Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 63 (1922)
- Issue
- Heft 15-16 (11.4.1922)
- Date
- 1922-04-11
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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Mummer 8. 11. April 1922. Blätter VIII. Jahrgang 13. Wtzan 5682. . h e r a u s g e g e b e n vom Gruppenverband, der Palästina-Zentrale und der Jugend-Organisation der Agudas Jisroel für Deutschland. Inhaltsübersicht. Die Gründung der Keren Hajischuw Company Limited. — Plenarsitzung des Landeslomitees der Agudas Jisroel in der Schweiz. — Die slovaktsche Orthodoxie und die Vorgänge in Jerusalem. — Eine elenientare Wahrheit. — Neue Aguda-Literatur. — Artur Holitscher über Palästina. — Weitere Proteste gegen die zionistischen Exzesse in Jerusalem. — Vakanzliste Nr. 2. — Eine öffentliche Aufforderung an das jüdische Korrespondenzbureau. — Spendenlisten. Die Grimdlimg der Keren Sajischuw LompanWmited. Frankfurt a. M, 21. März. Im großen Sitzungssaale der Israelitischen Religionsgesellschaft fand anr Sonntag in Anwesenheit der Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses des Zentralrates der Agudas Jisroel, der Palästinazentrale der Agudas Jisroel und des vorbereitenden Komitees des Keren Hajischuw die Gründung der Keren H a j i s ch u w E o m p a n y L i m i t e d mit dem Sitze in London statt. 'Den in gleicher Sitzulig angenommenell Statuten entnehmen wir: a) Name, Sitz und Z w e ck der Gesellschaft. Die Gesellschaft will am wirtschaftlichen Ausbau Palästinas im Geiste der jüdischen Tradition arbeiten. Ihre gesamte Tätigkeit muß im Einklang mit den Bestimmungell des jüdischen Religionsgesetzes stehen, das sie unbeschadet der zwingenden Vorschriften des englischen Rechtes als geltendes Recht des jüdischen Volkes anerkennt. Die Gesellschaft ruft das jüdische Volk zur Mitarbeit auf, von der Ueberzeugung durchdrungen, daß die überlviegende Mehrheit des jüdischen Volkes seinen großen Traditionen die Treue wahrt und den wirtschaftlichen Ausbau Palästinas in einer Weise vornehmen will, daß das aufblühende Palästina zugleich ein religiöses Zentrum für das jüdische Volk werde. . Die Gesellschaft steht in enger Verbindung mit der Weltorganisation „Agudas Jisroel"'. Die Weltorganisation „Agudas Jisroel" hat der Gesellschaft die Lösung! ihrer wirtschaftlichen Aufgaben in Palästina übertragen. Die Gesellschaft erstrebt die Anbahnung eines freundschaftlichen Verhältnisses der jüdischen Bevölkerung In Palästina zu der dortigen arabischen Bevölkerung. b) Organe der G e s e l l s ch ä f t. Organe der Gesellschaft sind: 1. der Verwaltungsrat, 2. der Vorstand. Der Verwaltungsrat ist das Beschlußorgan, sowie das Kontrollorgan der Gesellschaft. Legen die agudisüschen Mitglieder des Ver> waltungsrates diesem ein religionsgesetzliches Votum des rabbinischen Rates der agudisüschen Weltorganisation vor, das sich gegen einen Beschluß oder eine Maßnahme des Verwaltungsrates oder des Vorstandes ausspricht, so ist der Verwaltungsrat gehalten, diesem Votum unter allen Umständen nachzukominen. Der Vorstand besteht aus zwei oder meh^ reren Mitgliedern, die vom Verwaltungsrat ernannt werden und ist das aussührende Organ der Gesel^chaft. Mir Genehmigung des Berwaltungsrats und des geschäftsführenden Ausschusses "der agudistischeu Weltorganisation ist der Vorstand berechtigt, Zweigniederlassungen der Gesellschaft in allen Ländern zu errichten. c) Tätigkeit her G esells ch a s t. Die Gesellschaft will allen Gliedern des jüdischen Volkes die Möglichkeit zur Teilnahme beim Ankauf von Land in Palästina geben. Zu diesem Zweck gründet sie einen Kolonisationssond aus den für bett Landankans gezeichneten Beträgen. Jeder Zeichner wird unter Angabe seines Namens, Wohnsitzes, und des von ihnr in Originalwährnng gezeichneten Betrages, sowie des Datums der Einzahlung in. das Zeichnungsbuch eingetragen, lieber jeden nichtgezahlten Betrag . werden Bonds ausgestellt. Die gezeichneten Beträge werden, vorbehaltlich etwaiger Unkosten, aus den Namen der Gesellschaft, aber für Rechnung der Zeichner angelegt. Auf Beschluß des Vcrwaltungsrates ist die Gesellschaft berechtigt, den Kolonisationsfond oder einen Teil desselben zum Ankauf Volt Land in Palästina, sowie zur Bewirtschaftung des ange- Uu\ten Landes zu verwenden. Das Eigentum an dem angekausten Land verbleibt der Gesellschaft. Jeder Zeichner, der mindestens Lstr. 1.