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Der Israelit · 1922-08-24 · Heft 32-33 (24.8.1922) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
63 (1922)
Issue
Heft 32-33 (24.8.1922)
Date
1922-08-24
Page
– (sequence 1)
Language
German
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9 Ein Centralorgan iur das orthodoxe Judentum Begründet ooo Dr *163.0aftrganfl. s.M.. Ben 24. August 1922 80. Ab 6682 M 32 u. 33 Abonnement pro Vierteljahr: Deutschland M. 22.50 Viertels., Bolkssch.-u. Reliaionsl. sow. Kultusvearnte (n. dkr.> M.11.35 viertel)., autzerd. bewegl. Monatsznschlag gemäß Drucku. Papierpr. (August Mk. ’ 11.50 bezw. Mk. 5.75) Dfchecho-Slowakei Kr. 16.-, Ungarn Kr. 100.—, viertel)., Dentsch-Oesterreich Mk. 36.—, Pole« (nur in deutscher Reichsmark) Mk. 40.— viertel)., Rumänien 18 Lei, Holland fl. 1.85, Skandinavien Sit. 2.50, Schweiz fs. 1.80, Frankreich u. Belgien Fr. 6.—. England 1 sd. 9 p.. Amerika 1 Doll, viertel). Einzelnummer 2.50 Mk. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag Inserate Mk.10.—. wrStellensnchendeMk.6.-. für die sechsgesp.Col.-Z. elnschl.Teuergszschl.; Ausl.-yns. Mr 25.- pro Zeile. Rab. u. Tarif. Bei lauf.Jnseratauftr.tarifm. Preiserhöhung jederz. vorveh. Jnseratenannahme durch den Verlag des Israelit G. m. S. H.. Frankfurt a-M., Gr. Eschenheimerstr. 83, Del. 5848. Amt Hansa, sowie samt!. Annoncen-Exped. deS In- und Auslands. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Zahlungen außer direkt an den Verlag — Postscheckkonto Frankfurt a. M. No. 19802 — erfolgen an: Postsparkasse Wie« No. 79 «05 Postsparkassevamt Budapest Ro. 18424 Postscheckamt Zürich Nr. Till 7254 Postscheckamt Amsterdam No. 24 869 Böhmische Unionbank in Prag Banen MarmaroBch Blank & Co. In Bncareat Filiale des Wiener Bankvereins in Agram ver Nachdruck Ser ffttlhei und eorrelvonSenzen des „Israelit“ lll nur unter ßenauer Quellenangabe, und, soweit es lickt um größere flutfä&e handelt, nur nach vorheriger öenehmigung seffattet. Wegen des Buchdrucker-Streiks in Frankfurt am Main konnten zwei Nummern des „Israelit" nicht erscheinen. Wir veröffentlichen heute eine Doppelnummer. Wertvolle billige dticher! Preise ab 13 Angnff: brosch. geb. Lehmann, Samuel da-nagia .... 30.-. 75.- Schschnovitr, MerelaUra. 50.—, 75,— Euftmmcnen.... 50.-, 75.— ,r Jenrettr. 50.-. 75.— Zm Iliüeortssl «er Ldsrareu. 50.—, 75.- JuckSus, verLsalschem von Mledelstackt 50.-. — zuzüglich Porto und Verpackung. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen sowie direkt durch den Verlag gegen Vorauszahlung oder unter Nachnahme. Alle Preise freibleibend. 5. st. fflrscb, Israels Gebete (Sfddur nm Seitlicher üeverreirung u. erstlärung) Inland, Deutsch-Oesterreich und Ungar« Mk. 350 — statt Ladenpreis Mk. 4S0—. S. st. filrscb, Uersticbe über Fsroels Pflichten in der Zerstreuung (Gbaurew). Inland, Deutsch-Oesterreich und Ungarn Mk. 300.— statt Ladenpreis Mk. 300.—, zuzügl. Porto nnd Verpackung Ausland r Westländer 800% Tschecho-Slowakei l20°/o, Rumänien I00°/o Valuta-Zuschlag zuzügl. Porto, Verpackung und Ausfuhrgebühr. Frankfurt a. Hl., 15. August 1922. Verlag des Israelit G. m. b. s. MSSSSSSSSSSSWSSSSSSSSSSSMSSS^Snm Inhaltsübersicht. 