Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 64 (1923)
- Issue
- Heft 45 (8.11.1923)
- Date
- 1923-11-08
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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64. Jahrgang r v 8. November 1923 ^TdltiyUrt ö. vllv C^tt 29. Nkarcheschwan 5684 Nr. 45 Ein Centralorgan lür das orthodoxe Judentum Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. □ m Abonnement ab dem am Zahltag „.«... ...___,_,_ 20000 Kronen; Polen: 4. Vierteljahr: 2 deutsche Goldmark. — Nur Vierteljahrs-i_ ments: Tschecho-Clorvakei 15 Kronen, Ungarn KOO Kronen, Jugoslawien 25 Di«.; Litauen 7.50 Lit.; Rumänien 50 Lei; Holland 1.50 fl.; Belgien 7,60 Fr.; Frankreich 6 Fr.; Schweiz 2,50 Fr.; Italien 10u Lire: Skandinavien 4 K.; England 2 sh. 8 p.; Amerika 0,75 Dollar. Einzelnummer Fünfzehn Goldpfennige. Der Israelit erscheint jed. Donnerstag. Inserate 10 Goldpf., multtol. mit dem Goldmarkkurs am Zahlungstag, für Stevens. 5 Goldpf., für die stebengesp. Nonpareille-Zeile einschl. Teuerungszuschlag: Chiffregebühr in Höhe eines Fernbriefportos. Auslandsinserate 20 Goldpf. die Zeile. Rabatt nach Tarif. Bei lauf. Inserataufträgen tarifm.Preiserhöhung jederz. Vorbehalten. Inseratenannahme durch den Verlag des Israelit G. m. b. H., Frankfurt a. SR., Gr. Eschenheimer Str. 23, Tel.Hansa5842 sowie durch sämtl.Ann.-Exp.o.In- ».Auslands. Alleinige Inseratenannahme für Frankfurter Geschäftsanzeigen: Jul. Schmidt, Langestraße 8. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. enamt ^üdMe^?ür^8^^n Postscheckamt Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. Zahlungen dirett an den Verlag auf Postscheckkonto Frankfurt oifratn) Ur7?^8Ö2!^^lü^erdem^r^^östspär?äss^8le^Ur77§^^^^östspärkässe Zürich Nr. VIII 7234 — Postscheckamt Amsterdam Nr. 24869 — Böhmische Unionbank in Prag — Banca Marmarosch, Blank & Co. in Bukarest — Fi Das Inhaltsverzeichnis befindet stch am Schluffe des redaktionellen Teiles. Wovemöer-Aöonneinent. Im Anschluß an unsere Bekanntmachung in letzter Nummer wiederholen wir, daß der „Israelit" für Wovemöer 60 Goldpfennige Kostet. Die durch Nachnahme eingezogeue Anzahlung von 3 Milliarden ist zum Goldmarkknrs des Kingarrgstages auf Konto gntgefchrieöen. Diejenigen AöonnementsgeVühren, die bis zum 10. Hlovemöer nicht in unseremBesitze sind, erheben wir ab 15. Aovember durch Wachnähme, wobei der amtliche Dollarkurs des Avgangstages der Nachnahmen — die natürlich nur successtve ausgeschrieben werden können — zu Grunde gelegt wird; Nachberechnung bleibt Vorbehalten, falls zwischen Absendnngstag nnd Geldeingang mehr als 19°/° Kntwertnng eintritt. Sowohl für Abonnements als für Inserate werden GoldanleiHestülke und Dollarschatzanweisungen an Zahlung genommen. Merlag des „Israelit" G. m. b. K. Krankfnrt a. M. Für Alle, die ihren Kindern den Sabbat bewahren wollen . . . von Rabbiner Ar. A. Zleutvirth in Kalöerstadt. Die Lienessio Gedaulo hat sich als Hauptziel die Stärkung und Befestigung der Autorität der Thauro gesetzt. Wie in früheren Zeiten sollten Bestimmungen von den Vertretern der Thauro, die zur Wahrung des religiösen Lebens erlassen sind, religiöse' Gesetzeskraft erhallen. Diese Befestigung der Thauro sollte besonders im Gemüte der Jugend, der ganzen Zukunft des jüdischen Volkes, fest verankert werden. Dies Bestreben der Kenessio Gedaulo findet überall, wo die Agudo festen Boden gefaßt hat. die größte Beachtung und Unterstützung. Diese Tatsache erinnert an einen Beschluß, der vor mehr als einem Jahre von den Mitgliedern des orthodoxen Rabbinerverbandes anläßlich einer Tagung in Frankfurt a. M. einstimmig gefaßt wurde. Der Rabbinerverband forderte auf, überall, wo nur irgend möglich, jüdische Schulen zu gründen. Denn nur in einer jüdischen Schuld mit frommen jüdischen Lehrern kann der religiöse Gedanke voll und ganz zur Entwickelung gelangen. Wo dies aus einem Grunde nicht mog-lich ist, sollte wenigstens dahin gewirkt werden, daß die jüdischen Schüler am Sabbat vom Schulbesuch fernbleiben. Gerade an dem heiligen Sabbattage sollte es der Heranwachsenden Jugend ermöglicht werden, zurückgezogen von der Mitwelt, ihren