— engl. Währung oder den entsprechenden Betrag in einer anderen Währung eingezahlt hat, erwirbt dadurch das Recht, daß ihm die Gesellschaft von dem verfügbaren Land einen Teil in Erbpacht gebe und hierbei den gezeichaeten Betrag zuzüglich Erträgnisse und abzüglich der anteilsmäßigen Unkosten in Anrechnung bringe. Das Recht kann nur von dem Inhaber eines Bonds ausgeübt lverden, den die. Gesellschaft jedem Zeichner, der mindestens 1 Lstr. oder ben entsprechenden Betrag in einer anderen Währung gezollt hat, als Gegenwert ausstellt. . Die Geltendmachung des Rechts ans Zuteilung von Land hat schriftlich durch eingeschriebenen Brief an den Vorstand zu erfolgen. Soweit Land verfügbar ist, hat die Zuteilung nach der letzten Jahresernte desjenigen Jahres zu geschehen, das auf das Jahr folgt, in welchen: das Recht geltend gemacht worden. ist. Das .Recht kann nur in der Weise geD tend gemacht werden, daß auf jede Person oder jeden Haushalt eine zur selbständigen Bewirtschastung taugliche Einheit kommt. Hat die Gesellschaft binnen 10 Jahren vom Ende des Jahres gerechnet, in welchem dem Zeichner ein Bond ausgestellt ist, den Kolonisationsfond nicht in Land angelegt, so ist der Inhaber .eines Bonds berechtigt, die Rückzah-- lung seines eingezahlten Betrages zuzüglich Erträgnisse und abzüglich der anteilsmäßigen Unkosten zu verlangen. Insoweit die Gesellschaft einen Teil des Kolonisationssond in Land angelegt, so beschränkt sich der Anspruch auf Rückzahlung auf denjenigen Teil des eingezahlten Betrages, der noch nicht in Land angelegt ist. Dieser Teil ist nach dem Verhältnis des gesamten Kolonisationssond zu dem in Land angelegten Teil des Kolonisationssond zu bestimmen. Der Gesellschaft steht die Oberaufsicht für die fit Erbpacht gegebenen Landteile zu. Die Erbpächter übernehmen die Verpflichtung, die Bestimmungen des jüdischen Rciigions- Gesetzes bei der Bewirtschaftung des ihnen zugeteilten Bodens streng zu beachten und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bewirtschaftung zu verfahren. Bei beharrlicher Zuwiderhandlung ist die Gesellschaft berechtigt, die Erbpacht ans den Schluß des laufenden Erntejahres zn kündigen, und das zugeteilte Land gegen Rückzahlung der Erbpachtsumme oder, wenn der Wert des zugeteilten Landes geringer ist, gegen Rückzahlung dieses Wertes im Zeitpunkt der Rückforderung znrückzunehmen. Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und dem Erbpächter werden von einem dreigliedrigen Pachtgerichtshof entschieden, den der Verwaltungsrat aus den rabbinischen Autoritäten Palästinas bestellt. Der Pachtgerichtshof entscheidet nach den Bestimmungen des jüdischen Rechts. Sämtliche Rechte aus den Bonds verjähren nach Ablauf von 20 Jahren, vom Ende des Jahres gerechnet, in ivelchem die Aushändigung erfolgt ist. Die Gesellschaft will neben der Kolonisation auch die wirtschaftliche Erschließung des Landes in jeder anderen Richtung fördern. Insoweit bei gezeichneten Beträgen nicht ausdrücklich die Verwendung für den Laiwankaus vorgeschrieben ist, werden sie einem besonderen Fond zngesührt, der getrennt zu halten und zn verwalten ist. Die Gesellschaft kan» über btefen Fond in dem Rahmen seiner Zweckbestimmung frei verfügen. Unter diese Zweckbestimmung fällt im Besonderen 1. Der Bau und der Ankauf von Häusern, sowie die Förderung des Ankaufs durch Private gegen Sicherheiten. 2. Die Gründung von industriellen Unternehmungen und die Beteiligung an solchen. 3. Tie Gründung von Banken und die Beteiligung an "solchen. Die Summe der Beteiligungen der Gesellschaft sollen 50 Proz. dieses Fonds nicht übersteigen. Die Beteiligungen sollen in einer Rechtsform erfolgen, die der Gesellschaft nur eine beschränkte Haftung auferlegt. Unentgeltliche Zuwendungen ans dem Fond sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft verteilt keinerlei Gewinne. Die Gewinne sind dem Fond zuzuschreiben, bei dem sie erwachsen sind. Verluste sind daselbst abzuschreiben. D i e G r ü n d u n g d e r B i n j a n H a a r e tz Limited. Frankfurt a. M, 2. April. Unter dein Titel Binjan Haaretz Limited wurde in Jerusalem eine Ballgesellschaft mit einem Kapitale von .15 000 Lstr. gegründet. Tie Keren Hajischuw Company Ltd. hat sich mit 1000 Lstr. an der Gesellschaft beteiligt. Berlin, 28. März. Am Sonntag sprach in der Sophienschnle Herr Dr. S. Ehrmann- Zrankfurt über den Keren Hajischuw. Zürich, 26. März. Herr Rabbiner Dr. Klein-Nürnberg', der soeben eilte Vortragstonrnee durch die Schweiz unternimmt, sprach heute untergroßem Beifall vor einer vieltausendköpfigen Menge über das Thema „Lebendiges Judentum".