Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 63 (1922)
- Issue
- Heft 23 (8.6.1922)
- Date
- 1922-06-08
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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(sl G Seite 13. Nr. 23. den, auf der die größere Zahl sich befindet (211) ein anderer Grundsatz, daß die größere oder geringere Nähe, die Entfernung, der Abstand maßgebend ist (211?)- Nun kann es 'Falle geben, 100 diese beiden Grundsätze sich gegenüberstehen. Einen solchen behandelt diese Mischnah. 'ämft Euch, es findet jemand in einer Straße, in der ein Taubenschlag steht, auf dem Boden eine junge Taube, die nicht fliegen kann, und Ihr solltet entscheiden, ob sie der Finder behalten darf oder oem Besitzer des Taubenschlags zurückgeben muß, was würdet Ihr da in Erwägung ziehen? Schüler: Es käme darauf an, ob die Taube in der Nähe des Taubenschlags sitzt, dann könnte sie von diesem flammen und un'trbc dem Besitzer gehören, andernfalls könnte sie von anderswoher sein und, da man nicht weiß, wem sie gehört, dürfte sie wohl der Finder behalten. Lehrer: Ganz recht, so entscheidet die Mischnah, als Grenze gibt sie die Entfernung von 50 Ellen an, da so weit eine Taube, auch ohne zu fliegen, Hüpfen kann. Wie wäre es nun, wenn an jedem Ende der Straße ein Taubenschlag wäre und zwischen beiden säße die Taube, käme dann wohl auch noch der Finder in Frage? Schüler: Dann wohl nicht. Sie würde dann nach dem Grundsatz der Nähe dem Besitzer des Taubenschlags gehören, dem sie näher ist. Lehrer: Wenn sie nun in der Mitte. zwischen beiden wäre? Schüler : Dann müßten sich die.beiden Besitzer in sie teilen. Lehrer: So entscheidet auch die Mischnah. Wäre nun nicht zu überlegen, ob sie nicht dem Besitzer zugesprochen werden sollte, der mehr Tauben in seinem Schlag hat, da doch auch der Grundsatz der größeren Zahl maßgebend ist. Schüler: Allerdings. Lehrer: Da nun die Mischnäh, wie Ihr eben hörtet, ausschließlich nach der „Nähe" entscheidet und die „größere Anzahl" unberücksichtigt läßt, so scheint ein Grundsatz der stärkere zu sein. Welcher wohl? chüler: Der der „Nähe" (211p). eh r er : So lehrten '1- Wo finden wir bemi den Grundsatz der größeren Zahl, der Mehrheit, in der niW angedeutet? chälcr : In II L. N. o. 23,9 ft-ht niEniDOl ON8, die Vorschrift, sich nach der Mehrheit zu richten. eh rer : Ist dies eine allgemeine Regel! chüler: Jawohl, diese Worte enthalten nicht nur für den Richter, sondern allgemein diese Regel. Lehrer: Haben wir auch in der.lllilelnerg-aH, wo etwas aus dem Grundsatz der „Nähe" abgeleitet wird.? S ch ü l e r : In O'lQQIV V B.M. c. 21,3, werden die Aeltesten derjenigen Stadt, die dem Erschlagenen am nachsteie liegt, verpflichtet, das Kalb der Sühne zu bringen. Lehrer: Ist dies auch eine allgemeine Regel? S ch ü [ c v : Nein, das ist ein Spezialfall, bei dem dienen das Prinzip der Nähe hervorhebt. Lehrer : Warum wird nun wohl 83in"1 lernen, daß die Borschrift von 211 diejenige von 211P verdrängt? Schüler: Weil erstere als allgemeine Regel in der min angeordnet, letztere nur in einem Ssiczialfall gegeben wird. Leh rer : Muß eigentlich dieser Spezialsatt unbedingt im Gegensatz zu der Regel von _Der ZSraelit. _ an