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Der Israelit · 1923-09-07 · Heft 36-37 (7.9.1923) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
64 (1923)
Issue
Heft 36-37 (7.9.1923)
Date
1923-09-07
Page
– (sequence 17)
Language
German
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Nr. 36 Seite 17 . 17. September 1923 Die Religionsverfolgungeu in Rußland. Referat, gehalten auf der Kenessio G ed aulo von Dr. Nathan Birnbaum in Hornburg v. d. H. Seit es Menschen auf der Welt gibt, gibt es ein Ahnen Gottes. Die Völker des Altertums ahnten die göttliche Sphäre, sie fanden nur nicht den Weg zur vollen. Wahrheit. Wir fanden ihn am Berge Sinai. Wir ahnten nicht mehr bloß, daß eine göttliche Sphäre ha sei, sondern wir wußten, daß nur ein Gott ist. Wir wußten, daß wir mit unserem ganzen Leben, mit unserem Tun und Treiben, mit aller unserer RuWr diesem einen Gotte verpflichtet sind, daß wir sein Werk tun, daß Alles, was wir tun, von ihm gewollt ist. Das ist die Größe unseres Volkes. Menschen, die Gott nicht einmal ahnen, gibt es eigentlich nicht. Und die Gott zu leugnen vorgeben, sind nur Verführer oder Verführte, die ihn selber auch ahnen, nur daß sie sich zwingen, von ihm nichts wissen zu wollen. Aber auch von diesen gab es im Grunde niemals zu viele. Erst heute sehen wir uns der Erscheinung gegenüber, daß in einem der größten Reiche der Welt eine Menge Menschen sich zusammengetan hat, um jedes Gottesgefühl und alles, was zur Verehrung Gottes dient, jeden Gottesdienst zu unterdrücken. Ihre Verfolgungen richten sich nicht nur gegen die Bekenner des Judentums, sondern auch gegen Millionen und Millionen gläubiger Menschen anderer Religionen. Weil ich aber als Jude spreche, muß ich mich, was die Tatsachen betrifft, darauf beschränken, diejenigen Tatsachen anzuführen, die Verfolgungen des Judentums darstellen. Ich beginne mit dem Hinweis darauf, daß in Sowjetrußland Chedorim nicht geduldet, die betreffenden Lehrer und Eltern streng bestraft werden. Nun könnte man ja sagen, dies sei ein Staatsprinzip, die Leute wollen dort nur Staatsschulen haben. Meinetwegen. Aber auch wer in einem Besdin Recht spricht oder einem Besdin sich unterwirft, wird streng bestraft. Man könnte noch immer sagen, das sei eine Sache der Staatshoheit. Sests drum! (Obwohl nicht gut einzusehen ist, wie es jemandem verwehrt werden kann, ein Schiedsgericht anzurufen oder Schiedsrichter zu sein.) Doch wie ist es mit den Synagogen, die kurzerhand in Arbeiterklubhäuser' umgewandelt werden? Und dann das schlaue Verbot religiöser Beeinflussung, nach dem z. B. jeder bestraft wird, der sich ein Minjan zusammensucht, namentlich wenn es Minderjährige sind, unter denen er für Mincho oder Maariw agitiert! Auch mit roher Gewalt wird gearbeitet. Man dringt in die Synagogen ein und vertreibt die Beter, zerreißt dabei auch gelegentlich Thorarollen. Man dringt in Privathäuser ein und stört den Cheder. Schließlich sind die schmählichen Komödien von Prozessen erwähnenswert, die gegen religiöse Institutionen und Begriffe, z. V. gegen das Cheder oder gar gegen den lieben Gott selbst geführt werden und wobei Präsidenten, Staatsanwälte und Verteidiger ernannt werden. In einer Publikation der betreffenden kreise habe ich gelesen, daß ich .irgendwo bei einem solchen Prozesse als Verteidiger des Cheder aufgetreten sei, was natürlich eine lächerliche Lüge ist. Ich will nicht untersuchen, wer. in _ letzter Linie an diesen Dingen Schuld trägt, wie weit sie auf die Sowjetregierung selbst zurückfällt: Diese Rede soll keine politische sein. Ich kann auch nicht glauben, daß die feiner organisierten Naturen unter den Mitgliedern dieser Regierung solche Ausschreitungen billigen, daß sie sich solcher Torheiten nicht schämen sollten. Jedenfalls ist soviel