Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 63 (1922)
- Issue
- Heft 38 (21.9.1922)
- Date
- 1922-09-21
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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4 Nr. t« 21. September 1822. vertiefen und das Thauwhlerne» in intensivster Weist «uszugestalten. Hierzu wird ebenfalls der Versuch empfohlen, Kreise Zu gemeinsamer regelmäßiger Arbeit zu bilden. Der Antrag wurde gegen eine Minderheit angenommen, die sich sträubte, einen Antrag anzunehmen, dessen praktische Durchführung doch von vornherein zürn Scheitern verurteilt ist. Die Mehrheit war sich stdoch ebenfalls vollkommen klar darüber, daß an eine Ausführung der Simonfchen Vorschläge nur zu denken sei, wenn die materielle Grundlage Zuerst geschaffen ist. Max Köhler, Kassel, beantragt im Namen eines BerlinerHerrn einMißtrauensvotum gegen denOrganis.- Vorstand. Dies wird abMehnt, und im Gegenteil von allen betont, daß die Schuld an der Notlage der Organisation durchaus nicht den O.-B. trifft, daß er vielmehr alles getan, was in seinen .Kräften stand. Angeiwmmen wurde ein Antrag des Herrn Max von der Walde, Emden, der wünscht, daß auf die Arbeit der kleinen Gruppen besonderer Wert gelegt werden soll. In den Nachmittagsstunden wurde nun hauptsächlich über die Verbesserung der Gruppenarbeit gesprochen. Einzelne Mitglieder des O. V. referierten zu den verschiedenen Punkten, woran sich dann jedes Mal eine rege Diskussion anschloß. Soweit die Referate hierzu geeignet sind, ist eine Veröffentlichung in den „Blättern" vorgesehen. Es referierten über praktische Vorschläge Zur Verbesserung des Bibliothekwesens Herr Fritz Cahen, Köln, über soziale Arbeit und Ängestelltenfürsorge, Herr Dr. Max Cohen, Köln; Wer Propaganda- Kurse zur Verbreitung und Vertiefung de» Idee, sowie über Arbeit an den Blättern Herr IM Sänger, Frankfurt a. M., über Finanzer» Herr Fritz. Cahen, Köln. Im Verlause der Diskussion über diese Fragen wurden Mm Teil vom O. B., zum' Teil von den Delegierten eine Masse praktischer Vorschläge gemacht. Genaueres hierüber wird den Gruppen in einem ausführlicheren Bericht mitgeteilt. Es steht zu hoffen, daß infolge der Vorschläge der Kasseler Vorkonferenz das Leben in den Gruppen sich künftighin reger gestalten wird. Möge die Wirkung schon aus dem nächsten Delegiertentage, dessen Einberufung auf Sonntag, den 24. Dezember (Weihnachten) und die folgenden Tage beschlossen wurde, sichtbar geworden sein. F. C. Frankfurt a. M. Die Meldung des zionistischen „Doar Hahom", daß Agudas Jisroel einen bedeutenden Rabbiner in die Jewich Agench entsandt habe, entbehrt — wie wir hören — jeder Begründung. Halberstadt. In der hiesigen Orts- und Jugendgruppe fand am 18. Elul ein gut besuchter Vortrag von Herrn Dr. Ehrmann-Franksurt a. M. Wer „Gegenwartsausgaben der Agudas Jisroel" statt. Jerusalem. Gegenüber allen tendenziösen Mitteilungen von gegnerischer Seite ersuchen die Herren Semnitzer und Hosfmann Um Konstatierung der Tatsache, daß sie schon vor der Anklage durch Rabbiner Kuk ihrer Bereitwilligkeit kundgaben, sich dem Urteil eines unabhängigen jüdischen Beth-din zu unterwerfen. MmlMM mmmmMWrn der ..Mas ml Sine Aufklärung iwer dir Kundgebung der Zerusalem- Organisation in der Schweiz Tit. Redaktion der „Agüdablätter", Frankfurt a. M. In Nr. 15 Ihrer „Blätter" veröffentlicht die Nachrichtenstelle der Schweizer Agudas Jisroel- Landesvrganisation den Artikel eines Herrn Ben Joseph, der an der Kundgebung der „Jerusalem"- Organisation der Schweiz für Oberrabbiner