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Der Israelit · 1922-11-09 · Heft 45 (9.11.1922) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
63 (1922)
Issue
Heft 45 (9.11.1922)
Date
1922-11-09
Page
– (sequence 9)
Language
German
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fl , <t . Der Israelit. N r. 45 dern den Besuch der christlichen Schulen verekelt. Der sächsische Kultusminister hat bekanntlich folgende Verfügung erlassen: „Au staatlich nicht anerkannten Feiertagen darf Lehrern und Schülern künftig in keinem Falle mehr Unterrichtsbefreiung zum Zwecke der Teilnahme an religiösen Feiertagshandlungen erteilt werden. Me . Verordnung über die Teilnahme der Schüler an kirchlichen Feiern und Handlungen vom 27. Juni 1921 (Verordnungsblatt 0. 81) bezieht sich nur auf solche Gottesdienste und kirchliche Feiern, durch die der geordnete Unterrichtsbetrieb nicht gestört wird." Auch die den Israeliten durch Verordnungen vom 7. März 1878, 29. November 1913 etc. und den Angehörigen der Wdentisten vom siebenten Tage durch Verordnung vom 25. September 1920 bisher zugestandeneu Vergünstigungen erledigen sich hierdurch." Man muß noch kein religiöser Fanatiker sein, um sich der Tragweite dieser antireligiösen I Verfügung bewußt zu sein. Nicht nur, daß von! nun an in Sachsen allen Kindern religiöser Eltern, gleichviel welcher Konfession, verboten wird, an Feiertagen, bei jüdischen Schülern sogar am heiligen Neujahrsfeste und am Versöhnungstage, der bisher selbst von beit neolo gehen Glaubensgenossen in pietätvoller Weise gefeiert wurden, die Schule zu besuchen und den Feierrag durch profane Arbeiten zu entweihen, das Kind empfindet es als eine Ansnahmestellung, daß ihm die Feier seines von Gatt gebotenen Ruhetages untersagt wird, während es dem christlichen Kind gestattet ist, seinen Sonntag durch Besuch der Kirche und Befreiung vom Unterricht, der an diesem Tage ausfällt, würdig zu begehen. Diese einen Gewissenszwang involvievende Verfügung des sächsischen Kultusministers, der als Sozialdemokrat sicherlich nicht aus Judenhaß seinen famosen Mas erlassen hat, beweist uns zur Genüge, was wir Juden in Zukunft vorr den christlichen, bezw. Gemeinschaftsschulen zu erwarten haben. Was heute in Sachsen Gesetzeskraft erlangt hat, kann morgen in Bayern und übermorgen in Preußen zur Tatsache werden. Jederzeit schwebt über uns das Damoklesschwert der religiösen und geistigen Entrechtung. Gegen diese dem Judentum drohende Gefahr gibt es nur ein Heilmittel: die Einrichtung konfessioneller Schulen. Das hat auch die von der Israelitischen Religionsgesellschaft in Leipzig gegen erwähnten Schulerlaß einberufene Protestversammlung durch folgenden Beschluß zum Ausdruck gebracht: „'Die Versammelten erheben gegen die Verordnung den allere entschiedensten Anspruch sowohl aus ihrer Pflicht heraus, die religiöse Erziehung ihrer Kinder sicherzustellen, als auch im Interesse des sächsischen Landes, das sich selbst erniedrigt, wenn; 's die Achtung vor der Glaubensfreiheit preis-;ibt usiv." Zum Schluffe heißt es: „Sie weien darauf hin, daß sie mit Men gesetzlichen Kitteln die rechtsungültige Verordnung beämpsen werden, und daß sie, falls die Ausübung wider alles Erwarten nicht erreicht wer- >en sollte, die Einrichtung öffentlicher jüdischonfessioneller Schulen fordern müssen und bereiben werden." Noch größeren Belästigungen ind unsere armen Schüler in Schulen ausgecht, wo der Antisemitismus seine Blüten treibt. )ier muß schon das zarte Kind es fühlen, daß s als Jude zur Welt gekommen ist. Wollte tan die alltäglich vorkommenden Quälereien er jüdischen Schüler niederschreiben, so könnte ran ganze Bände ausfüllen. In der C. B.