Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 64 (1923)
- Issue
- Heft 10 (8.3.1923)
- Date
- 1923-03-08
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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2 Sit. 10 Die Bundesleitung kann den Mitgliedern -es Bundes Verpflichtungen materieller Art in einer Höhe auferlegen, die der Größe der Aufgaben des Blau- Weiß entspricht. Jeder Blau-Weiße ist verpflichtet, Anfragen der BundeSleitung in diesen Angelegenheiten wahrheitsgetreu zu beantworten und die von ihm geforderten Abgaben pünktlich zu entrichten. Jeder Blau-Weiße, der die in den Grundgesetzen deS Bundes ausgesprochenen Forderungen nicht erfüllt, kann von der BundeSleitung aus dem Blau- Weiß ausgeschlossen und zum Ablegen der Blau-Weiß- Nadel gezwungen werden. Den Mut zur Auferlegung solcher Gesetze schöpft die Blau-Weiß-LeiLung, die sich selbst ernannt hat, nicht absetzbar und niemanden verantwortlich ist, aus der „Aufgabe" des Bundes. Als diese „Aufgabe" betrachtet der Blau-Weiß die nationale und die davon bedingte individuelle Emanzipation, Abstreifung des Ghetto. „Zurück zur Natur", und vor allen Dingen Aufbau Erez Jisroels. „Diese wachttge Aufgabe", so heißt es in der Einleitung des Gesetzes, „braucht Führer und Armeen, Führer, nm zu befehlen, Armeen, um zu dienen, insgesamt eine straffe, reichgegliederte Organisation. Die Epoche jenes ersten ungebundenen Sichauslebens ist vorüber, das Bekenntnis zum, Blau-Weiß wird nun zum Eingang einer immerwährenden Verpflichtung. Freiheit und Gehorsam werden verbunden zu einer neuen Haltung führen. Die Hoffnung auf die Erfüllung des Lebens durch den Triumph der Freiheit wird abgelöst durch den harten Glauben an den Steg der Kraft." „Nun erst, inmitten solcher Armee in dauernder Bereitschaft wird der Name Blau Weiß zu dem Sinnbild, worunter er den Besten immer erschien. Er wird zur Fahne des stolzesten Bundes: Wer ihr dient, ob als Führer, ob als Soldat, ist tief geborgen nnd schreitet dem Leben zu, wer von ihr abfällt, wird zum Feind und stirbt unter den Bürgern ab." Wir haben diese Sätze mit ihren zur Farce gewordenen Anklängen an das Bibelwort — gipfeln sie ja in der Statuierung eines 21TI ma für die „Abgefallenen" — wörtlich wkedergegeben, um zu zeigen, wohin es führt, wenn jüdische Menschen die zweifellos vom edelsten und reinsten Wollen erfüllt sind, den „Quell des lebendigen Wasiers", nach dem Worte des Propheten, verlassen, um sich ihr Labsal aus den zerbrochenen Zisternen des modernen Nationalismus und Fasctsmus zu schöpfen. Mit Recht meint die „Jüdische Rundschau" zu diesem Gesetz: „Das Evangelium der Kraft, die Verherrlichung der Armee, Befehlen und Gehorchen, die Verfemung desjenigen, der H» Wea»' des Bundes nicht wehr Mamachen zu Kleines Mllelon. Vries aus der Fremdenlegion. Ein Freund unseres Blattes stellt uns ein ihm von einem jüdischen Fremdevlegionisten zugegangenes Schreiben, das wir als Dokument — freilich nicht ganz unverschuldeten — menschlichen Leides hier ohne stilistische Aenderungen, nur unter Weglassung von Orts- und Personennamen, wiedergeben: In der syrischen Sandwüste, 25. I. 33. Sehr geehrte Frau K. . Wie groß war meine Freude als ich heute vom Feldlazarett zur Komp. entlassen wurde, und es wprde mir Ihr mir fteundllchst zugedächteS Paket nebst Brief übergeben. Eine größere Freude hätten Sie einem verbannten reichsdeutschen Juden gar nicht bereiten können, und weiß ich gar nicht, wie ich Ihnen das alles danken soll. Meine Gefühle kann ich Ihnen gar nicht schildern, fern von der Heimat, in einer deutschen Zeitung lesen zu können. Sie haben nicht nur mir allein eine große Freude bereitet, sondern auch allen hier verbannten Reichsdeutschen und ich soll Ihnen im Namen derselben restens danken. Ehe ich weiter schreibe, wollen Sie bitte weine schlechte, flüchtige Schrift entschuldigen, denn unser Bataillon befindet sich gerade auf dem Marsche nach Bayruth und schreibe auf weichem Sandboden in einer Zelle, wo 6 Mann liegen. Ferner bin ich auch noch, nach meiner erst jetzr überstandenen Krankheit sehr schwach. Hatte das Tropensieder, was fast ein jeder bekommt. Wir marschieren alle 2 Tage ca. 35 Kilometer, einen Tagen haben wir vollständig frei. Reichs. ' Art _ können meint, Me unumschränkte Alleinherrschaft einiger weniger: alle diese Gedanken