sicher, daß ein großer Teil der SchuK an den Verfolgungen der jüdischen Religion Leute trifft, die wir kaum mehr unsere Brüder nennen dürfen, wiewohl sie Sohne D e r I s r a e l i t unseres Volkes sind, und die in der sogenannten Jüdischen Sektion, Jewrejstaja sekcia, verkürzt: Iewsekcia, und um sie herum grupppiert sind. Bei den erwähnten Störungen des Cheder und des Gottesdienstes in der Synagoge haben christliche Arbeiter die gläubigen Juden vor den fanatisierten jüdischen Religionsverfolgern beschützen müssen. Die Iewsekcia war ursprünglich allmächtig in Rußland. Sie bekam Geld von der Regierung und hat damit getan, was sie wollte. Dann kam ein anderer Wind, vielleicht hat sich die Regierung auch geschämt, und die Gelder wurden der Sektion entzogen. Dafür erhielt sie aber Geldmittel aus Amerika. Mit dem Gelde meistens konservativer amerikanischer Juden bezahlte sie ihre Verfolgungsaktionen gegen das Judentum. Der „Joint" ist dagegen nicht eingeschritten. Ich bin aber überzeugt, daß er, auf den Unfug aufmerksam gemacht, einschreiten wird. Im Uebrigen möchte ich gegenüber den Taten der Iewsekcia, ihrer Vollstrecker und Helfer, noch einen besonderen Gesichtspunkt hervorlehren. Es ist gestern von der Abstellung des Echo hier im Saale gesprochen worden. Da gilt es aber ein Echo.von besonderer Gefährlichkeit für unser ganzes Volk abzustellen. Man schiebt uns ohnehin den ganzen Bolschewismus in die Schuhe. Sehr mit Unrecht, wie wir wissen. Aber was in Rußland von wenigen Juden an vielen Juden verbrochen wird, ist geeignet, unsern Ruf in der Welt vollständig zu zerstören. Es gilt, unsern Ruf zu retten. Und vielleicht ist das der Hauptgrund, warum ich heute spreche. Wir sind hier eine Weltversammlung der orthodoxen Juden, und wir wissen, daß wir den größten Teil des jüdischen Volkes, siebzig bis achtzig Prozent aller Juden, hier vertreten. Die Welt aber hat ein anderes Urteil. Ein hervorragender Mann, der kein Antisemit ist, faßte es mir gegenüber in die Worte: „Die Juden sind das irreligiöse st e Volk der Welt". Verstehen Sie, was das heißt? Wir, die wir zuerst Gott erkannten und ihn der Menschheit verkündeten, wir, das Volk der Erkenntnis Gottes, wir werden beschuldigt, das irreligiöseste Volk der Welt zu sein! Wissen Sie, daß der größte Teil des heutigen Antisemitismus auf dieses Urteil zurückzuführen ist? Wenn wir es beseitigen könnten, würde ec weit erträglicher werden. Wir dürfen es also glicht mehr ruhig auf uns sitzen lassen. Und auch deshalb ist es notwendig, daß wir vor aller Welf Protest gegen die Dinge erheben, die sich in Rußland abspielen und unsere Entrüstung aussprechen. Nicht allein über das, was uns dort angetan wird, sondern was allen gläubigen Menschen in Rußland geschieht. Denn hier hört jeder Unterschied auf. Wenn ein Mensch, er mag glauben, was er will, in der Sehnsucht seiner Seele nach Gott und Gottesdienst behindert wird, so tut ihm das genau so wehe, wie es uns wehe tut. Ich schließe mit einem Appell an die Sowjetregierung, sie möge der Stimme der Scham, die sicherlich in den Herzen ihrer Mitglieder erklingt, Gehör schenken und die Skandale abschaffen — wofern sie sich nicht um den letzten Rest ihres Rufes bringen will. Einen Bestand werden diese Verhältnisse ja ohnehin nicht haben, denn es gibt kein erfolgreiches Auflehnen gegen Gott. Uild wenn die Leute glauben, daß ihnen das Einsperren von gläubigen Juden, Christen und Mohammedanern etwas nützen wird, und wenn sie eine neue Generation erziehen wollen, die an Gott nicht glaubt, so wird doch der Tag kommen, an dem in diesen jungen Leuten die Sehnsucht nach Gott erwachen wird und sie sich an die Lehrer mit der Frage wenden werden: Was habt Ihr uns getan? Was habt Ihr uns genommen? Die ewige Sehnsucht nach Gott und der Glaube an