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Der Israelit · 1922-05-18 · Heft 20 (18.5.1922) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
63 (1922)
Issue
Heft 20 (18.5.1922)
Date
1922-05-18
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Sette 2 Nr. 20 Der JSraeltt. für ihre Pferde. Dieser Umstand trug wohl mit dazu bei, daß viele, um fick ihre Grabesruhe zu sichern, für die Ueberführung ihrer Leiche nach dem Heiligen Lande Sorgetrugen. König Schahpuhr befragt nun, offenbar um eine Anpassung der jüdischen an die Landessttte bemüht, den jüdischen Gelehrten, ob die Erdbestattung ein biblisches oder ein rabbinisches Gebot sei (Sanhedrin 46 b). Ein solches ist es, wie nach der Auffassung des Talmuds a. O., so auch nach der des Maimonides (Hilek. Abel 12.1 aus Seier Ha-mizwot), der nachdrücklich betont, daß, falls jemand verfügt, nicht begraben zu werden, diese Verfügung als ungiltig zu betrachten sei. Daß aber in Fällen, wo von Beerdigung ^Kebura) die Rede ist, nicht etwa an eine vorangcgangene Verbrennung zu denken ist, geht aus" der letzten Mischna in Temura hervor, in der, in anderem Zusammenhänge, „Beerdigen" und „Verbrennen" zu einander im Gegensatz gestellt werden. Die Verbrennung und Beisetzung der Asche verstößt übrigens gegen die Vorschrift, daß der Leichnam der Erde intakt zu übergeben sei (Koheleth 12,7, Jore dea 363). Das Beerdigen als jüdische Volkssitte wird in der Heiligen Schrift, auch Sirach 44,14, Tob. 4,3 und in den Büchern der Makkabäer ebenso im Neuen Testament, im Talmud und späterem jüdischem Schrifttum, sowie durch die Ausgrabungen, durch Taeltus (Histor. 5,5) und den gegenwärtigen Tatbestand bestätigt. Als solche ist sie vom Christentum, das sie gegen das Verbrennen, dieses als spezifisch heidnische Sitte, verteidigt, sowie vom Islam übernommen worden. Nicht um Erdgräber in unserem Sinne handelt es sich ursprünglich bei diesem „Beerdigen", sondern meist um Höhlengräber, die eine Beobachtung der Beigesetzten auf Scheintod gestatteten. Wie hierin bereits ein die moderne Praxis bestimmender Gesichtspunkt zum Ausdruck kommt, so entspricht auch die Einrichtung unseres Einzelgrabes ganz auffallend den hygienischen Anforderungen, die im Jahre 1690 von der „wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen .in Preußen" an die Leichenbestattung gestellt wurden. Hiernach ist das Hauptgewicht aus das Einzelgrab zu legen, durch das eine raschere Aufsaugung durch die umgebende — übrigens desinfizierende Erde ermöglicht wird. Dementsprechend ist auch in einer Gruft der Sarg mit einer Erdschicht zu bedecken. Bemerkt sei überdies, daß bereits der Talmud (Baba b. I, 11) Drainage eines Begrabnisplatzes kennt, die auch durch die Anlage vieler jüdischer Friedhöfe an Hügelabhängen bewerkstelligt wird. Das Verbrennen der Leiche gilt als entehrend (2. Könige 23,16), wie auch Bösewichte damit verwünscht werden, daß ihre Gebeine noch verbrannt (jer. SchebiitVIII, 38 b) werden mögen. Für diese Bitte sowie die Strafe der Verbre nung (3. Mose 20,14 u. 21,9 u. s.), die nach Michaelis, Mos. Recht V. 27, unter Bezugnahme auf Josua 7,15, als Verbrennung des L e i ch n a m s (? Red.) zu verstehen ist, läßt sich den Ausführungen des jüngst verstorbenen Prof. Schleich in der Sammelschrift „Wunder in uns", herausg. v. H. Günther 372 ff., eine ganz neue Beleuchtung abgewinnen. NachWeismanns Feststellungen, so argumentiert Schleich, sind die Zellkerne unsterblich, wobei daran erinnert werden darf, daß nach talmudischer Anschauung ein Wirbelknoch'N (luz) der Verwesung widersteht und gewissermaßen das Saatkorn für die Auferstehung bildet, woran sich allerhand deutsche Fabeln über das „Judenknöcklein" geknüpft haben (Preuß, Bibl. talm. Medizin 72). In Zellkerne löst sich der Leichnam auf, in Nukleine, deren jeder den Stempel der Persönlichkeit des Verstorbenen trägt. Durch die Nahrung gehen sie in das Zeugungssystem der Nachwelt ein, um unter günstigen Entwicklungsbe» düngen am Aufbau einer neuen Persönlichkeit mitzuwirken. Diese zugleich zellulare und geistige