A. I. Kook glaubt Kritik üben zu müssen. Ihr Pseudonymus hat uns eine Richtigstellung zwar erschwert, weil es ihm beliebt, sich weniger gegen die Sache, als gegen die Personen zu wenden. Auf die persönlichen Anrempelungen werden wir freilich mit keinem Worte eingehen; nur der Sache wegen glauben wir, den Lesern Ihrer „Blätter" eine Klarstellung und eine Rechtfertigung unseres Borgehens nicht vorenthalten zu dürfen, denn „um Zions willen schweige ich nicht, um Jerusalems willen mag Al nicht ruhen!" Die Voraussetzung der Kundgebung der „Jerusalem-Organisation in der Schweiz war die Tatsache, daß die überwiegende Mehrheit der Juden in der Schweiz, auch der in der Schweizer Agudas Jisroel organisierten, die im Adar 5681 erfolgte Wahl von Rabbi A w r o h o m Jizchok Kook zum Oberrabbiner des heiligen Landes außerordentlich begrüßt und den seit damals gegen ihn von Seilen der Zen trale der Agudas Jisroel geführten Kampf von Anfang an aufs Schärfste verurteilt hat. Hatten doch die thoratreuen Juden der Schweiz daS Glück, Oberrabbiner Kook während der Kriegsjahre persönlich kenueu zrr lernen, denn er hatte ja, wie noch in aller Erinnerung sein dürfte, iw Sommer 1914 zum ersten Mal das heilige Land verlassen, um an der geplanten Kenessio Gedolah der Agudas Jisroel in Frankfurt a. M. das grundlegende Referat über Erez Jisroel zu erstatten und hielt sich dann, vom Kriegsausbruch überrascht, zunächst in der Schweiz auf. Der tiefe Eindruck, den dieser Rabbi auf Alle machte, die ihm näher traten, kann nun durch alle Resolutionen der Agudas Jisroel nicht abgeschwächt werden. Wir sehen in ihm eine seine Zeitgenossen in jeder Hinsicht überragende jüdische Persönlichkeit, dazu prädestiniert, in hervorragender Stellung in dieser für das jüdische Volk so "überaus wichttgen Epoche als geistiger Führer der Neubelebung Israels im heiligen Lande zu wirken. Daß eine verschwindend kleine Minderheit von Rabbinen in Jerusalem mit der Wahl von Rabbi Kook zum Oberrabbiner des heiligen Landes sich nicht einverstanden erklärte, war bedauerlich, konnte uns aber in unserer Stellungnahme umso weniger beeinflussen, als die Tatsache feststeht, das; die überwältigende Mehrheit der chorarrenen Rabbonim des heiligen Landes Rabbi Kook ihr unbegrenztes Vertrauen bezeugt haben und weder sachli ch u o cli Person l i ch zur Bekämpfung des O b e r r a b b i n a t s eine U r s a ch e v o r l i e g t. Wir. können es daher nicht begreifen, wie von einer rhvratrenen Organisation, welche die Stärkung des Ansehens der Thora als ihre Hcurptnufgabe imu stellt, zn Gunsten einer verschwindend kleinen Minderheit gegen das auf legalem Wege gewählte Oberrabbinat Stellung genommen werden kann! Was war nun Zweck Und Inhalt der Resolution des Schweizer Lnndeskomitees der Agudas Jisroel? Ben Joseph behauptet, man wollte den Anhängern von Rabbi Sonnenfeld Sympathie bekunden, welche sich entschlossen, „offen vor aller Wett zu erklären, datz sie die zionistische Leitung (welche bte angebahnten Berständigurrgsverstlche seitens der Agudah- Zentrale verschiedenfach ignorierte) nicht als Vertreter ihrer Interessen anzuerkennen gewillt seren" (sic!) und gleichzeitig den Gesinnungsgenoffen in Jerusalem tiefes Bedauern auszusprechen, „wegen der Mißhandlungen, die zionistischer Pöbel in der heiligen Stadt ihnen zufügte" (8io!). Da muß zunächst in aller Öffentlichkeit festgestellt werden, daß diese Wiedergabe des Inhaltes jener Resolution eine bewußte Unwahrheit ist. Keine Silbe von den behaupteten Sätzen enthält jene Resolution, welche