Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 62 (1921)
- Issue
- Heft 40 (6.10.1921)
- Date
- 1921-10-06
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Ein Centralorgan für das orthodoxe Judentum Begründet oon Dr. Lehmann in (Hainz 'tfthrrmnrt ^rcmhfurf « m Rnn 6* Stöber 1921 S3Sfi> Jf« 40 4. Tischri 5681 Abonnement pro Vierteljahr: Deutschland bei den Postämtern sowie bei direkt. Bestellung u. Rechnungserteil. durch d. Verlag M. 7.20 viertel), f. Lehrer u. Kultusbeamte tu. direkt) M. 3.60vierteljährlich, Deutsch-Oesterreich Kr. 90.— vierteljährlich: Tschecho-Slowakei Kr. 12.— Ungarn Kr. 40.— vierteljährlich, Polen (nur in deutscher Reichsmk.) Mk. 12 vierteljährl., Rnrnänien 10 Lei, Holland fl. 1, Skandiuav. Kr.2, Schweiz fs. 1.50,Frankreichu.BelgienFr.2.50, England 1 8h. 6 p., Amerika 0.50 Doll, vierteljährl. Einzelnummer 60 Pfg. Durch den Buchhandel wie beim Verlag. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag Inserate: Mk. 2.—für die sechsgesvaltene Colonel-Zeile elnschl. Tenerungsznschl.; Ausland-Jns.Mk.4.—pro Zeile Rab. nach Tarif. Bei laufenden Jnseratauftr tarifm. Preiserhöhung jederz. vorbeh. Jnseratenannahme durch den Verlag des Israelit G. m. b. H., Frankfnrta M.,Gr. Eschenheimerstr.23Tel.5842,AmtHansa, sowie sämtl. Annoncen-Exped. des In- und Auslands. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. > Z ah lunge n außer direkt an den Verlag — Postscheckkonto Frankfurt a. M. No. 19 802 - erfolgen an: Postsparkasse Wien No. 79 603 Postsparkassenamt Budapest No. 18 424 Postscheckamt Zürich Ufr- VIII 7254 Postscheckamt Amsterdam No. 84 869 Böhmische Unionbank in Prag Banca Marmarosch Blank & Co. in Bncarest Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. Der lifldiörucfe 9er flrtlhel un9 Cörrefpönöenjen 3es „Israelit“ ilf nur unter genauer Quellenangabe, und, soweit es sich um größere fluffäbe bandelt, nur nach vorheriger ßenehmigung gestattet. Molge öes Weites konnte 8as heutige Baupfblaf nur im Umfang von 8 Seiten hergeflellf roeröen. Die nächste stummer (eine Doppeinummer) wirst Sreifag, sten 14- Oktober verfangt-_ Inhaltsübersicht. 1. Leitartikel: Das tragische Ende einer großen jüdischen Institution. — 2. Homiletik: wbn. — Z. Kleines Heuilleton: Nachsommer in Stiümftselbrunn. — 4. Aufsätze: Das Gemeindestatut für Palästina. — Liebliches aus Sowjet-Rußland. — -^Korrespondenzen und Nachrichten: Frankfurt a.M., (Die Verwendung des Keren Hajessod). — Berlin, (Ein neues Vethaus der „Adaß Jisroel" irr Berlin). — Bratislava, (Präsident Masaryk und die Drthodvxie). — Warschau, (Die Juden in Polen). — Warschau, iDer „Pruschkower Rebbe". - Warschau. — Bagdad, (E>nir Faisul und die Bagdader Juden). — 6 Personalien: Dieburg.— Cassel. — Goldbach. — Uffenheim. — 7. Vermisch tes : Berlin. — Berlin. — Berlin. — Aschaffenburg. — Alsfeld. — Friedrichstndt. — Köln. — Jchenhause'n. — Warschau. — Warschau. — London. — 8. Briefkasten. 0. >L> p r e ch s a a l. — 10. B er e r n s kalender. — Gebetzeiten. — Familiennnchrichten. — 10. Feuilleton-Beilage: Schabbvs Schuwoh im Städtchen. — Heinrich Einstädter: Rückkehr. - Eugen Hoeflich: Der Sänger. Nas tragische Ende einer großen jüdischen Institution. Vor mehr als drei Jahrzehnten gründete der bekannte Philantrop Baron Moritz Hirsch mit einem Stamm-Kapital von 12 Millionen Franken in Galizien und der Bukowina 50 jüdische Volksschulen. Der Zweck des Schulwerkes war, nicht wie fälschlich angegeben wird, eine Assimulation - der jüdischen Jugend herbeizusühren, sondern die natürliche Scheu der Juden Galiziens vor der weltlichen Schule zu bekämpfen. Aus dem Echulfonds sollte Schülern auch die Möglichkeit geboten werden, nach beendeter Schulzeit ein Handwerk oder anderen Beruf zu erlernen. Es war vom Initiator und edlen Stifter alles aufs beste gedacht. Aber die Sachwalter des Baron Hirsch-Erbes wirtschafteten so, daß infolge großer Defizite bald ein Sparsystem einsttzen mußte, das auf Kosten von Lehrern und Schülern ging: Eine ganze Reihe von Schulen,!o in Stanislau, Kolomea, Borislaw usw. mußte geschlossen werden. Im Jahre 1913 waren von den 50 Schulen nur noch 33 vorhanden, von 260 Lehrern nur noch 120, die im Ganzen 5—6000 Kinder zu unterrichten hatten. Von diesem Lehrerstab verließ in Anbetracht