stehen? Könnte nicht vielleicht die Spezialvorschrift von 211p für einen solchen Fall gegeben sei, in dem der Grundsatz von 2n überhaupt nicht in Frage kommt. S ch ü l e r : Es könnte die min vielleicht nur für einen solchen Fall die am nächsten gelegene Stadt haftbar gemacht haben, in dem alle Städte der Umgebung gleich groß sind, in dem also keine größere Stadt in der Nähe ist. Lehrer: Ganz recht, so lernt 83'3N'i, auch der 2"2E1 lernt fo, daß nur, wenn keine größere Stadt in der 'Nähe ist, die nächst gelegene die Sühne Dringen muß. Wenn nun aber in der weiteren Umgebung oder irgendwo in der Welt eine Stadt größer wäre, was müßten wir dann wohl annehmen? Schüler: Der Mörder sei aus dieser gekommen. Lehrer : In welchem Falle brauchten wir trotzdem diese größere Stadt, selbst wenn sie nicht zu weit entfernt wäre, diese „Mehrheit irgendwo in der Welt" (8ö^I?i 821*1) nickt zu berücksichtigen, 'joitberu könnten annehmen, der Mörder stamme aus der n-ähe gelegenen Stadt? Wie muß diese wohl liegen, daß wir Fremde aus einer Großstadt dort nicht zu vermuten haben? Schüler: 2ie muß abgelegen, vielleicht zwischen hohen Bergen liegen, so daß kein Fremder dort hinkommt. Lehrer: Ganz rechts so antwortet auch 83'37l1 'i dem 811'1, der ihm die besprochene Frage ‘ von der,*121*72 TO2/ wo noch 21*19 maßgebend zu sein scheint, vorgelegt hatte. — Derü"20l j allerdings gibt diese Antwort nicht, da er 8211 nicht annimmt.—Nun wollen wir; das Ausgeft'lhrte aus das Beispiel von der Taube in der Mischnah übertragen. Ist ans dem ersten Falle der Mischnah, in dem diese die Taube dem Besitzer des Taubenschlags zuerkennt, wenn die Taube nicht 50 Ellen vom Schlag entfernt sitzt, in dem die Misch-! nah sich doch scheinbar ganz nach der „Nähe"; richtet, unbedingt zu schließen, daß, der Grundsatz der Mehrheit verdrängt wird, da! doch sonst die Mischnah die Möglichkeit zulasten müßte, die Taube käme von einem anderen Schlag, der mehr Tauben hat, als dieser?, Schüler: Auch hier konnte man sagen, die . Mischnah spricht nur Don einem Fall, in! dem kein größerer Taubenschlag in der ' Nähe ist. .Leh rer^Wie kann man aber, falls kein größerer Tanbenschtag in der Nähe ist, wenn! die Taube weiter als 50 Ellen vom Tanbenschlag entfernt ist, annehmen, sie sei von anderswoher, und sie deshalb dem Finder znsprechen? Schüler: Allerdings, das ist nicht einzusehen. Lehrer: Wie aber, wenn dann Gründe dafür sprächen, daß sie von diesem sichtbaren Tanbenschlag nicht herrührt? Lehre r: Dann wäre es klar. Leh r er : Nun rvohl, eine hüpfende Taube hüpft nicht weiter als 50 Ellen. Werm diese nun s doch weiter als 50 Ellen entfernt ist, kann sie nicht von diesem Tanbenschläg stammen. Schüler: Wie wäre es nun, wenn eine Taube! mit einem Fuß innerhalb, mit dem anderen : Fuß aber außerhalb der 50 Ellen sitzt? Lehrer: Läßt sich dies denn so genau bestimi men'.? 