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Der Israelit · 1922-06-29 · Heft 26 (29.6.1922) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
63 (1922)
Issue
Heft 26 (29.6.1922)
Date
1922-06-29
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Der Israelit! Ein Centralorgan för das orthodoxe Jndentiun i BegrOndet oon Dr. Lehmann in 63- Jahrgang. Sranhfurt a. M.. Sen 29. Juni 1982 3 Tammus 6682 M S« »lvo»«eme«tpro Vierteljahr: Deutschland Sei den Postämtern sotvie Sei direkt. Bestellnttg n.RechnnngSerteil. durch d. Verlag M. 22-50 viertelt., BolkAlchulu. Religionslehrer sowie Kultusbeamle (n. direkt) M. 11.85 Viertels., Tschecho-Slowaket Kr. 15.— Ungar» Kr. IVO.— vierteljählich, Dentsch-Oesterreich Mk. 35.-, Pole« snur in deutscher Reichern!.) Ml. 40.— Viertels., Sinmönien 18 Lei, Holland fl. 1.35. Tkandinav. Kr. 2.5O, Schweiz fs. 1.8O, Frankreich u. Belgien Fr. 6.—, England 1 eh. 9 p., Amerika l Doll. Viertels. Einzelnummer 3 Mk. Der JSroelit erscheint jeden Donnerstag Inserate Mk. 5.-, fiirSteüettsttcherr-eMk.S.-, für die sechsgesp. Col-.Z. elnschl.TenergSzschl.: AvSl.-Jns. MI IO.- pro Zeile. RaS. n. Tarif. Bei lauf.Jnseratanftr.tarifm. Preiserhöhung jederz. vorbeh. Jnseratenannahme durch den Verlag des Israelit G.m. b. H.. Frankfurta-M., Gr. Efchenheimerstr. SS. Del. 5842, Amt Hansa, sowie sämtl. Annoncen-Exped. des In- und Auslands. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Zahlungen außer direkt an den Verlag — Postscheckkonto Frankfurt a. M. Ro. 19802 - erfolgen au: Postsparkasse Wien No. VS 605 Postsparkassenamt Budapest No. 18424 Postscheckamt Zürich STr. YI1I 7254 Postscheckamt Amsterdam No. 24 869 Böhmische Unionbank in Prag Banen JÜarinarosch Blank €o. in Bncarearf Filiale des Wiener Bankvereins in Agram 0er NsctlSruck Ser RrllKei und Correfponflenjen öes „Israelit“ itt nur unter genauer Quellenangabe, und, soweit es lieh um größere Mtöfee hanflelt, nur nach vorheriger Senehmlgung gehaftet Inhaltsübersicht. 1. Leitartikelr Die Gründung des Preußischen Verbandes jüdischer Gemeinden. — 2. Homiletik: Dr. MichaelSki: Revolution. — Berechja Hanakdan über Ehrgeiz und Machtgier. —3. Kleines Feuilleton: K. I. K.: Etsenftädter Forschungen. — 4. Wochenrundschau: Die Neuregelung der Gemeinde- Verhältnisse in München. — Die Vorgänge in Wongrowitz. — 6. Aufsätze: Die IX. Generalversammlung der „Bereinigung traditionell-gesetzeStreuer Rabbiner Deutschlands". — Aus den Lebenserinnerungen eines jüdischen Politikers. — «.Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin (Jüdischer Religionsunterricht). — Berlin (Aenderung deS Judengesetzes von 1847). — Warschau (Ritualmordhetze). — Warschau (Im Kämpft gegen den Preiswucher). — Wilna (Polen und Litauen für Rußland). — Kowno lDaS Schicksal der Sabbatruhe). — Kowno (Die Jawne-Konferenz). — Ltban. — Berlin (Maxim Gorki über Juden und Judentum). — London (Das Palästina-Mandat im englischen Oberhause). — London (Die englische Hilfsaktton für die Hungernden in Rußland). — London (Im englisch«jüdischen Parlament). — 7. Frankfurter Berichte. — 8. Bereinskalender. — 9 Gebetzeiten. — 10 Feuilleton-Beilage: Verschollene Brüder. — 11. Kinderecke: Heinr. Einstädter : Das Wunderbrünnchen. —12. P e r s o n a l i e n. — 13. Bermi schteS. Sie Gründung des preußischen Verbandes jüdischer Gemeinden. Die am 25. Juni in Berlin zusammengetretenen Vertreter jüdischer Gemeinden Preußens bezw. deren Bevollmächtigte — die Großgemeinde Berlin verfügte allein auf Grund der ihr übergebenen Blankovollmachten über 165 Stimmen — haben auf Grund des Entwurfes von Dr. Jsmar Freund einen „Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden"gegründet. In selnerBertchterstattung führte Dr. F r e u n d aus, daß sich die Notwendigkeir eines preußischen Verbandes herausgestellt habe, da nicht das Reich, sondern die Länder für religiöse Fragen zuständig seien. Erste Voraussetzung für etwaige finanzielle Zuschüsse des Staates sei aber die organisatorische Erfassung der Gemeinden. Der zu gründende Bund solle eine Etappe zu dem Reichsbund darstellen. Es sei sein sehnlicher Wunsch über Kleinlichkeiten und Jnlerefsensonderhetten zur Einigung auch mit der Orthodoxie hin wegzukommen. Sollte er nicht in Erdoxte hin wegzukommen. Sollte er nicht in Erfuuung gegen, so orrrsre man sich oocy oaourcy nicht beirren lassen. Nach Erklärungen der anwesenden Regierungsvertreter Israel (Min. für Wissensch.), Jölinger (Finanzmin.), Katsering (Reichsamt d. Inn.), die inhaltlich dasselbe wieder indervorigenNummer veröffentlichte Brief des Herrn Ministers für Wiffenschaft, Kunst und Volksbildung an den „Preußischen Landesverband gesetzestreuer Synagogengemeinden besagten, begrüßten in der Generaldebatte eine Reihe von Delegierten die Gründung. Von Seiten des D. I. G.