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Der Israelit · 1922-06-08 · Heft 23 (8.6.1922) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
63 (1922)
Issue
Heft 23 (8.6.1922)
Date
1922-06-08
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Cpzi&^umj and Let) L/ rada^o^jsd^eQeil^ezumJlisraelir Organ -es Knn-rs gesehestrruer jüdischer Kehrer Deutschlands. An alle Kollegen! Zum Ausschreiben der vakanten Lehrerstelle im Schulbezirk Altenstadt (Oberheffen) teilen wir aufklärend mit, daß nach dem im März verabschiedeten Besoldungsgesetz für des. Israel. Religionslehrer keinem Religionslehrer die Rechte, eines def. angestellten Volksschullehrers mehr verliehen werden. Die Arbeitsgemeinschaft der isr. Lehrervereine in Hessen: { I. Lebermann- Darmstadt. j I. Simon-Darmstadt. i Sie künftige , Ausbildung der Lehrer.! Bon E. Gut-Köln. Von schätzenswerter Seite werde ich ersucht, zu obigem Thema Stellung zu nehmen. Ter „Israelit" hat bereits darauf hingewiesen, daß, es erforderlich sein wird, jüdische Lehrer heranzm bilden, die neben erheblichem jüdischen Wissen eine gewisse profane Bildung erhalten, ohne sich der staatlichen Prüfung für Bolksschullehrer zv unterziehen. Gegenwärtig liegt die Sache so, daß die ge-- plante Umgestaltung der Lehrerausbildung infolge Einspruchs des Finanzministeriums nur in langsamem Tempo vor sich geht. In diesem Jahre iuerbeit etwa 50 staatliche Seminare in Oberschulen umgewandelt werden, die übrigem Anstalten bleiben vorläufig in der alten Forns bestehen oder werden allmählich umgestaltet. Solange cs staatliche Seminare in der alten Form stiebt, werden die jüdischen Seminare auch daran sesthalten, da sie den jüdischen Verhältnissen eher entspricht. Wenn die letzten staatlichen Seminare in 'Deutschland urngestaltet werden, hat auch die Stunde für die jüdischen Seminare geschlagen. 'Das Kölner Seminar, das in Leitung und Lokalität mit einem jüdischen Realgymnasium und Lizeum verbunden ist, befindet sich in dieser Beziehung insofern in einer günstigen Lage, als es später, wenn die Sterbestunde der jüdischen Seminare herangenaht ist, sofort den neuen Weg der Lehrerbildung, das Realgymnasium nna das Lyzeum tit diesem Falle, bereit hat. Schon seit vielen Jahren gewährt das Seminar solchen Zöglingen und Externen, die nur die Religionslehrer- und Kultusbeamtenprüfung oblegen wollen, die Möglichkeit, sich einer diesbezüglichen Prüfung zu unterziehen, die von jüdischer und staatlicher Seite anerkannt wird. Was der „Israelit" also in dieser Beziehung als erstrebenswertes Ziel aufzeigte, ist bereits erreicht. In der Aufstellung von Bildungsmöglichkeiten liegt die Schwierigkeit nicht, sondern in der Bereitstellung eines geeigneten Nachwuchses. Die Lehrer waren es, die irr früheren Jahren befähigte und wohlerzogene Schüler veranlaßten, sich dem idealen Berufe des Jngcndbildners zu widmen. Nachdem aber Gemeindeverwaltungen in kurzsichtiger Verblendung dem Lehrer bas Existenzminimum vorenthielten und die berufene jüdische Oeffentlichkeit dazu schwieg, versiegte diese Quelle. In Entschließungen der Lehrer- Versammlungen, in Alarm-Rufen der Fachorgane wurde laut vor Ergreifung dieses Berufes gewarnt. 'Die Folgen sind bekannt, die^ Seminare sind verödet, die Gemeinden verwaist, sie jüdischen Volksschulen auf den Aussterbe-Etat gesetzt. Wenn noch eine Besserung möglich rst, kann sie nur auf dem einen Wege erfolgen, daß die großen Verbände schleunigst dafür eintrcten, den Lehrern ein sorgenfreies Dasein zu gewährleisten und sie dafür zu gewinnen, dein Lehrerberufe wieder wertvolle Kräfte zuzuführen. Für Ausbildungsmöglichkeit wird auf 3 Wegen gesorgt, dem neuen akademischen, dein alten semin arischen und dem spezifisch-jüdischen. Für Bereitstellung von Geldmitteln wird ebenfalls gesorgt werden, immer jedoch nur unter der Voraussetzung, daß die jetzige, ältere Lehrer-Generation menschenwürdig leben kann. Ser