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Der Israelit · 1921-09-01 · Heft 35 (1.9.1921) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
62 (1921)
Issue
Heft 35 (1.9.1921)
Date
1921-09-01
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Ein Centralorgan IBr das orthodoxe Judentum // JJ fgBgqBegründe! oon Dr.Lehmann indlainz bsss! 62 Iskmsna GOSS Srnuhfurf a M fion September 1921 SSS M 35 ' juiiiyniijj« sranmuri u. in., oßii ^g 5681 Abonnement pto Vierteljahr: Deutschland bei den Postämtern sowie bei direkt. Bestellung u. Rechnungserteil, durch d. Verlag M. 7.20 oiertelj. f. Lehrer u. Kuliusbeamte ln. direkt) M. 3.60 vierteljährlich, Deutsch-Oesterreich Kr. 90.— vierteljährlich: Tschecho-Slowakei ir. 12.— Ungarn Kr. 40.— vierteljährlich, Polen (nur in deutscher steichsmk.) Mk. 12 vierteljährl., Rnmänien 10 Lei, Holland fl. 1, Skandinav. Kr.2, Schweiz fs. 1.50, Frankreich:'.Belgien Fr.2.50. England 1 sh. 6 p., Amerika 0.50 Doll, vierteljährl. Einzelnummer 60 Pfg. Durch den Buchhandel wie beim Verlag. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag Inserate: Mk. 2.—für die sechsgespaltene Colonel-Zeile eluschl. Teuerungsznschl.; Ausland-Jns.Mk.4.—pro Zeile Rab. nach Tarif. Bei laufenden Jnseratauftr tarifm. Preiserhöhung jederz. vorveh. Jnseratenannahme durch den Verlag des Israelit G. m. ö. H., Frankfurt aM., Gr. Eschenheimerstr.23Tel.8842,AmtHansa, sowie sämtl. Annoncen-Exped. des In- und Auslands. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Z ah lunge« außer direkt an den Verlag — Postscheckkonto Frankfurt a. M. No. 19802 — erfolgen an: Postsparkasse Wien No. 79 «95 Postsparkassenamt Budapest No. 18 424 Postscheckamt Zürich 1fr. VIII 7254 Postscheckamt Amsterdam No. S4 869 Böhmische Unionbank in Prag Banca Jlarniarosch Blank & Co. in Bacarest Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. )er NachSruck Ser flrtihel un9 eorrefponSenzen 9es „Israelit“ ifl nur unter genauer Quellenangabe, un9, lowejt es fleh um größere fiuffäße handelt, nur nadt vorheriger Genehmigung geffattet. Inhaltsübersicht. 1. Leitartikel: Jüdische Schulsragen in Deutschland. — 2. Homiletik: Dr. M. Lewin: Aul. — Notizen. — 3. Kleines Feuilleton: S. Freudenberger: Das Ve bot des Tragens am Sabbar. — Wedrich Wilhelm IV. und der Kaftanjude.) — 4.W o ch en -- rund sch au: Das ruhige jüdische Blut. — Noch ein Wort M Memminger Käsepogrom. — Ein galizisches Rabbtneremtnar. — 5.Aufsätze: Das „religiöse Desinteressiment" >es Zionismus. — 6. Korrespondenzen und Nachich ren: Frankfurt a. M.. (Der Antisemitismus ist unatholisch). — Wien, (Rasse und Nation). — Warschau, Allerlei aus Warschau). — Lemberg, (Hetze gegen die Flüchtlinge). — Reval, (Die jüdischen Kommunisten gegen ie Jeschiwaus). — Paris, (Die Julipogrome). — London, ^Araber und Zionisten). — London, (Ein Plagiat des internationalen Antisemitismus). — Londott, (Emngerpogrome in Ruß and). — Rom, (Die Not der abbessiniichen Juden). — Jerusalem, (Ein politischer Prefseprozc ß). — Jerusalem, (Palästinensische Erziehungsfragen). — 8. Personalien. — 9. Vermischtes. — Sprechsaal. — Briefkasten. - 10. Frankfurter Berichte. — Berein skatender. — Gebetzeiten.—11 Feuilleton- Mage: Abraham Reisen: Schutz. — Kissinger Badebrtefe. -12. Kinderecke: Rabbenu Tam. — 13. Blätter: Mitteilungen des Gruppenverbandes. — Delegiertentag oer Ortsgruppen der Agudas Jtsroel für Deutschland am -2. August 1921. — Die Aguda itr Rumänien. —' Die Frage der Kriegswaisen. — Aus der Bewegung. — Aus den Vorbereitungen zum zionistischen Kongreß. — Spendelisten. — An unsereZverehrl. Abonnenten in Deutsch-Oesterreich und Polen. Mit Bezugnahme aut die im^Laufe des Monats August versandten Uechnungen über rückständige Abonnements machen wir darauf aufmerksam, daß wir oom 1. Oktober d. Is. an den Versandt nach den oben genannten Ländern e.instetten, soweit die Abonnements- Rückstände, sowie das Abonnement pro 1921 uicht bis zu diesem Tage beglichen sind. Arankfnrt a. M., 1. September 1921. Verlag des Israelit, O. m. b. K. Indische Schulsragen in Deutschland. III. Weit wichtiger für uns als die Bestimmungen über die Gemeinschaftsschule, aus derja normaler Weise doch immer nur mehroder