-B. erhob sich Widerspruch, da durch die Gründung des preußischen Bundes die Aufgaben und die Idee des Retchsbundes in den Hindergrund träten. Namens der Gemeinde Halberstadt erklärte Dr: Emil Hirsch, daß sie nicht in der Lage sei beitreten zu können. Seine Gemeinde ließe fich von der überlieferten, von Zugeständnissen an den Zeitgeist freien Göltesthre leiten, deren Erhaltung durch die Selbständigkeit der Orthodoxie bedingt sei. Diese sei im Rahmen des Verbandes nicht gewährleistet. Aenderungen der Statuten schlage er nicht vor, da dies nach den Erfahrungen bei den Verhandlungen über die Gründung des Retchsverbandes zwecklos sei. Er würde es begrüßen, wenn zwischen dem zu gründenden Verband und dem Landesverband gesetzestreuer Synagogengemeinden, dem Halberstadt beigetreten sei, ein gemeinsamer Boden für staatliche Notwendigkeitengeschaffen würde, etwa durch Einrichtung einer ständigen Delegation beider Verbände. Auch die Negierung erblicke darin einen gangbaren Modus. Rechtsanw. Dr. Kor es legt den Standpunkt der Gemeinde Hanau und ihrer 33 Bezirksgemeinden, in denen Orthodoxe und Liberale gemischt feien, dar.-. Von der Orthodoxie könne nun einmal nicht ein Pretsgeben ihrer Rechte und Abwetchen von ihrem Standpunkt gefordert werden. Gerade das zuzugestehen, sei wahrer Liberalismus und man solle den Versuch, die Orthodoxie zu überzeugen, aufgeben. Jedoch sei ein Zusammenarbeiten mit ihr in den von religiösen Differenzierungen unabhängigen Fragen dringend erforderlich. Den Standpunkt der Gemeindeorthodoxie vertrat Moritz A. Löb. Die Erklärung Halberstadts habe ihn sehr erstaunt. Sie sei ein Ausfluß der Separationsbewegung, die als Fortsetzung der Austrittsbewegung auch heute noch fortwtrke, wo ihre Gründe längst hinfällig seien. Die Konservativen fänden in den Gemeinden großes Verständnis. Deshalb könnten die orthodoxen Gemeinden ruhig dem Verband beitreten. Sähen sie dEnlcht ein und gründeten sie einen eigenen Verband, so dürfe das den allgemeinen Verband .licht beirren und keineswegs beeinflussen. ' Justizrat Stern wendet sich gegen die abseits stehende Orthodoxie, die nicht würdig sei mit ihnen gleichberechtigt eine Anerkennung zu verlangen. Ueber diesen winzigen Bruchteil (!) der preußischen Judenheit dürfe sich die Organisation hinwegsetzen. Gegen diese Ausführungen wendet sich später nochmals Dr. E. Hirsch. Wenn M.A.Löb behauptete, die Orthodoxie könne dem Verband beitreten, da ihre Wünsche erfüllt würden, so verstehe er seinen Standpunkt nicht. Er könne sich nicht einer Organisation anschließen, in deren Statuten das Reltgionsgesetz nicht seinen Ausdruck finde, in der auch z. B. das (aktive und passive) Frauenwahlrecht verankert sei. Wenn den Konservativen in den Gemeinden heute mehr Zugeständnisse gemacht würden, so sei das allein dem zu danken, daß die Orthodoxie durch den Austritt ihre Selbständigkeit erkämpft habe. Ueber die gesetzestreue Organisation mit schon jetzt 109 Gemeinden und etwa 30,000 Seelen, darunter Gemeinden, wie Altona, Fulda, Halberstadt, Hanau, sich hinweqzusetzen sei unmöglich. Die gesetzestreue Organisation sei zur Bildung einer gemeinsamen ständigen Delegation bereit. Sie sei aber nicht darauf angewiesen, da ihr von Regierungsseite bereits dieselben Rechte und Zuschüsse wie dem allgemeinen Verbände zugesichert seien. In der Spezialdebatte stellt Dr. Kor es den Antrag: Der „Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden"bildet gemeinsam mit dem „Preußischen Landesverband gesetzestreuer Synagog^ngemeinden" einen ständigen Ausschuß, weicher die Gesamtheit der preußischen Gemeinden gegenüber den Staatsbehörden vertritt, behufs Ordnung

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