der Leiter der Agudas Jisroel-Geschicke in der Schweiz freilich den Mitgliedern der Agudas Jisroel unseres Landes nicht zur Kenntnis gebracht hat, wie sie auch in den jüdischen Zeitungen Deutschlands nicht abgedruckt wurde. Dagegen war sie vollinhaltlich in Nr. 5 des in Jerusalem erscheinenden „Kol Jisroel" (23. Nissan 5682) wiedergegeben. Für unfern Zweck genügt eS festzustellen, daß in derselben, dem Waad ha rabbonim des waad hair ha aschkenasi Dank und Anerkennung für deren Kampf um die Selbständigkeit ihrer Gemeinde ausgesprochen Und der Hoffnung Ausdruck gegeben wird, daß dieser Kamps siegreich sein möge! Was heißt das nun aber anderes, als dies: die Schweizer Agudas Jisroel-Landesorganisation nimmt Partei gegen das in Erez Jisroel gewählte und von dem Vertrauen der überwältigenden Mehrheit der dortigen Rabbonim getragene Lberrabbinat und erklärt sich mit jener Gruppe solidarisch, welche das Oberrabbinat, seit deffen ehrenvoller Wahl, aufs schwerste bekämpft und die von diesen: geplante einheitliche Organisierung der jüdischen Gemeinden in Erez Jisroel mit allen möglichen Mitteln zu hintertreiben sucht! Heißt dies etwa nicht, daß die Schweizer Agudas Jisroel zu Gunsten der von einem miut de miutv erstrebten Separationsgemeinde Stellung nimmt (obwohl zur Trennung der Gemeinden in Jerusalem gar kein Grund vorliegt, weil dort alle Rabbonim 'in thoratreuem Sinne wirken!) gegen die von: Oberrabbinat in Erez Jisroel vertretene und prinzipiell geforderte Einhe i tsg e rn ein d e?! Heißt dies etwa nicht „anerkannte rabbinische Führer und Gaonim" bekämpfen!? Und wird diese von den Anhängern der Jerusalembewegung enrpfundene Verletzung von Rabbr Kook nicht neuerdings auch von Ben Joseph wiederholt, wenn er diesen als einen nicht „unabhängigen" Rabbiner hinstellt! Konnte somit hinsichtlich des Inhalts jener Resolution die völlig irrige und unwahre Behauptimg des Ben Joseph erwiesen werden, so ist dies nicht minder hinsichtlich der Art, wie diese Resolution beschlossen wurde, der Fall. Wenn von Ben Joseph behauptet wird, die Resolution habe die einstimmige Annahme der Sitzung des Landeskomitees gefunden, so ist dies insofern unrichtig, als in jener Sitzung des Landeskomitees, bei der außer den Herren von Zürich nur ein auswärtiges Mitglied anwesend wgr, lediglich beschlossen worden ist, den in Jerusalem „Mißhandelten^ Sympathie anszusprechen, daß die Formulierung der Resolution aber einem besonderen. Ausschuß bestehend aus Züricher Herren überlaffen wurde. Auch ttntfc; erwähnt werden, daß der Basler Rabbiner sosorr nach Bekanntwerden dev Resolutton gegen dieselbe sowohl beim Präsidium des Landeskomitees 'Verwahrung eingelegt hat (wie er auch seine Gesinnungsgenossen in Jerusalem hat wissen taffen, daß er derselben völlig fernstehe). Ferner hat der Vorstand der Agudas Jisroel- Ortsgruppe Basel übereinstimmend der Ansicht Ausdruck gegeben, daß aus dem Wortlaut jener Resolution auf eine Stellungnahme gegen Oberrabbiner Köov geschlossen werden konnte. Die von der Baseler Ortsgruppe gefordete Richtigstellung wurde vom Präsidium des Landeskomitee in Zürich freilich der Oeffentlichkeit aus Gründen der „Disziplin" vorenthalten. Da Ihr Mitarbeiter sich in ein pseudonymes Dunkel hüllt, sind wir nicht in der Lage, festzustellen, ob er wohl von all diesen internen Vorgängen innerhalb der Agudas Jisroel der, Schweiz nicht Unterrichtet ist, oder ob er dieselben geflissentlich verschweigt. Es erübrigt sich somit auch auf die grundsätzliche Frage näher einzugehen, ob einzelne