es zu ermöglichen, seine Lebensarbeit der Oeffentlichkeit, und zwar in erster Linie dieser zu Ruhen, bald übergeben zu können. S. II. Im Pentateuchkommenlar von Hirsch zum 5. V. 20. 10—14 befindet sich S. 294 Zeile 5 (Ausgabe v. I. 1899) eine irrtümliche Angabe. Die Stelle von den ni'avvnv vi^v ist nicht Jer. Schebuoth 6, 1, sondern Jer. Schwiis 6, 1. (Auch B. Gittin 46 a Taussaus, allerdings mit einer anderen Lesart.) Raphael Breuer, der in seinem „Buch Josua" aus S. 90 Hirsch wörtlich anführt, hat auch den Irrtum übernommen. Demnach ist auch Breuer zu berichtigen. HI. Zn der „Geschichte der Juden" von Lotleck (Franks, a. M. 1915) wird S. 138 gesagt, Rabba sei 60 Jahre alt geworden. Das ist nicht richtig. Rabba wurde 40 Jahre alt. (Siehe M. L. 28 a, weiterhin Taus. Jebamoth 105 a und Tauss. R. H. 18 a). Berlinger (Breslau). Zu der in der letzten Nr. des „Israelit" auK dem Manuskript des „Chatham Sofer" angeführten Entscheidung des 't ns'pn v-ipvn m'a rvo^nn sa"s n"am wonach das Entzünden der Menorahlichter auch draußen geschehen könne, möchte ich daraus Hinweisen, daß diese Entscheidung zu den noch ugelösten Problemen gehört, da sie sich durchaus in Widerspruch befindet mit mm V"'*I spo’Q *nö8 ll'ana, zitiert auch von p'am z. St. wo es, ausdrücklich heißt: o'aa’i finan ]pri' rSv’asfr rman m *p*iV' (Dergl. •-pan nnan mnan) Rabb. Dr. Winkler. Familiennachrichten. Geburten. Einen Sohn, Moritz Hellmann und Frau Rachel geb. Bamberger. Würzburg. Neubergstraße 11.______________________ Sabbat-Anfang und -Ausgang. Ort: Anfang Uhr >Mitt. Lo 1923 tum 5684 Ausg. Uhr jMin. Frankfurt a. M. 4 05 22. 14. 5 20 Berlin .... 3 56 Dez. Debet 4 44 München . . . 4 30 5 10 Köln. 4 20 5 20 Stuttgart . . . 4 30 5 18 Breslau.... 4 10 4 40 Nürnberg . . . 4 10 5 06 Hamburg . . . 4 — ' 4 68 Es fei alsdann noch auf Grund von Nachrichten aus Argentinien auf folgendes hingewiesen. Es bringt Nachteile mit sich, wenn — wie es zur Ersparung von Visakosten 'öfters geschieht — für mehrere Auswanderer,. z. V. Männer und Frauen, die nicht zu einer Familie gehören, nur ein einziger Paß ausgestelli ist. Die auf dem Paß zusammen Verzeichneten können u. a. nach ihrer Landung in Argentinien nicht unentgeltlich in die einzelnen Provinzen befördert werden. Zur Erlangung freier Beförderung muß der Paß des Immigranten vorgelegt werden. Wenn mehrere Personen sich aus einem Passe befinden, werden sie als zu einer Familie gehörig betrachtet und müssen alle die Reise nach der Provinz antreten, auch wenn das Reiseziel einzelner von ihnen die Hauptstadt Buenos-Aires ist. Es muß alsdann davor gewarnt werden, daß Witwen, sei es, daß sie alleinstehen oder Kinder bei sich haben, nach Argentinien gehen, ohne dort Angehörige oder genügende Subsistenzmittel zu haben. Es bieten sich in Argentinien nicht die Möglichkeiten, sie dauernd auf fremde Kosten zu unterhalten. Die Jmmigrationsbestimmungen, die zurzeii in der südafrikanischen Union in Kraft sind, sind sehr streng. Besonders zu bemerken ist, daß es nutzlos für jeden Immigranten ist, nach Südafrika zu kommen, um eine Position als Angestellter zu suchen. Denn die Regierung erlaubt keinem, in dieser Situation und mit dieser Absicht sich niederzulassen, weil gegenwärtig die wirtschaftliche Lage in Südafrika ungünstig ist. Um jüdischen Einwanderern, die in Südafrika ankommen, beizustehen, hat der Jewish Board of Deputies in Johannesburg (Südafrika) einen Vertreter in Kapstadt bestellt, um die einlaufenden Schiffe zu empfangen und jüdischen Immigranten in ihren Beziehungen zum Jmmigrationsdepartement förderlich zu fein, sie vor dem Immigrationsberufungstribunal zu vertreten und für sie allgemein in Fällen einzutreten, wo ihrer Landung sich Schwierigkeiten entgegenstellen. Es ist den Neuankömmlingen zuraten, alsbald nach ihrer Ankunft in Kapstadt nach dem Vertreter des Jewish Board of Deputies zu fragen. Name und die Adresse desselben sind: P. Jochelson, Gresham House, 40 St. Georges Street, Kapstadt, P. O. Bor 1709, Phone 1671, Central, Residential phone 621, Central Telegraphie adreß „Jochels". Ueber die Einwanderung nach Erez Jisroel sagt der Bericht: Im Jahre 1922 ist eine Verschärfung bezüglich der Kontrolle der Einwanderung eingetreten. Die palästinensische Regierung begnügt sich nicht mit der von seiten der Palästinaämter sowohl sowie von seiten des englischen Konsulates erfolgten Prüfung, ob der Palästinareisende den Bestimmungen über die Einreise entspricht, sondern sie hat besondere Kontrollinstanzen eingesetzt. und zwar zunächst einen besonderen Kommissar nach Triest entsandt, der vor der Einschiffung eine nochmalige Prüfung der Visa daraufhin vornimmt, ob diese auch wirklich den von der palästinensischen Regierung erlassenen Bestimmungen entsprechen. Es soll dies Verfahren nach der Argumentation der palästinensischen Regierung eine bisherige Härte vermeiden. Die Landungsbehörde in Palästina hatte das Recht, Leute von der Landung zurückzuweisen, welche nicht ordnungsgemäß erteilte Visa von seiten der englischen Konsulate vorzeigen konnten. Solchen Palästinareisenden, deren Visa nach Meinung des Kontrollkommissars nicht in Ordnung find, soll eine unnütze Weiterreise nach Palästina erspart bleiben, und deshalb sollen solche Reisenden bereits in Europa angehalten werden. Berlin ist nach wie vor Hauptetappenstation für alle Palästinareisenden, die von den Palästinaämtern Danzig, Kowno, Riga, Reval, Libau abgefertigt werden.