sind uns so wenig neu, wie die teils schwülstige und unklare, teils militaristische Ausdrucksweise. Es ist der Geist fasztstischev Machtbündelei, der hier seine Auferstehung auch bei uns feiert. Im Bezirk des jüdischen Volkes allerdings waren uns diese Dinge bisher fremd." Soweit die Rundschau. Befehlen und Gehorchen — sie spielen auch im Bereiche der jüdischen Wahrheit ihre Rolle. Aber es ist die freie, beserligende Unterordnung unter den ewigen Willen des Allwissenden, der in tausendfältiger Nuancierung durch hingebende menschliche Geistestätigkeit aus der Thora mit jedem Tage neu erschlossen wird, was Befehlen und Gehorchen hier zum höchsten Akte sittlicher Freiheit adelt. Und selbst dort, wo dem Individuum gegenüber menschliche Träger der Thora-Autorität den Willen des Gesetzes vertreten, tm Verhältnis des Lehrers zum Schüler, des chassidischen Rabbi zum Gläubigen, des Rabbiners zur Gemeinde, des Vaters zu seinen Kindern, selbst dort, welch himmelweit andere Färbung hat da „Befehlen und Gehorchen" angenommen im Vergleich zu dem düsteren Bau der Willkür und des Zwanges, den eine in die Irre gegangene Jugend in der neugeschaffenen Thora von Prunn sich errichten zu sollen glaubt. Wahrlich man ist versucht, gegenüber solchen Verirrungen immer wieder das obenerwähnte Prophetenwort als einen Mahnruf an die Verirrten ergehen zu lassen: ö'ö iipö ,121p wi* onatw nma >nn»a om 2121^ 2'vN TW iO Wochenrundschau. Seachlenswerte Gerichts-Entscheidungen. In letzterer Zeit häuften sich die Fälle, in denen schwere Beschimpfungen der jüdischen Gemeinschaft unbestraft ausgingen, iveil das Gericht für die Ahndung solcher Kollektivbeleidiguugen, die nicht bestimmte Personen treffen, keine Handhabe in den Gesetzen zu finden glaubte. Bon diesem Grundsatz ist jetzt das Schöpfende r i ch r B e r l i n - Mitte nbgewichen mit einem Urteile, das allerdings nicht das Judentum betrifft, sondern das Deutschtum. Ein tschechoslowakischer Staatsbürger wurde wegen einer beleidigenden Aeußernng gegen „die Deutschen" zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Dieses Urteil entspricht ebenso denn Rechtsdeutsche Juden hat es hier gar keine, nur noch 2 russische Juden. Die französische Fremdenlegion ist eine aus allen Nationen der Erde zusammengewürfelte Armee. Jetzt sind sehr viele deutsche Kriegsgefangene hier, die von ihrer Gefangenschaft in diese Hölle auf Erden verbannt sind. Ueber die hiesigen Zustände kann ich nichts schreiben, da es zu grauenhaft ist, es anständigen M.nschen zu schreiben. Ihrem Wunsche gemäß werde ich Ihnen kurz meinen Lebenslauf mittetlen. Bin als Sohn des Kaufmannes A. K. am 14 Februar 1&99 zu Fr. geboren. Entstamme aus einem strengrcliaiäsen minderbemittelten Hause. Mein Bater war Reisevertretet bei der Firma M. u. Co., Fr., in Drogeneinrichiung. Im Jahre 1911 entriß uns der Tod unsere liebe Mutter im Alter von 36 Jahren. Habe noch eine um ein Jahr ältere und um ein Jah c jüngere Schwester, und einen Bruder, der jetzt 17 Jahre alt ist. Im Jahre 1914 kam ich aus der Bürgerschule bei der Firma G., I. u. Co., Fr., in die Lehre. Gerade an dem Tage als ich ausgelernt hatte,- mußte ich nach Oesterreich einrücken, da mein Vater in Oesterreich geboren ist. In Sekesfeherav in Ungarn wurde ich ausgebildet, von wo ich nach 2 Monaten auf den italienischen Kriegsschauplatz ins Feld kam. Während der Zeit ich im Felde war, sind meine Eltern, denn mein Bater hat ein Jahr nach dem Tr de meiner Mutter wieder geheiratet, von der Großstadt wegen der LebenSmittelknavpheit und Teuerung und wegen Erkrankung meiner Mutter nach der Kleinstadt V, in Württemberg gezogen. Dort übernahm mein Vater die Vertretung in Kurz, und Wollwaren. Im März 1918 kam eine Handmaschtnengewehrgebirgßkomp., zu der ich auch gehörte, mit meiner Motorbatterie auf den französischen Kriegsschauplatz in die Vogesen. Dort ereilte mich daS Schicksal im August.1918 in die franz. Gefangenschaft 8. Mä z 1933. cmpft?chen -aller gesitteten Menschen, wie sicherlich auch, was in der Motivierung hervorgehoben wird, dem Sinne des Gesetzes. Aber es ist sehr naheliegend, daß man dabei an'die vieler! anderslautenden Urteile der letzteren Zeit denkt, so es sich um gröblichste Beleidigungen von Juden, Judentum und jüdischen Einrichtungen handelte. (Dos freisprechende Urteil gegen die, die