Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 63 (1922)
- Issue
- Heft 6 (9.2.1922)
- Date
- 1922-02-09
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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rzid?img and Letjre SZVLIS aqe zumwvsrae Organ des Kundes gesetzestreuer jüdischer Kehrer Deutschlands. Geleitwort. Tie Nachricht vom Wiederermachen der seit Jahren schlummernden pädagogischen Blätter hat sicherlich in dem Kreisen der gesetzestrenen jüdischen Lehrer Deutschlands ausrichtige Freude ausgelöst. Die Freude wird aber eine Dämpfung erfahren durch die Mitteilung, daß Herr Lehrer Ehrmann ans Gesundheitsrücksichten den Redakteurstab niederzulegen sich gezwungen sah. Dem bewährten und verdienten Leiter ait dieser Stelle den gebührenden Dank für seine Redaktionslärigkeit auszusprechen, erachtet sein Nachfolger als heilige Pflicht.. Bon dem Gedanken getragen, daß mündlicher und schriftlicher Gedankenaustausch die Einsicht in das fördert, was uns not tut, sollen die pädagogischen Blätter nicht nur wissenschaftlichen, sondern auch aktuellen, die Lehrerwelt betreffenden Fragen ihre Spalten öffnen. Nur die Hoffnung ans Unterstützung 'eitens der Lehrer sowohl durch wissenschaftliche Abhandlungen als auch durch Berichte aus dem Lehrer-, Schul- und Gemeindeleben bestimmte mich zur Uebernahme des verantivortungsschweren Amts eines Schriftleiters. Möchte diese Hoffnung sich nicht trügerisch erweisen. I. S Pi r 0 , Fulda, Heinrichstr. Zur Frage des Llederttilts in den öffentlichen Schuldienst in Preußen. Die 'Anrechnung der Dienstzeit beim Ueverlritt in den öffentlichen Schuldienst in Preußen ist durch das Volksschullehrer-Tiensteinkounnen' Gesetz (B.D.G.! vom 17. 1.2. 20 neu geregelt worden, nachdem schon das alte Besoldungsgesetz vom 26. 5. 09 beit jüdischen Lehrern gewisse Vorteile gebracht hatte. Neben dem $ 6 des V.T.G. enthalten auch die §§ 3 und 5, sowie die Ziffern 21 und 29—30 der Ausführungsbestimmungcn.vom 18. 3. 21 die hauptsächlich in Frage ko-mmenden Vorschriften. Ohne jede. Nachzahlung gilt von jetzt ab als Beschäftigungszeit im öffentlichen Schuldienst und muß demnach voll angerechnet werden, die Zeit, während der ein Lehrer 1. an einer von einer lSynagogengemeinde unterhaltenen jüdischeil Religionsschule oder 2. an einer privaten Volksschule, die vom Staate als öffeutlicheri Volksschulen gleichberechtigt anerkannt ist, tätig war. Dabei kommt jedoch ltach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes nur die Dienstzeit in Betracht, die der Lehrer vom Beginn des 21. Lebensjahres ab selbständig in voller Beschäftigung verbracht hat. Die Auslegungspraxis des alten Gesetzes erkannte 12 Wochenstunden in einer.Religionsschule als volle Beschäftigung au: die Attsführungsbestimmungen des neuen B.T.G. enthalten nichts über diese Frage. Es ist aber anzunehmen, daß die Regierung den Begriff „volle Beschäftigung" sehr strenge auslegen ivird. Neri ist die- Vorschrift betreffs der Anrechnung der Dienstzeit an den privaten Volksschulen, gegen die die Regierung sich sehr lange gesträubt hat. Es macht natürlich keinen Unterschied, ob die Dienstzeitvor oder nach dem sonst als Stichtag im Gesetze festgesetzten i. April 20 liegt. Tie Dienstzeit an anderen Privatschnlen, in denen schulpflichtige Kinder in den Lehrgegenständen der öffentlichen Volksschule unterrichtet werden, kann nur gegen eine Nachzahlung von 2200 Ml. pro Jahr an die Landesschul'kasse angerechnet werden. Mehr als acht solcher Privatdienstjahre werden nicht angerechnet. Da aber dadurch, nach Abrechnung der sieben Anwärterjahre, mindestens ein Besoldungsdieustjahr erreicht wird, empfiehlt sich die Nachzahlung trotz ihrer scheinbareit Höhe, iu allen Fällen. Eine Erlassung der Nachzahlung seitens der Regierung kann unter feinen Umständen stattsiudeu. Ueber die Aurechnuug der genannten Dienstzeiten entscheidet die Schulaufsichtsbehörde, das ist irr erster Instanz die zuständige Regierung, Schntabteilung. Außerpreußische 