Unsterblichkeit wird nur durch eine Macht ausgehoben, der die Zellkerne keinen Widerstand leisten: durch das Feuer. Einen Organismus verbrennen heißt somit: verhindern, daß die in ihm aufgespetcherten Energien sich fortpsianzen, heißt bet Verbrechern: sie radikal für alle Zeiten unschädlich machen. Durch diesen Gedanken gewinnt die Frage der Feuerbestattung ein neues Gesicht. (Schluß folFt.)' Wochennmdschau. Wiederauftkstehung de- »Verbändeder deutschen Juden?' Aus Lehrerkreisen ist vor kurzem in begreiflichem Unmut über das tragikomische Schicksal der vom D. I. G. B. ins Werk gesetzten „Gesamtorgantsation" die Anregung gegeben worden, man solle dem D. I. G. B. die Sache aus der Hand nehmen und sie dem „Verband der deutschen Juden", dem längst tot gesagten, übergeben. In der Tat weiß jetzt ein jüdisches Korrespondenzbüro zu melden, daß man in leitenden Kreisen der Berliner jüdischen Gemeinde diese Anregung aufgreifen wolle, und daß auch in Breslau und Frankfurt Stimmung dafür vorhanden sei. Wir hülren den Gedanken nicht für glücklich und zwar vor allem nicht im Interesse der Lehrer und Beamten, deren rechtliche und finanzielle Sicherstellung die Hauptaufgabe jeder zusammenfaffenden Organisation sein muß. Die Grundlage für alles, was geschaffen werden kann, ist und bleibt der Regierung gegenüber die Reichsverfasfung; der gegebene Träger des öffentlichen Besteuerungsrechtes, das unseren leistungsschwachen Gemeinden und ihren Beamten Hülse bringen soll, ist aber nach der Retchsverfassung ausschließlich ein Bund von Gemeinden, nicht ein Verband „deutscher Juden". Ebensowenig bedarf es zunächst der Neugründung eines „Preußischen Landesverbandes", wie ihn Lehrer Steinhardt jüngst angeregt har; es fehlt uns wirklich nicht an Verbänden. Die Schwierigkeiten, denen die sogenannte Geiamtorganisation des D. I. G. B. begegnet, liegen nicht in der Sache, sondern ausschließlich in dem unbegründeten Eigenwillen und den Subjektivitäten einiger führenden Persönlichkeiten, mit denen sich der D. I. G. B. identifiziert. Wir wundern uns, daß es den Vertretungen der Lehrer noch nicht geglückt ist, die Regierung und das Parlament über die Dringlichkeit einer Regelung aufzuklären und zugleich nach innen den Widerstand von zwei oder drei Einzelpersonen gegen einen gerechten Interessenausgleich zu besiegen. Wenn beispielsweise Herr Steinhardt sich dieser Ausgabe einmal widmen wollte — nicht in der Presse, sondern hinter den Kulissen —, dann würde er bald merken, daß die Mauer, mit der man den Weg einer alle Beteiligten relativ befriedigenden Lösung des Organtsationsproblems für versperrt hält, nur in der Verstellung existiert, und daß sich die von ihm gestellten Bedingungen bei einigem guten Willen recht wohl erfüllen lassen. Eine Gefahr für das liberale Zudentnm. Eine große Gefahr für das liberale Judentum sieht Hermann Becker-Berlin in Nr. 4 des §3 des Netchsschulgesetzes, worin es heißt: „Die in dem Bekenntnis üblichen religiösen Hebungen und Gebräuche sind, unbeschadet der Bestimmung des Artikels 149 Absatz 2 der Reichsverfaffung, zuzulaffen, indes darf der Unterrichtsbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt werden"! Becker vermutet in der Breslauer „Jüdisch.liberalen Zeitung", daß der Gesetzgeber hier an erster Stelle an den Unterricht an Sabbat und Festtagen für die jüdischen Schulen gedacht hat und fürchtet, daß die orthodoxen Rabbiner sich auch noch erdreisten könnten, Purim, Chanukka oder gar (man höre), den neunten Aw als schulfreie Tage zu bezeichnen und zu fordern, mög- IH« Segen und Fluch*) (Zu ’fipU-D "1.