'S ch üle r : Gewiß, denn rvir haben doch vorher j gehört, wenn sie genau in der Mitte sitzt, : wird sie auf die Leiden Besitzer verteilt. : Lehrer: Tu hast gang recht, du hast jedoch ge- 1 hört, daß eine hüpfende Taube nicht über \ 50 Ellen hinauskommt. Wenn sie also doch j mit einem Fuß darüber hinaus ist, stammt i sie nicht von diesem Schlag. Einen Gelehrl ten, '■'21’’ '1, hat man wegen dieser Frage, _8. Junk 1922. mit der er die Gelehrten anfgchätten hat, aus dem Lehrhaus verwiesen, doch wollen wir bei dir nicht das gleiche Verfahren einschlagen. Wie steht es nun mit dem 2. Fall der Mischnah? Wie lautete dieser? S ch üle r : Wenn eine Taube zwischen 2 Tauben-- schlägen am Boden sitzt, gehört sie dem Besitzer des SMages, dem sie näher ist, Lehrer: Ist hieraus bewiesen, daß Win nUnrecht hat, daß wir uns nicht, wie er meint, nach der größeren Zähl wenn sie im Gegensatz zur „Nähe" steht, richten? Schüler: Das ist iroch nicht bewiesen, die Mischnah kann von einem Fäll sprechen, in dem alle Taubenschläge der Umgebung gleich groß sind, in dem also kein größerer"in der Nähe ist. Lehrer: Ganz recht, sollte mau aber nicht annehmen müssen, die Taube könnte von einem größeren Schlag irgeirdwo in der Welt hergekommen sein? Schüler : Tie Mischnah spricht dann von einem Fall, in dem Tauben von anderswoher kommen können, vielleicht von einem ga,^ abgelegenen Weg. Lehrer: Ganz recht, von einem Weg zwischen Weinbergen' eine Taube hüpft nur so weit, daß sie immer noch ihr Nest sehen kann, dieses würde aber durch die Weinberge verdeckt werden. Es kann daher die Daube nur von einem der beiden Taubenschläge stammen, die gleichfalls auf dem Wege zwsichen den Weinbergen stehen. Dr. Michalski. Diese Skizze einleitender Borbereitung soll nur eine Andeutung des Gedankenganges der entwickelnden Lehrform sein, die geeignet erscheint, dem Talmud Unterricht in den Schulen die Wäge zu ebnen. Unter anderen Stellen aus 8170 822 wurde aud} diese im vergangenen Winter im 3. Kurs der Präparanden- und Bürgerschule Talmud Thora hier behandelt. Die einzelnen Beispiele, insbesondere die nur der Kürze halber gewählten Wahlfragen müssen natürlich von den Schülern erarbeitet werden. Aus Aah und Fern. Frarrkfrrrt a M., 7. Juni. Auf meinen Artikel in der vorigen Nummer sind mir zahlreiche Spenden mit und ohne Namensunterschrift zugefchickt worden, so daß ich nicht jedem besonders danken kann. Das Bewußtsein Q'pv.1 12 8^2 D’p 1^82 telü’D 51N8 VL3 wird für jeden Spender der schönste Lohn sem. A. Hkrschberg. Darmstadt. Tie israelitischen Gemeinden Mainz und Gießen haben in Würdigung der Zeitverhältnisse ihre Beamten eingruppiert. Da gutes Beispiel Nacheiferung weckt, ist zu hoffen, daß alle Gemeinden Hessens in gleicher Weise ihr Wohlwollen gegen ihre Beamten zum AuAdnrck bringen. Pyvitz. Für die lungenkranke Schuhmacherfran in Bad Schönfließ sind infolge Aufruf in 3 jüdischen Zeitungen 10000 Mk. eingegangen, so daß die Kranke bereits im Sanatorium ist. Tie Kurkosten sind für ein Vierteljahr also giesichert. Sollte eine Verlängerung der Kur nötig sein, so werden hoffentlich die nötigen Mittel auch noch aufgebracht werden. Auch ist es gelungen, einen schwächlichen 13jährigen Knaben in einem Waisenhaus zu versorgen; ein kleines Mädchen von 5 Monaten wurde von einem Kinderheim auf 15 Jahre ausgenommen, so daß die arme Familie Gottlob wesentliche Hilfe erhalten hat. Wir freuen uns, konstatieren zu können, daß in allen Teilen Deutschlands noch ein schöner Sinn für jüdische Zdokoh vorhanden ist. H. M-P.