'Dienstzeiten können nur vorn Unterrichtsminister iu Gemeinschaft mit dem Finanzminister als anrechnüngsfähig anerkannt rverdeu. Auch die Militärzei't gilt, soweit die geltenden Bestimmungen ihre Anrechnung vorschrieben, als öffentlicher Schuldienst. Der biblische Geschichtsunterricht in der israelitischen Schule. Referat, gehalten in. der Generalversammlung des „Feschuruu" von Lehrer Sonn, Fulda. „Tie biblische Geschichte als UnterrichtSgegeustaud der israelitischen Schule ist zunächst Selbstzweck. Sie soll denr. Kinde die großen Schritte des Einzig-Einen bei seiner Offenbarung durch die Schöpfung und Gesetzgebung, bei der Erwählung und Führung Israels, des Trägers dieser Offenbarung, in lebenden Bildern veranschaulichen und so den. Glauben ait das Dasein. Gottes, die Wahrheit der Propheten, das Walten der göttlichen Gerechtigkeit und Liebe im Geschicke des Einzelnen und der Völker, insbesondere aber auch den Glauben an Israels große Zukunft in den jugendlichen Herzen begründen." Um diese Wirkung zu erzielen, bedarf es in erster Linie eines Lehrers, dem die. Religion selbst .Herzenssache, der selbst von dem Werte und der Wahrheit der jüdischeil Lehre ganz durchdrungen ist. Daß der Lehrer umso nachdrücklicher ans die Herzen der Kinder einimirkt, je 'mehr es ihm selbst vom Herzen kommt, ist eine psychologische Notwendigkeit und Tatsache der Erfahrung. „Mondenlicht leuchtet, lvärmt aber nicht. Die durch den Mond hell gemachte Nacht kam'- schrecklich kalt sein und bei allem Leuchten bleibt die Erde doch weithin tot. So kommt nrir ein Lehrer vor, in dessen .Herzen nicht lebt, >vas er lehrt", sagt ein bekannter. Pädagoge. „Tao Kind fühlt heraus, ob es dem Lehrer Ernst ist, ob er erglüht von dem, was er spricht, oder ob seine Worte Schall nnb Hauch ohne Seele und Geiß sind. Rur D’KXVn Dnnn 2?n mn.iamn' wer selbst Filde ist vermag Juden zu erziehen. Dem Unterrichte in der biblischen Geschichte liegt zunächst die Aufgabe ob, Mittel zur Bildung des religiösen Sinnes und zur Veredlung des kindlichen Herzens zu fein. Nichts so sehr verntag die Herzen der Kinder für Gott zu gewinnen, nichts io sehr für das Gute zu begeistern lmd von. der Sünde abzn ich recken, als die lebendigen Tatsachen göttlicher Macht- und Gnadellerlveisllng und das konkrete Beispiel handelnder Menschen. An solchen Tatsachen nnb Erempeln aber ist gerade die biblische Geschichte besonders reich und somit ist sie geeignet, die bezeiclmete Wirkung ans die Herzen Her Kinder hervorznbriilgen. Wie leuchten die Angen der Kinder, wenn, um mir ein Beispiel anznführen, der Lehrer ihnen von den großen Prüfungen und opferfreudigen Hingelmiige» und Handlungen, in welchen Abrahain seine Gottestrene, fein Gottvertranen, seinen Gehorsam und feine Menschenliebe bewährte, erzählt, wenn man ihnen vorführt, daß Abraham, um seines Gottes Ruf zu folgen, feinem Lande, seiner Vaterstadt, seiner Familie Lebewohl sagte und sich von seiner ganzen Mitivelt isolierte, nur mit seines Gottes willen. Wie wirksam ist der Hinweis daraus, daß Abrahams Knecht Eliefer bei. der Stiche i.acf! eitler Frau für den Sohn 'eines Herrn nicht nach Geistesvorzügen, nicht nach Scho tili ei: des Körpers, sondern nach dem Eharaner urteilt, an jenem Eharakterzng sie erkennen will, de:' heute noch die Söhne und Töchter Abrahams und Sa ras am hervorstechendsten kennzeichnet, an ihrer menschenfreundlichen Hilfsbereitschaft, an len mb'zt- Das Mädchen, dessen Gemüt das Mitgefühl nicht nnr^mil Menschen, sondern mir müden, durstenden Tieren kennt and dieses Mitgefühl in hurtiger, tätiger, Hilfe bringender 'Arbeit zu erschöpfe» weiß, das Mädchen, in ivelcheni ein solcher Funke jeites heiligpn Feuers tätiger Menschenliebe leuchtet, das ans dein Altar von Abrahams Zelt brannte, das wollte der Knecht als die von Gott gesandte Gattin für den Gott dienenden Iizchok erkennen. Wo das Gefühl und das Interesse für das tönte lebendig geworden ist, da lenkt mit pchchologischer Notwendigkeit auch das Streben und