-Zeitung Ibsen wir den Notschrei eines- Vaters, dessen Kind häufig antisemitischen Plackereien ausgeietzt ist. D,er Brief lautet wie folgt: „Zu dem Kapitel der antisemitischen Verhetzung der'Schuljugend beehre ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen: Mein zehnjähriger Junge besucht seit Mitte Mai die Gömeittdeschule in der Albrecht-Straße. Djas Kind hat von der ersten Stande an derart unter antisemitischen Angriffen' zu leiden gehabt, daß ich mich jetzt entschlossen habe, es aus der Schule zu nehmen. Me Schüler haben sich vom ersten Augenblick an geweigert, mit ihm zu spielen, ja sogar auch nur mit ihm gemeinsam anzutreten. Als die Kinder vor, einiger Zeit die Berliner Blumenausstellung besuchten, wollten sie ihm den Besuch dadurch verekeln, daß sie ihm einredeton, Juden dürfen nicht mit hinein. Den Lehrer trifft keine Schuld. Ich hatte ihn schon vor längerer Zeit gebeten, dem Treiben der. jugendlichen Schüler entgegenzutreten, und er hat daraufhin die Jungen entschieden verwarnt. H. Stern, Berlin NW 40." Also den Lehrer trifft hier keine Schuld. Wie.schlimm ists jedoch, wenn auch der Lehrer antisemitisch gesinnt ist. Daß es auch an solchen nicht fehlt, beweist die jüngst erfolgte Verurteilung eines Nürnberger Lehrers, der wegen Beschimpfung der jüdischen Religion gemaßregelt wurde. Mit Recht behauptet daher Carleb,äch am Schlüsse seines erwähnten Artikels: „Durch die jüdische Schule wird unserer Jugend eine geistige Heimat geschenkt, die sie vor Entwur-- zelung, vor Golusnot, vor der bittern Alternative zwischen der Umwelt und angestammtem Vätererbe bewahrt. Raubt unfern Kindern nicht den Nährboden der Seele — die Heimat." Es ist ein Irrtum weiter Kreise, wenn sie glauben, daß durch den gemeinsamen Besuch der allgemeinen Volksschule das Band der Liebe und Eintracht unter den Bekennern des verschiedenen Glaubens belegt würde. Hat doch nicht einmal die gemeinsame Not und Gefahr in den Schützengräben es vermocht, der antisemitischen Welle Einhalt zu gebieten! Und wir finden gerade in den Städten, wo zumeist gemeinsamer 'Schulbesuch vorherrscht, den größten Antisemismus! Gemeinden, gruppiert eure Lehrer ein! Denkt an den Ausspruch: 'Ijn Di dp -iDyn *6 stehe nicht müßig bei. dem Blute Deines Nächsten. Es ist eine unleugbare Tatsache, daß die jüdische Schule auf dem Lande infolge Rückgangs der Schülerzahl und mangelnder Opferfrendigkeit der Gemeinde auf dem Aussterbeetat steht. Möge aus den Ruinen der absterbenden Landschule neues Leben erblühen und in den Städten und! Großgemeinden neue jüdische Volks- und höhere Schulen erstehen. Wir sind dies unfern armen, unschuldigen, gequälten und gemarterten Kindern schuldig. Me Pflicht der Selbstachtung gebietet uns, unsere Kinder aus den Schulen zu entfernen, wo ihnen entweder die Ausübung ihrer Religion untersagt, oder wo sie wegen ihres Glaubens verfolgt und gequält werden. Noch ist es Zeit, unfern Kindern ein schweres- Märtyrerlos zu ersparen, tausende jüdische Seelen vor Verzweiflung und dem Untergang zu retten. Es ist daher die Ehrenpflicht des deutschen Judentums, mit allen Kräften für Gründung jüdischer Schulen einzutreten. Reform und Orthodoxie, Stadt und Land, Groß- und Mittelgemeinden müßten in edlem Wetteifer ihre Kräfte in den Dienst dieses idealen Zieles stellen. Unserer Jugend gehört die Zukunft. Geben wir unserer Jugend ein gemütliches Heim, wo sie ihre geistigen Kräfte zur. vollen Entfaltung bringen fann!