dahrische Gemeindeverbanb und die Beamten.! Bon Seminarlehrer G u t - C ö l u. Zufolge meines Mahnrufes „Videant consules“ wurde mir aus Bayern entgegengehalten, der bayrische Verband sei in ein unverdient gutes Licht gerückt, denn er habe die Eingruppierung der Rabbiner und Religionslehrer bloß besprochen, aber nicht durchgeführt. Daraufhin erbat ich von einem bayrischen Fachmanne Aufklärung, die ich hierbei im Wortlaut folgen lasse: Maßgebend ftir den derzeitigen Stand der Besoldnngsfrage für die jnd. Religionslehrer in Bayern sind die in der jüngsten Sitzung vom 20. März 1922 in München gefaßten Beschlüsse des „Rates" und „Ständigen Ausschusses der Tagung" im Verb. b. isr. G. Zum ersten Male seit seinem einjährigen Bestehen hat der Verband einen Einblick in feine Finanzlage bekomme!:. Vorausgeschickt muß rverden, daß gemäß dem in Bayern im Jahre. 1921 vom Staate ftir alle Konfessionen erlassenen religionsgesellschaftlichen Steuergesetz Glaubensgemeinoen ihren FmanZbedarf nur noch decken dürfen durch Zuschläge zu den direkten Reichs- und Staatssteuern. Die Höhe dieser Zuschläge ist nach oben begrenzt ftir die „OrMirchenumlage" ans 10, ftir die „Landeskirchenumlage" zunächst auf do/o der Reichs- und Landessteuern. Der B. b. i. G. besitzt bereits die Rechte eines' vonl Staate anerkannten Landesverbandes der isr. Glaubensgenreinschaft.. Infolgedessen wurden dem Verbände auch von den Finanzämtern des Landes die Ergebnisse des Stenersolls der Israeliten nach der letzten Veranlagung aus' dein Jahre 1920/21 mitgeteilt, soweit dieselben schon abgeschlossen vorliegen. Ans Grund dieser statistischen Unterlagen kann der Verband damit rechnen, ‘ bei einer Laudesverbandsumlage von 1— i1/-’0/» für das Jahr 1922 eine Einnahme von 2v’2—-3 Millionen für seine Zwecke zu erzielen. Die Erhebung der Zuschläge in entsprechender Höhe wurde vom Verband in der Sitzung vorn 20. März auch beschlossen. Gleichezeitig hat der Verband die Einreihung der jüd. Religionslehrer in die entsprechenden Besoldungsgruppen der Volksschullehrer, die der Rabbiner in die Gruppe X und XI der Reichsbesoldungsordnung ausgesprochen. Primär muß die Gemeinde als die Anstellungsbehörde für die Besoldung des Beamten aufkommen. Sobald aber die Finanzkraft der Genreinde erschöpft ist — die Grenze ist durch oas erwähnte religionsgesellschaftliche Steucrgesetz bei 10<y0 Umlage für die örtlichen Bedürfnisse der Glaubensgemeindc gezogen — tritt der Landesverband grundsätzlich für den vollen Fehlbetrag im Personaletat der leistungsschwachen Gemeinde ein. Ins einzelne gehende endgültige Berechn nnngen und Bewilligungen konnte der Verband in seiner Sitzung voin 20. März um deswillen noch nicht vornchinen, weil das Steuersoll der Israeliten Bayerns von den Finanzämtern damals nur für einen Teil der Gemeinden berechnet )var, der Verband somit weder den Gesamlbedapscher znfchußherechligten Gemeinden, noch das Gesamtergebnis der Vcrbandsnmlage ziffernmäßig feststellen konnte. Insbesondere konnte er aber auch an eine endgültige Auslgleichung der Fehlbeträge in leistungsschwachen Gemeinden noch nicht' hcrantreten, weil der Verband bisher noch keinen. Pfennig an Steuern vereinnahmt hat, er vielmehr selbst erst die Berbandsnmlage durch die Finanzämter kann einheben lassen, wenn dieselben die Veranlagung für das verflossene Steuerjahr abgeschlossen haben. Das wird voraussichtlich erst im Spätsommer 1922 der Fall sein. Um aber die notleidende Beamtenschaft nicht länger warten zu lassen, hat der Verband auf denl Wege dev Kreditbeschaffung bisher den Betrug von einer Mrllion Mark flüssig geuiacht. Davon wurden bereits im April ds. Fs. etwa 60 bayrischen Religio ns l e h r ern und Rabbinern, in einzelnen Fällen anch H interbliebenen von s o l ch e n, Vorschüsse im Gesamtbeträge von 5- bis 600.000 M a r k a u s b e z a h l t. Die endgültige

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