-72). Bon Dr. Felix Kanter in Zwittau (Mähren). Der Segen im zweiten Wochenabschnitte dieses Sabbats, so bemerken unsere Weisen, enthält das ganze (hebräische) Alphabet: er beginnt mit dem Buchstaben ** (im Worte ns) und schließt mit dem letzten Buchstaben r> (im Worte rwnnip). Der Fluch hingegen umfaßt bloß zwei Buchstaben des Alphabets und zwar n und 1, nur stehen sie in verkehrter Reihenfolge: er beginnt mH dem Buchstaben i (tm Worte öki) und schließt mit dem Buchstaben rr (im Worte n&l: 1’2). Bergl. Midrasch '"w Ipi riinin ju^p 511212 V121VN sNV i&s.... M IV 1"'1 fö xrhbpi). Dieser Ausspruch unserer Midraschweisen enthält mehr als ein bloßes Wortspiel. Der yerheihene göttliche Segen ist allumfassend und allenthaltend; ferner gilt es als Tatsache, daß ni’jjnio man .12112 nun nm „daß die Güte des Allgütigen das Strafgericht bei weitem übersteigt. *) Nach (132*? nie, I, 4. Demnach müßten doch die Folgen des Segens mehr wahrnehmbar sein als die des Fluches. In Wirklichkeit sehen wir aber rii2iBn s.in», daß Segen und Fluch in umgekehrten Verhältnis zueinander stehen. Die angedrohten Strafen spüren wir auf Schritt und Tritt, empfinden wir seit Hunderten und Hunderten von Jahren, in allen Ländern der Zerstreuung und zu allen Zeilen unserer Verbannung. Den göttlichen Segen — erwarten und erhoffen wir täglich und stündlich, uns seiner voll und ganz zu erfreuen, war uns bis jetzt leider nicht vergönnt und beschteden. Sollen wir deshalb verzweifeln? Mit Nichten! nist k*?k 13'8 Mi ivtUL» mpö *72, sagen unsere Weisen, „so oft von der Vergangenheit (Ml ist bekanntlich ein 12p) die Rede ist, sehen wir in unserer Geschichte nur Leiden und Qualen ohne Maß und Ziel", aber nnnp ptr*7 »btt «’k'.tmi „die Zukunft (.im ist bekanntlich Tny) enthält viel Freuden", viel Freuden und auch eine Fülle von Verheißungen. War auch unsere Vergangenheit trüb und traurig genug, wir dürfen trotzdem nicht den Mut sinken laffen und die Hoffnung auf eine beffere, glücklichere Zukunft aufgeben, in. unserm Glauben an die göttlichen Verheißungen nicht irre werden. Unsere heilige Sprache kennt bekanntlich nur zwei Zeiten: Vergangenheit und Zukunft. Die Zukunft ist verschieden von der Vergangenheit und umgekehrt. Aus der traurigen Vergangenheit auf die Zukunft zu schließen, ist falsch und widerspricht voll und ganz den Grundsätzen unserer Religion und des geheiligten Glaubens unserer Väter. nplL"b 5VBSi „Hast du auf die göttliche Hilfe in allen Lagen und in allen Verhältniffen deines Lebens gehofft, hast du nicht an der göttlichen Hilfe und seiner Allgüte verzweifelt" — diese Frage wird nach Ansicht unserer Weisen am pin öl’ an jeden Menschen gerichtet. Ferner lehren unsere Weisen *?p “p2l ms a»n '"21 nsnn „Jeder Mensch ist verpflichtet, auch die ihm von der göttlichen Vorsehung auferlegten Leiden und Prüfungen ohne Klagen und Murren hinzunehmen und zu ertragen". Das ist auch der Sinn der Mischnah: «P mb jnetfj n*jviön m xnpn „wer die Rolle (Esther) verkehrt liest, erfüllt seine Pflicht nicht". Die Rolle Esther schildert zuerst die Leiden des jüdischen Volkes im großen persisch.medischen Reiche, seine Angst und seine Sorgen, seine Furcht und seine Schrecken wegen der Anschläge Hamans und schließt mit der wunderbaren Errettung und Befreiung des jüdischen Volkes durch Mordechat und Esther. Wer also mit dieser Rettung beginnt und diese als den wichtigsten Teil der Megillah betrachtet, der erfüllt seine Pflicht nicht. Die Pflicht jedes Israeliten ist es, auch die Leiden als eine göttliche Schickung hinzunehmen, um desto inniger und inbrünstiger Ihm zu danken, von dem allein die Hilfe und Errettung kommt. Als R. Jochanan, so erzählt der Talmud (Chagkga 4g), den Vers las (5. B. M. 31, 17): „Und es wird von vielen und bösen Leiden heimgesucht werden", brach er in Tränen aus. „Was find es „böse Leiden"? fragt der Talmud und die Antwort lautet: „Es find dies solche Leiden, deren Heilmittel verschiedene und entgegengesetzte Wirkungen erzielen" (Köipsn 81121 |H2). R. Jochanan lebte bekanntlich in einem politisch sehr aufgeregten Zeitalter. Was das jüdische Volk zu seiner Rettung und Erhaltung unternahm, wurde von seinen Feinden zu dessen Ungunsten aufgefaßt. Unternahm eS Ausfälle gegen seine Belagerer, dann wurde es als Verrat und Ausstand aufgefatzt; verhielt es sich ruhig und ergab es sich seinem Schicksal, wurde es als feige gescholten. Israel kann es seitdem niemandem Recht tun; was dem einen gefällt, tadelt der andere,

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