eigenen jüdischen Aufgaben sich zu widmen. Wäre diese Entschließung von keiner weiteren Begründung begleitet gewesen, so müßte sie, gestützt auf die Autorität der Vertreter der Thauro, für jeden thoratreuen Jehudi von religiöser Gesetzeskraft fein. Zu jeder Zeit stand den Bewahrern der Thauro das Recht zu, religiöse Bestimmungen zur Befestigung der Thauro zu erlassen. Leider muß festgestellt werden, daß dieser Beschluß wie eine sonstige Zeitungsnotiz behandelt wurde; nur sehr Vereinzelte haben in Wahrung des rabbinischen Beschlusses ihre Binder aus der Schule am Sabbat ferngehalten. Wir möchten die Wichtigkeit dieses Beschlusses im Folgenden des Näheren besprechen. Sowohl die Begründung des Rabbinerverbandes bei seinem Beschluß wie andere Momente, die für eine Fernhaltung der Schüler vom Schulunterricht am Sabbat sprechen, sollen angeführt werden. Für jeden, der sich einen offenen Sinn für Religion bewahrt hat, kann darauf hingewiesen werden, daß für das jüdische Volk im Eolus, zersplittert unter den Völkern, Synagoge und Lehrhaus die einzigen Stätten der Sammlung sind. Diese Sammlung findet aber an erster Stelle am Sabbat statt. Es muß demnach nur selbstverständlich sein, daß die Schüler an dem Hauptgottesdienst am Sabbatvormittag teilnehmen sollten. Schon mit Rücksicht auf rmn Dir am. Je großer die Gemeinde der Betenden ist, umso größer ist auch die Weihe. Mag der Jugendgottesdienst noch so schön eingerichtet sein: es fehlen ihm immer bestimmte weihevolle Momente. Zunächst das würdige Beispiel der Alten, die gewöhnlich zu einer anderen Zeit beten. Wieviel der Jugend dadurch verloren geht, braucht nicht erst besonders betont zu werden. Wird der Jugendgottesdienst des Morgens abgehalten, so müssen die Schüler sehr früh aufstehen, jedenfalls früher als an Wochentagen, wo die nVsn viel kürzer ist. Lin nap naa ist dies gewiß nicht. Auch wird, um die Schulzeit nicht zu versäumen, mit der größten Schnelligkeit gebetet. Wird der Jugend gottesdienst erst nachmittags abgehalten, so kann höchstens Leinen und Mussaf in Betracht kommen: Schachrit wird ausgerechnet am Sabbat von der Jugend ohne Minjan gebetet. Die Woche über ist der Jugend Gelegenheit gegeben, dem Gemeindegottesdienst beizuwohnen: an einem Tage dagegen, der hauptsächlich der Thauro und dem Gottesdienst geweiht und dazu ausersehen ist, ist die Jugend, sie, die Zukunft des jüdischen Volkes, gehindert an dem allgemeinen Gottesdienst teilzunehmen. Die einfachste Ueberlegung, welche religiöse Pflichten ein jüdischer Vater, welche Verbindlichkeiten eine jüdische Mutter ihren Bindern gegenüber hat, müßte demnach einen Schulbesuch am Sabbat unmöglich machen. Neben dem eigentlichen Arbeitsverbot am Sabbat haben unsre Weisen verschiedene Bestimmungen für Sabbat festgesetzt, die diesen Tag heiligen und weihen sollten, damit dieser Tag erhaben über einen gewöhnlichen bürgerlichen Ruhetag sein sollte. Aus dem bekannten Verse-,21 -,221 rrirrv» *p*n nwsra wraaiQefaja 58,13). — „Ehren sollst du ihn (den Sabbat), daß du an ihm nicht deine Wege verrichtest, deine Geschäfte erledigst und Worte sprichst," folgern die Weisen, daß der Sabbat auch im Worte, in den menschlichen Reden geheiligt werden müsse. Rechnungen, die nicht für eine Mizwah oorgenommen werden, Lektüre, die das religiöse Leben nicht betrifft, sollen am Sabbat unterbleiben. Selbst Geschichtsbücher allgemeinen Inhalts zu lesen, wird nicht gebilligt. Auch das Sinnen und Denken Wer profane Dinge soll wegen mjtMiaiyi. Tna vermieden werden (vgl. Grach (Lh.jlOö u. 107). Der Grundsatz lautet: llvx -iivrr maartmoa ib'rm min rnia n^it nawa *natt Sollte der Schulbesuch zur Erlernung von Griechisch, Lateinisch, Rechnen und Geschichte nicht mindestens dem Geiste dieses Verbotes widersprechen? Eine sehr weit bekannte und geschätzte orthodoxe Persönlichkeit äußerte sich vor kurzem uns gegenüber: „Ich habe in meiner Jugend die Schule am Sabbat besucht, bekenne Der Nachdruck der Artikel und Korrespondenzen des Israelit ist nur unter genauer Quellenangabe und, soweit es stch um gröbere Aufsätze handelt, nur - - nach vorheriger Genehmigung gestattet. - -