ihn, die Notwendigkeit, ihm zu dienen und sich in Allem nach ihm einzurichten, lassen sich nicht unterdrücken. Diese j Gewißheit ist auch unser Trost. ja Korrespondenzen « nacbrkbten. Deutscher Reich. Richtpreise Tür J\m Minim. Frankfurt a. M., 5. Sept. Die „Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" schreibt uns: Auf Grund einer von uns mit den Importeuren getroffenen Vereinbarung werden die Richtpreise für A r b a M i n i m (komplett) beim Einzelverkauf an das Publikum wie folgt festgesetzt: M i t t e l w a r : Gegenwert von 24 Lire Bessere Ware: Gegenwert von 30 Lire Feine Qualität: Gegenwert von 35 Lire. Rcich$2«sehfl$$e Tür die jüdischen Gemeinden. Berlin, 3. Sept. In den Zentralvereinsblättern teilt Dr. Jsmar Freund über die Wirkungen des neuen Finanzausgleichsgesetzes (Novelle zum Landessteuergesetz) folgendes mit: Das Gesetz hat für die Gemeinden in doppelter Hinsicht Bedeutung: 1. § 60 Abs. 8 (früher § 52 a Abs. 8) besagt: „Die Bestimmungen dieses Paragraphen, die für die Gemeinden (Gemeindeverbände) gelten, gelten nach näherer BesMmung des Haushaltsplanes auch für die im Art. 137 der Neichsverfasfung genannten Körperschaften des öffentlichen Rechts." 2. 8 61 (früher § 52 b) bestimmt: „Anstalten und Einrichtungen, die Aufgaben der öffentlichen Wohlfahrtspflege oder des öffentlichen Schul- und Bildungswesens erfüllen, und auf die keine Zuschüsse nach 8 60 entfallen, erhalten Zuschüsse in entsprechender Höhe. Die Reichsregierung bestimmt mit Zustimmung des Rekchsrats die Grundsätze, nach denen Anstalten und Einrichtungen als zuschutzberechtigt anzusehen und die Zuschüsse zu gewähren sind." 1. Durch 8 60 Abs. 8 werden grundsätzlich die für die bürgerlichen Gemeinden geltenden Bestimmungen auch aus die Religionsgesellschasten öffentlichen Rechts, also auch auf di5 Synagogengemeinden ausgedehnt. Dadurch erhalten diese Gemeinden grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Zuschüsse des Reiches zu ihren Aufwendungen für Beamtengehälter usw. rmd Angestelltenvergütungen. Die Höhe dieser Zuschüsse ist gesetzlich nicht zwingend festgelegt. Während sie sonst 75 Prozent der erforderlichen Mehraufwendungen beträgt, regelt sie sich für die Religionsgesellschasten nach den jeweiligen Bewilligungen im Haushaltsplan. Sie kann also hinter 75 Prozent auch Zurückbleiben. 2. Die unter 8 61 fallenden Anstalten und Einrichtungen haben grundsätzlich einen Anspruch aus Reichszuschüsse in Höhe von 75 Prozent der Beamtengehälter und Angestelltenbezüge. Welche Anstalten und Einrichtungen unter diesen Paragraphen fallen, richtet sich nach den besonderen Grundsätzen, die von den in dem Gesetz vorgesehenen Faktoren erst aufzustellen sind. Doch steht nach den seinerzeit im Steuerausschutz abgegebenen und protokollarisch, festgelegten Erklärungen fest, datz die „unterrichtlichen Anstalten der Synagogengemeinden, die jüdischen Lehrerbildungsanstalten und die jüdisch-theolo; gischen Seminare" unter die Vorschriften des 8 61 fallen. 3. Es war ursprünglich in Aussicht genommen, die Richtlinien für die Ausführung des 8 61 fertigzustellen, noch bevor der Reichstag in die Ferien ging. Das hat sich mit Rücksicht aus die Kompliziertheit des Gegenstandes nicht ermöglichen lassen. Um jedoch der Absicht gerecht zu werden, aus Grund des neuen Gesetzes unverzüglich Vorschüsse zur Auszahlung zu bringen, ist in dein Entwurf eines Nachtragsgesetzes zum N Reichs- Haushaltsplan für das Jahr 1923, der am 6. Juli dem Reichstag zugegangen und am gleichen Tage von ihm verabschiedet worden ist, eine Summe von 200 Milliarden für diesen Zweck zur Verfügung gestellt worden. Dieser Betrag ist neuerdings entsprechend der Geldentwertung erhöht worden. Für das öffentliche Wohlw>

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