- Drum möchte ich von Stadt zu Stadt, von Land zu Land den Ruf erfltugeu lassen: „Gründet jüdische Schulen!" Spenden für die KilsSkaffe des Unabhängigen Vereins isr. Lehrer im Freistaat Kesten. Vom 1. Januar 1922 an: Ad. Bauer in Gedern 100 Mk., W. Bergen Crumstadt 321 Mk., H. Ehrmann, Fried» berg 405 Mk., Heß, Düdelsheim von Hr. Alfr. Strauß, Frankfurt 100 Mk., Kahn, Höchst von Baruch, Neu-Lengseld 200 Mk., Welsch, Oberseemen 55 Mk., Kaufmann, Sprendlungen, Teilerlös vom Benschen bei einer Verlobung im Hause Daniel Katz, 50 Mk., Kaufmann, Schotten 200 Mk., Katz, Babenhausen 10 Alk., Bergen, Cruinstadt von Joseph Mayer 100 Mk., Kaufmann, Sprendlingen, Spendrur 25 Mk., 20 Mk., 80 Mk., 50 Mk., derselbe gesammelt bei der Hochzeit Katz-Eisemann, 50 Mk., Rotschild, Zlvittgenberg 300 Mk., Lebermann, Darrnstaot 405 Mk., Kahn, .Höchst 50 Mk., Sulzbacher, Groß-Bieberau 100 Mk., Seelig, Friedber« 40 Mk., Mayer Marx, Beerfelden 20 Mk.', Lebermann, Darmstadt 400 Mk., Frank, Alsbach IM Mk., Reinhold, Nidda 20 Mk., Frank, Alsbach, gesammelt von Efe Mainzer bei Familie Götz in Alsbach 120 Mk., Simon, Pfungstadt 160 Mk., Heilmann, Beerfelden 60 Mk., Heß, Düdelsheim, von Siegmund Eula I., Rohrbach 200 Mk., Bick, Michelstadt 130 Mk., derselben von Weichsclbaum, Dettelbach 200 Mk., Friedmann, Heppenheim 100 Mk., Goldstein, Reichelsheim von Max Josef, Worms 100 Mk., Katz, Babenhausen 60 Mk., Kahn, Alsfeld 540 Mk., Ehrmaun, Friedberg 20 Mk., derselbe von Seelig 20 Mk., von Dr. Rosenthal 80 Akk., Lebermann, Darmstadt von Ai. Isaak, Frankfurt 500 Mk., von Berlinger, Poppenlauer 300 Mk., Bettmann, Wörrstadt 100 Mk., Stern, Laute r-- bach 300 Mk. Für die Lebermann-Stiftung: Ehrmann, Friedberg 300 Mk., Rotschild, Zwingenberg 50 Mk., Zodik, Laubach 80 Mk., Lebermann, Darinstadt 1100 Mk., Katz, Darmstadt 500 Mk., von Frauen Oppenheimer und Lorge 25 Mk., Bick, Michelstadt 200 Mk., Weichselbaum, Dettelbach 200 Mk. Sulzbacher, Groß-Bieberau. Aus Ach und Fern. Flieden. Laut Verfügung des Landeshauptmanns von Hessen, Buch III B. Nr. 2264, können die Nnhegehaltsbezüge und Witwen- und Waisenbezüge der Kommunalbeamten in Hessen auf Antrag der Gemeinde zeitgemäß erhöht werden, selbst auch dann, wenn die Beamten sich bereits im Ruhestand befinden. Fragt. Verfügung erging an den Vorstand der Synagogengemeinde in Schlüchtern uitb lautet wie. folgt: „Da die Stelle des Schächters der Synagogen,gemeinde Schlüchtern noch unbesetzt ist, kann das Dienstcinkommen des Stellennachfolgers des Aron Seelig einer Neufeststellnna nicht zu Grunde gelegt werden. Ich bin aber bereit, die Neufestsetzung auf Grund eines fingierten Diensteinkommens, das den heutigen Verhältnissen entspricht, vorzuuehmen, luenit die Beiträge zur Ruhezehaltsklasse von diesem Diensteinkommen bis zur Neubesetzung der Stelle bezw. bis zum Tode des Seelig sortentrichtet werden und ersuche um entsprechende Vorschläge." Diese Verfügung ist auch im Interesse unserer Lehreremeriten, Knltnsbeamten und. deren Witwen und Waisen sehr zu begrüßen. Es wird nun Sache der von dieser Verfügung betroffenen Beamten und Witwen sein, die Gemeinden zu veranlassen, mit entsprechenden Vorschläge)! an den Landeshauptmann in Hessen heranzutreten. Man darf wohl erwarten, daß keine Gemeinde, die verhältnismäßig mäßigen Beiträge scheuen wird, ihren früheren Beamten uitb deren Witwen und Waisen die den ietzigen Verhältnissen angemessenen Bezüge zu erwirken. Fr.

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