auf Kommando vor dern jüdischen Friedhose nusspuckten.) In der Berliner „Jüdisch- - liberalen Zeitung" luirb von einem Juristen nachgewiesen, wie deutlich sich in Wahrheit ans dem Strafgesetzbuch die Strafbarkeit solcher Kollektivbeleidigurrgen ergibt, urrd können wir uns der Airsicht und Hoffnung des Blattes anschließen, daß mit der bisherigen rnilderr Praxis in dieser Beziehung nun gebrochen wird urrd daß das genannte Urteil des Berliner Schöffengerichts äie Bestätigung -der höheren Instanzen findet, sodaß es als grundsätzliche Entscheidung für alle ähnlichen Vorkommnisse gelten kann. Uebrigens darf konstatiert werderr, daß das Reichsgericht jüngsthin in einern bestimmten Fall sich selbst auf diesen Standpunkt stellte, und zwar gegenüber der Strafkammer des Landgerichtes in 'Düsseldorf, die beit Redakteur der „Düsseldorfer Zeitung" wegen -einer schweren Beleidigung von Inden, verbunden mit Gotteslästerung, f r e i s p r a ch. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Strafsenat des Reichsgerichtes das Urteil aufgehoben, Mit einer Begründung, die für alle weiteren Fälle von so entscheidender Bedeutung ist, daß wir sie hier im Auszuge wiedergeben: „Wenn gesagt ist, die jüdische Familie habe „ihrem blutrünstigen, haßgeblähien Gotte" gedankt joüne daß dabet zugleich gesagt ist, nur gerade jene einzelne Familie hege tm Gegensatz zu ihren Glaubensgenossen eine solch niedrige Auffassung von ihrem Gotte), so wird damit über Gott so. wie er eben der Gegenstand der Verehrung jener Religiansgesellsckafr ist, das in den gebrauch en Worten liegende abfällige Urteil ausgesprochen. Rechtlich zu beanstanden ist aber auch' die Würdigung der heroorgehobenen EigensÄaflswörter dahin, daß sie die Grenze zwischen kränkender Nichtachtung und roher Beschimpfung nicht überschritten... Die allgemeine Garung und Nervosität können nicht die Grundlage für die Entscheidung bieten, ob nach den sittlichen Anschauungen der Gegenwart ein Ausdruck beschimpfend ist oder nicht. Diese Zustände kön. nen nur, sofern auch der Täter von ihnen beeinflußt ist, das Urteil" über das Maß der Strafwürdigkeit der Beschimpfung im Einzelfall beeinflussen, nicht aber das Urteil Über den gesetzlichen Tatbestand." Zeit wäre es allerdings, daß man den notorischen Volksverleumdern, wo sie sich immer befinden,. und nach welcher Richtung, sic auch ihre vergifteten Pfeile abschießen, mit der wirksamen Waffe des Strasparagraphen das Handwerk legt. zu geraten. Da man keine Anstalten machte, uns zu entlassen, nachdem schon längst Waffenstillstand war, bin ich mit noch einem Kameraden 2 mal geflohen, wurde aber leider ein jedes Mal wieder festgenommen. Werde Ihnen bei dem nächsten Briefe genau über meine Flucht aus der Gefangenschaft schreiben. Wir wurden leider zu 5 Jahre schwere Zwangsarbeit nach Masiara in Algier verurteilt. Was ich da mitgemacht habe, ist unmenschlich, was kein Wunder ist, wenn,man sich von schwarzen Soldaten kommandieren lassen mutz, dieselben haben ja kein Herz im Leib. Mein LeidenSgenoffe wurde in der Frühe toterhängt in seiner Zelle ausgefunden, und war das ein schwerer Verlust für mich. Da ich mich gut führte, wurde mir von meinem jüdischen franz. Kapitän vorgeschlagen, ich könne in die franz. Legion ekntreten, was ich auch in meiner Verzweiflung machte. Meinen Eltern schreibe ich immer, es geht mir gut, denn wenn ich mit dem Schicksal schwer zu kämpfen habe, so brauche ich meinen Lieben zu Hause daS Herz auch nicht noch schwer zu machen, denn mein lieber Vater muß sich heutzutage auch um das Dasein quälen. Im November 1921 bekam ich von zuhause die traurige Nachricht, daß meine liebe zweite Mutter infolge Herzschlag gestorben ist. Das war jetzt zu viel für mich, und ich bin noch in selbiger Nacht aus der Komp, geflohen und war dies das zweitemal, daß ich aus der Legion desertierte. Hatte aber leider niemals Glück, da ich immer in Uniform war, und als Legionär keine Zivtlkletdung bekam, und wurde auch da festgenommen. Das 1. mal bekam ich 6 Mte. schweren Poison, das 2: mal 9 Mte. schweren Poison und Verbleiben bis auf weiteres, was ein sehr hartes Urteil ist. In meiner Legionsstrafanstalt geht eS direkt tierisch zu und habe viel mitmachen müssen. Ein jeder deutsche junge Mann soll vor der Legion gewarnt werden und sich vor den Werbern in Deutsch-