der zerrütteten Verhältnisse einer nach dem andern das sinkende Schiff. Der Weltkrieg gab diesem ganzen großgedachten und so groß angelegten Schul- und Kulturwerk den Rest. Im Laufe dcr vielen Feuergefechte in Galizien sind fast alle Schulgebäude bis auf die Grundmauern zerstört worden und die Lehrer wurden buchstäblich zu Bettlern gemacht. Ihre Lage ist eine fürchterliche. Was das Kuratorium bis jetzt für sie tat, das war, daß es im Jahre 1919—20 etwa 80 Lehrer wieder einftellte, die ein Gehalt von sage und schreibe 150 Kronen mitsamt einer Kriegszulage von 250 Kronen monatlich zugesichert erhielten. Aber auch dieses fürstliche Gehalt konnte nur einige Monate ausgezahlt werden, denn kurz darauf erhielten die Schulleiter vom Kuratorium in Wien die Weisung, die Zahlungen einzuftellen, da die Negierung das ganze Stiflungsvermögen samt Zinsen beschlagnahmt hätte. Es wurde die Schließung aller Schulen angeordnet und den Lehrern wurde es freigestellt, ihre Adresse zu hinterlaffen, für den Fall, daß ihnen noch eine zeitlang ein Teil der Gehälter ausbezahlt werden sollte. Damit war das Todesurteil für die Baron H'.rsch- Schulen gesprochen und, wie es schien, auch für die unglücklichen Lehrer der Schulen. Dem Lemberger Rettungskomitee gelang es aber für die Lehrer eine monatliche Unterstützung beim „Joint" zu bewirken tmb auf diese Weise konnte in einigen Schulen der Betrüb notdürftig für einige Stunden des Tages aufrecht erhalten werden. Tausende und Abertausende von Kindern genießen keinen Schulunterricht unb besuchen, infolge der drückenden Verhältnisse, auch kein Cheder, da die Eltern das Lehrgeld nicht aufbringen können und v ele sich an die Fretfchule gewöhnt haben und keine Opfer bringen wollen. 70 oder 80 Lehrer sind nach allen Teilen des Jn- und Auslandes ausgewandert. Alle Vorstellungen bei der polnischen Regierung, entweder die Baron Hirsch-Schulen in den Regierungs-Etat zu übernehmen, oder entsprechende Subventionen zu bewilligen, blieben bislang erfolglos. Nun scheint doch die Sache einer desinitiven Regelung entgegenzugehen. Das ganze Stiftungsvermögen, das jetzt bet der österreichischen Regierung in Südbahn-Aktien angelegt ist und einen Wert von etwa 150 Millionen polnische Mark repräsentiert, soll in polnische Kriegsanleihe übergehen. Mit den Zinsen hofft man 20 Schulen mit 70 bis 80 Lehrern erhalten zu können. Es muß erwartet werden, daß das Kuratorium seinen Sitz von Wien, wo es unter den heutigen Verhältnissen wahrlich nichts zu suchen hat, nach Ostgalizien verlegen wird, und daß außerdem in höherem Maße, als es früher der Fall war, ein jüdischer Geist in die Schulen etnzieht, die für die frommen Massen in Galizien bestimmt sind und die, wenn sie auch heute in die Regie des polnischen Staates kommen, doch ursprünglich von der Stiftung eines Mannes Herkommen, der für Galiziens Juden nur das Beste gewollt hat. Das Gemeindestatut für Palästina. Wir veröffentlichten in jüngster Nummer den Entwurf eines Normalstatutes für die Gemeindeverfassung in Palästina, der der Delegiertenversammiung zur Beratung vorlicgt. Erst bei Anlaß dieser bevorstehenden Beratung wird eine allgemeine und eingehende Würdigung des Statutes möglich sein. Was vor allem peinlich berührt, ist der fast konfessionslose Charakter des Statuts. Daß es eine Thora gtebt, deren Pflege und praktische Förderung die höchste Aufgabe einer jüdischen Gemeinde ist und deren G esetzeswtlle, durch berufene Organe interpretiert, maßgebend für alle Gemeindearbett sein muß — von dieser elenlentaren Tatsache der jüdischen Geschichte ist in dem ganzen Statut so gut wie nichts zu verspüren. Gegenüber diesenr beschämenden Erlebnis sind diese Einzelheiten minder wichtig. Ucber das Recht der Minderheiten sagt § 9: „Ansehnliche Minoritäten Häven Anrecht auf Befriedigung ihrer Bedürfnisse vonseiren der Gemeindeverwaltung nach Verhältnis der ÄNeuerlast dieser > Minderheiten und sofern die allgemeinen Gemeindeange.'egenheiten nicht darunter leiden. In Fällen von Streitigkeiten zwischen Majorität und Minorität entscheidet der Nmionalrat". Also nur ansehnliche Minoritäten haben Anrecht auf Befriedigung ihrer Bedürfnisst, und auch diese nur nach Maßgabe ihrer Steuerlast und sofern dies mit den allgemeinen Gemeindeange-