Mitglieder eines Verbandes berechtigt sind, eine Ansicht gegen die Meinung der Leitung zu äußern, falls deren Stellungnahme ihnen unberechtigt und unjMsch erscheint, nachdem aus unfern Darlegungen genügend erhellt, daß es sich in Wirklichkeit, gar nicht urn den legale» Beschluß einer Majorität, sondern um eine ausgesprochene Majorisierung handelt. Aber auch, dies sei ohne weiteres zugegeben, wenn jene Resolution der Schweizer Jisroel auf parlamentarisch korrektem Wege zustande gekommen wäre, hätten sich die Unterzeichneten zur öffentlichen entgegengesetzten Stellungnahme für berechtigt Und verpflichtet erachtet; denn höher als die sog enannte Parteidisziplin und das Ansehen der Organisation steht die Würde der Thora und ihrer Führer! Aufgabe der Kundgebung der Jerusalemer Organisation in der Schweiz war es nun, auf da» an Oberrabbiner Kook begangene Unrecht hinzuweisen und festzustellen, daß die Judenheit in der Schweiz diese unverantwortliche Kampfcsweise einer das Oberrabinat in Erez Jisroel bekämpfenden Gruppe ablehnt! , ,,35 Nur gegen diese daS Oberrabbinat bekämpfende Gruppe müßten wir Stellung nehmen, dabei lag es uns umsomehr fern, der Person von Rabbi Sonnenfeld auch nur irgendwie nahetreten zu wollen, da wir bestimmt wissen und auch neuerdings persönlich eingezogene Erkundigungen ergeben haben,, daß die Differenzen zwischen Oberrabblner Kook und Rabbi Sonnenfeld langst beigelegt wären, wenn nicht Außenstehende den Kampf immer aufs Neue geschürt hatten und noch schüren würden, wie diese ja überhaupt leider der Meinung zu sein scheinen, gemeind epolitischeMet ho den, die ihnen vom Golus her vertraut sind, nach Erez Jisroel übertragen zu müssen, wo sie in keiner Weise angebracht sind! An der in der Kundgebung zum Ausdruck gebrachten . Meinung hält auch heute noch die Jerusalem Organisation in dollem Umfange fest. Sie sah sich zu dieser Kundgebung gezwungen, obwohl sie es sonst vermeidet, gegen andere Organisationen nufzutreten, weil der Resolution der Schweizer Agudas Jisroel im heiligen Lande eine ihr nicht zukommende Bedeutung beigemessen wurde. Und auch Ben Joseph wird doch wohl nicht im Ernst von der Jerusalem Organisation verlangen wollen, daß sie solche Angriffe gegen ihren geistigen Führer sttllschweigend hinnehmen soll,, nur deshalb, weil diese Angriffe von der Agudas Jisroel aus gehen! Wir haben versucht, uns so kurz zu fassen, als es bei den verschiedenartigen Borwürfen Ihres Korrespondenten möglich war und ersuchen Sie um ungekürzten Abdruck dieser Richtigstellung, damit jeder unvoreingenommene Leser selbst beurteilen kann, auf welcher Seite die Wahrheit liegt. So unerfreulich und peinlich diese Polemik ist, sie hat vielleicht doch die gute Folge, daß weitere agudiftische Kreise auf das höchst bedauerliche Unrecht, das an Oberrabbiner Kook von Seiten der Agudas Jisroel begangen wird, aufmerksam gemacht und veranlaßt werden, gegen diese unheilvolle Kampfesweise Stellung zu nehmen. Dann wird, wir wagen es zu hoffen, auch aus dieser. Polemik 'Heil ersprießen mt& so wirklich Achdus und A r e i w u s in Jisroel gefördert werden. Basel, Rosch Chodesch Menachem Zlw 5682. Namens der Jerusalem Organisation in der Schweiz: Isaak Rokowsky, Rechtsanwalt Dr. Marcus Cohn, Alfred Bodenheimer. Zur Erwiderung. Die „Jerusalem-Organisation" recte Dr. Markus Cohn klärt uns über eine Kundgebung auf, wodurch uns Gelegenheit geboten ist, diese Organisation in ihrer Lebensgröße kennen zu lernen, sämtliche Aktiv-Mitglieder, drei an der Zahl, ein komplettes Me- ^5779774