minder assimilierte, wahrhaften jüdischen Wissens bare Halbjuden hervorgehen können, ist die Bekenntnisschule. Darf man erwarten, daß unter der Herrschaft des neuen Rechtes — vorausgesetzt, daß der Entwurf, der ja in diesen Punkten von links sehr stark angefochten wird, Annahme findet — die bestehenden öffentlichen jüdischen Volksschulen erhalten und ausgebaut, neue jüdische Volksschulen, insbesondere in den Großgemeinden der Slädte errichtet werden? Günstig ist zunächst, daß das Gesetz für die bereits vorhandenen Bekenntnisschulen kein neues Antragsverfahren fordert, sondern sie ohne besonderen Antrag zunächst bestehen läßt. Für die Neuerrichtung von Bekenntnisschulen ist dagegen ein außerordentlich kompliziertes Verfahren in Aussicht genommen, das mit den in der Verfaffuug niedergelegten Grundgedanken des Schul- Kowpromiffes zusammenhängt. Während bisher, abgesehen von den wenigen jüdischen Kommunalschulen, in den meisten Fällen jüdische Gemeinden oder besondere jüdische Schul gemetnschaften Träger der jüdischen Volksschulen waren, wird es künftighin im Prinzip nur noch kommunale öffentliche jüdische Volksschulen geben. Der Antrag nun auf Errichtung solcher Bekenntnisschulen durch d-e Kommunen hat ebenfalls nicht von der Brkenntnisgemeinde auszugehen, sondern ist durch die Verfassung der vielköpfigen Menge der „Erziehungsberechtigten" selber, den Väternund Müttern der volksschulpflichtigen, die Volksschule besuchenden Kinder überlassen. Um den Willen dieser Erziehungsberechtigten zu ermitteln, sieht der Gesetzentwurf ein dreifaches Antrags- und Abstimmungsverfahren vor. Dem Anträge selbst folgt ein Anmeldungsverfahren für die gewünschte Bekenntnisschule, das aber nur einen vorläufigen Charakter trägt. Sobald die Schule errichtet ist, findet dann die endgültige Anmeldung statt. Als Erziehungsberechtigte gelten lediglich deutsche Retchsangehörige, nicht aber Ausländer, auch wenn sie noch so lange in Deutschland wohnen. Es erhellt schon auf den ersten Blick, welche verhängnisvolleBedeutung diese letztereBeftimmung namentlich in den Großstädten gewinnt, in denen auf diese Weise Hunderte von ostjüdischen Kindern bet der Ermittlung des für die Errichtung der Bekenntnisschule maßgebenden Elternwillens vollkommen ausgeschaltet werden. Es wird auf diesen Punkt, der mit der vom preußischen Kammergericht früher schon verneinten Schulpflicht der Ausländer-Kinder überhaupt zusammenhängt, noch besonders zurückzukommen sein. Was den Bestand und die Neuerrtchtung von jüdischen Volksschulen im übrigen anbelangt, so sind dafür die neuen gesetzlichen Bestimmungen über die Grundschule von günstiger Wirkung. Aus sozialen Gründen verlangt das Reich für die Folge, daß während der ersten vier Schuljahre keinerlei Sonderschulen für die Kinder aus verschiedenen Ständen bestehen, daß vielmehr in diesen vier Jahren die allen gemeinsame Volksschule (sei sie nun Gemeinschafts- oder Bekenntnisschule), die Kinder der Reichen und d^<r Armen auf der gemeinsamen Schulbank zusc(mmenführt. Alle höheren Schulen, Realschulen, Gymnasien, Madchen-Lyzeen verlieren daher ihre vier untersten Jahresklassen und die diese Klassen besuchenden Kinder werden Volks schulpflichtig. Die Folge dieser tief eingreifenden Zwangsmaßregel ist für die Juden, die nach dem Warfe der bisherigen sozialen Entwicklung zumeist höhere Schulen besuchten, besonders einschneidend. Durch die Umwandlung dieser „höheren" Schüler und Schülerinnen in Volks)chulkinder werden die Voraussetzungen für die Errichtung jüdischer Volksschulen wesentlich verbessert. Denn die Stimmen der Eltern dieser Kinder, soweit sie deutsche Staatsbürger sind, fallen nunmehr als Erziehungsberechtigte bet der Beantragung jüdischer Bekenntnisschulen mit ins Gewicht. Man darf vielleicht doch hoffen, daß auch liberale und religiösindifferente Eltern im Zeitalter der antisemitischen Hochflut sich dazu entschließen werden, der jüdischen Bekenntnisschule vor der Gemeinschaftsschule den Vorzug zu geben und bet dem Antragsoerfahren in den Großstädten für die Errichtung von Bekenntnisschulen stimmen. Eine nachhaltige geistige Propaganda der rabbt-

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