1. Leitartikel: Zur OrsanlsationSstage in Preußen. — 3. Kleines Feuilleton: Aron Markus Jugendjahre. — Kunst und Kind. — Die Theorie vom jüdischen Ursprung der Angelsachsen. — (Einst und jetzt). — (Radtour Berlin-Jerusalem). — 3. Wochenrund, schau: Hut auf! — Ein Beleidigungsprozeß. — 4. Aufsätze: Rabbiner S. Katz, Hindenburg: Jüdische Gedanken. — Aus den Lebenserinnerungen eines jüdischen Politikers. — 5. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin (Auswanderung). — Berlin (Ludendorff als Bekenner). — Kowno (Ein Borstotz gegen die jüdische Autonomie). — Kowno. — Kowno (Schlägst Du meine Juden). — Warschau (Das neue polnische Wahlgesetz und die Seymwahlen). — Warschau (Das neue polnische Ministerium). — Warschau (Zur Frage des jüdischen Wellkongreffes). — Warschau (Die Pogrompanik in Mlawa). — Warschau (Die Sitzung des Zentralkomitees der polnischen Aguda). — Wilna (Allgemeiner Fasttag). — Budapest (Graf Bethlen gegen die antisemitische Preffe). — Budapest (Bolks- und Folterjustiz in Ungarn). — Bratislava (Jüdischkonservative Partei). — Riga (Verurteilung des Homeler Rabbiners). — Jerusalem (Herbert Samuels Rückkehr nach Jerusalem. — Geschenke an die Jeschiwohs). — Jerusalem (Dämpfung und Beruhigung). — Jerusalem (Waad leumi und Waad hoir aschkenasi). — Jerusalem (Der Beleidigungsprozeß gegen Samnttzer und Hofmann). — Jerusalem. — Jerusalem (Der Prozeß Samnitzer-Hofmann). — Jerusalem (Jnterventton Rabbi Jakob Metrs in der Sache Samnttzer). — Jerusalem (Eine bedeutsame Rede Sol Rosenblooms). — Jerusalem (Arabischer Angriff auf eine jüdische Kolonie in Palästina). — Jerusalem (Die Jremdenführerkurse). — 6. Personalien. — 7. Ber. mischtes. — 8. Familtennachrtchten. — 9. Briefkasten. — 10. Sprechfaal. — 11. Frankfurter Berichte — 12. Bereinskalender. — 13. Gebetzetten. — 14. Feuilleton-Beilage: Das erste Blatt. — Verschollene Brüder. — 15. Ktnderecke: Heinr. Einstädter: In der schönen Ferienzeit. — 16. Rätsellösungen. Zur OrganifaMfrage in Preußen. Von Herrn Moritz A. Lö ö, dem derzeitigen Führer der Berliner Gemeinde-Orthodoxie, geht uns folgende Zuschrift zu: Nr. 29 deS „Israelit" dringt einen Artikel, der sich mit der Schaffung der beiden preußischen Ge-, meindeverbände, des unter Führung in Halber ft adt stehenden gesetzestreuen Verbandes, wie des hier in Berlin am 25. Juni gegründeten, allgemeinen Verbandes, beschäftigt. Der „JSraelit" beschränkt sich nicht darauf, den I Beitritt zu dem Halberstädter Verband zu empfehlen, I sondern er übt an dem unter Mitwirkung der sogen. I Gemeindeorthodoxte gegründeten Verband eine Kritik, die sich zu einem guten Teil gegen letztere in einer Weise richtet, die nicht unwidersprochen bleiben kann. Der Artikel wirst der Berliner Gemeinde vor, sie habe versucht sämtlichsn Gemeinden ein demokratisches Wahlrecht zu oktroyieren. Nehmen wir einmal an, dieser Borwurf sei berechtigt, ist dieser Versuch ein Verbrechen? Findet der „Israelit" das D r e i k l a s s e nwahlrecht, wie eS in einzelnen Gemeinden vor Kurzem noch bestand, so schön, daß er in deffen Abschaffung einen Eingriff in daS „Palladium der Gemeinde-Autonomie" erblickt? In Wirklichkeit handelt es sich hier aber in erster Reihe nicht um das demokratische Wahlrecht, sondern darum, einer Beschränkung des Ausländerwahlrechts, wie eS von einzelnen Gemeinden immer wieder, bis in die jüngste Zeit hinein versucht wurde, einen Riegel vorzuschieben. Ich nehme an, daß der „Israelit" auch in diesem Bestreben einen Eingriff in das „Palladium der Gemeinde-Autonomie" nicht erblickt. Was die weitere Ausrechterhaltung dieser, dem „Israelit" so am Herzen liegende Autonomie anlangt, so behauptet der Artikel, daß sie nur für die kulturellen (?) Angelegenheiten gewährt sei. In Wirklichfeit befaßt der § 7 des Entwurfes; „Die Selbständigkeit der Gemeinden in der Ordnung und Verwaltung ihrer Kultus- und Unterrtchtsangelegenhetten wird durch die Zugehörigkeit zum Verbände nicht berührt. Auch bleiben die Gemeinden im Besitz und Genuß ihrer für Kultus-, Unterrichtsuud Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds". Mit der hier für Kultus (nicht Kultur) und Unterricht gewährleisteten Selbständigkeit der Gemeinden hat also schon der Entwurf ausgesprochen, daß der Verband einen Eingriff in die Selbständigkeit der Gemeinden nicht beabsichtige. Die Fassung, die der § 7 auf der Tagung selbst enthielt und zwar unter Mitwirkung der Delegierten der Berliner Gemeinde, nicht wie der Artikel irrtümlich anntmmt gegen diese, verstärkt diesen Eindruck noch. Weiter behauptet der Artikel: „In religiöser Hinsicht bietet ja der Berliner Verband mit seiner großgemeindlichen Führung nicht die allergeringste Gewähr. Der rabbtntsche Einfluß ist so gut wie völlig ausgeschaltet." Soviel Worte, soviel Unrichtigkeiten. § 36 setzt fest, daß für Kultus und Unterricht getrennte Ausschüsse, je einer für jede Richtung eingesetzt werden. Er bestimmt ferner ausdrücklich, daß, wenn in Fragen allgemeiner Natur Gutachten dieser Ausschüsse eingeholt werden, die Berbandsleitung, der Rai, an diese Gutachten gebunden sei, sodatz er gegebenenfalles verpflichtet ist, diese Gutachten in toto zur Kenntnis der Behörden zu bringen. § 31 der von der Zusammensetzung deS Rates handelt, bestimmt, daß ihm mindestens sechs Rabbiner angehören müssen. Der Rai besteht im Ganzen auS 35 Mitgliedern. Den Ausschüssen für KultuS und Unterricht, die je 15 Mitglieder zählen, müssen mindestens vier bezw. drei Rabbiner angehören. Kann man demgegenüber behaupten, „der rabbtntsche Einfluß sei so gut wie völlig ausgeschaltet"? *) Weiter meint der Artikel: „Die Art und Weise, in der man sich mit der Frage des Frauenwahlrechtes abgefunden hat, ist geradezu ein Hohn aus den religiösen Ernst". Hierzu sei Folgendes bemerkt: Ich hatte die konservativen Delegierten zu einer Besprechung vor Beginn der Tagung gebeten. In dieser Besprechung erschienen auch die Delegierten des neugeschaffenen Haiberstädter Bundes. Ich richtete an diese Herren die Anfrage, ob und weiche Wünsche sie betreffend des *) Im Ausschuß deS „Bundes gesetzestreuer Gemeinden", der aus 35—33 Mitgliedern besteht, sind laut § 17 der S atzung nurdretRabbiner vorgesehen.

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