Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 62 (1921)
- Issue
- Heft 5 (3.2.1921)
- Date
- 1921-02-03
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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W8l^ BaEentralotqa« (Bf to orthodoxe Judentum Kfß| V&Bf})l ps-^g5Sga l>9?üodet m Br. hkn Id flbioz Ksssasa \\l 62 Jahrgang Sranhfurf a. M-. Den 3. Februar 1921 M 5 Bftirottrattit vro Viertelt»»» r Dentschlandbei de» Postämtern sowie bet direkt. Bestellung u. Rechnungserteil, durch d.Verlag M.7 80 viertelt, f. Lebrer u. KvltuSbeamte tu. direkt! M. ».«0 vierteliährvch. Dentsch-Qesterreich Kr.LO.— vierteliiibrNch: Sschechv-El-lrokei. Kr. 18.— Ungarn Kr. 60.— vienelMrlich, Pole» (mir in deutscher ReichSmk.) M. 10. vierteljäbrl., Rnmönien IO Lei. Holland fl.l, Ekandinav. Kr. 8. SchweizfS.lbO.Frankretchu.Belgien Fr.8.6O. England l sd. 6 p.» Amerika O.5O Doll, viertektährl. Einzelnummer SO Pfg. Dur» den Buchhandel wie beim Verlag. 1 Der ZSraelit erscheint jede« Donnerstag Anserote: Mk. 8.— für die se»Sgesvaltene Colonel-Zeile einschl. TeuerungSzuschl.;AuSland-Jns.Mk. 4.—pro Zeile Rab. na» Tarif Bet laufenden Jnseratanftr. tarifm. Preiserhöhung jederz.vorbeh. Jnserateuanuahmr durch de» Verlag des Israelit G. m. b H.» man!» fnrta.M.»Gr. Eschenheimerstr.23 Del. 8848, Amt Hansa» . sowie sämtl. Annoncen-Exped. deS In- und Auslands. Ptadvorrchriste« ohve NrrbtudUchk-tt. Zahlungen außer direkt au den Verlag — Postscheckkonto Frankfurt a. M. No. 1980* - erfolgen am , Postsparkasse Wien No. 7»«"" Postsporkastenamt Budape» Mo. 18' .4 Postscheckamt Zürich Nr. VIII 7854 Postscheckamt Amsterdam No. 24869 Böhmische Uniondauk in Prag Banca Barmaronnli Blank & Co. in Vuoareat Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. - 9er nadiSruA Ser UrfikeS unö Correfponhenjen Des „Israelit“ iff nur unter genauer Quellenangabe, unö, soweit es fldi um größere fiupfce hanöelf, nur natfi vorheriger Genehmigung gehaftet. Mir bitten unsere inlsndiscksn ttbonnenten wiederbott. ttstzismskionen wegen unpünttlkicker Suttellung des vlsttes runScktt niemals an uns, fondern an die Post-Seitungsflelle des Wohnortes direkt oder durck Vermittlung des Sriettrdgers rickten Xi wollen. wir übergeben der Pott ledigllrti die für jeden ÜJohnovt notwendige öahl von Exemplaren, mährend die Verteilung des..lsrae!it" Lacke der Pott ist. Verlag des„Israenr% 6. m b tf , Franhfurf aM Itttz«rrsSvevstcht. 1. Leitur Lire!: Gin Nachwort zum KerUtter Grmeiudrtag. — 2. Kleines Feuilleton: Kembrandt und das Iudrr,tum. — Dis erste Kahne. — (Gefangenengräber in Sibirien.) — (Shnagogale Musik.) — (Herr Venediger.) — 3. Wochenrundschau: Gemeindebund- Wählen in Bayern. — Die hebräische Sprache auf den preußischen Gymnasien. — Die Judenhetze eine schwere Gefahr. — 4. Aufsätze: Dir Muromi-rrrrng in Amerika and Kanada. - 5. Korrespon de uzen und Nachrichten: Hamburg. - Wien, (Der Streik der Religtonölehrer). — Wilna, (Das neueste aus Wilna). — London, (Die „Ernennungen"). — Bukarest, (Allerlei Sorgen in Rumänien.) — Jerusalem, (Im neuen Jerusalem). ~ Jerusalem, (Die Einwanderung in Palästina). — Ne v- Iork, (Amerikanischer Brief). . — 6. Lttterarische Warte: Die Havdala und die jüdische Frau. 7- Bücherbesprechungen. — 7.Personalien.. — 8.Vermi schtes. — 9. Sprechsaal. — 10. Frankfurter Berichte: Zeire Emune Jisroel. — Agudas Jisroel-Jugendgruppe. — Familiennachrichten. — Gebetzeiten. — Beretnskalender. — 12. Feuilleton Beilage: Alles in die Erde gesenkt. — Der große Verteidiger. — Aus den Memoiren des Grafe» Mitte. — 13. Kinderecke: Dr. Michael Sachs: Das Pfand der Arme». — Klebe junge Freunde. - Auflösung des Rätsels aus Nr. 3. Sin Aachwort zum Serliner Gemetudetsg. Wir haben in voriger Nummer kurz über das Ergebnis des Delegiertentages des D. I. G. B. berichtet. Es ist fast einstimmig beschloffen worden, den „Deutsch-Israelitischen Gemeindebund" tm Sinne des Artikels 137 der Retchsverfassung zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft auszugestalten, deren Zweck „die Sammlung aller Kräfte im deutschen Judentum zur Pflege seiner gesamten Interessen" sein soll. Es lohnt sich, den angezogenen Artikel 137 der Verfassung einmal näher anzusehen. Er lautet: ,,Es besteht keine Staatskirche. Tie Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Ter Zusammenschluß von Religionsgesellschasten innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkung:n. Jede Religioiisgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheit selbständig inne halb der Schenken des für alle geltenden Gesetzes. . Sie verleiht ihre Aemter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinden. Religionsgesellschasten erwerben di? Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. T-ie Religionsgesellschasten bleiben Körperschaften des öffentlichen RechlS, soweit sie solche bisher wnren. Anderyl Religionsgesellschasten sind auf Ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch tdre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Tauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschasten zu einem Verbände zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Tie Religionsgesellschasten, weiche Körpe'.1chasteu des öffentlichen Rechtes find, sind berechtigt, aus Grund der bürgerlichen Steuer listen nach Maßgabe der landesherrlichen Bestimmungen Steuern zu erheben. Ten Religionsgesellschasten werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Ausgabe machen. Soweit die Durchführung dieser Bestimmungen eine weitere Regelung erfordert, liegt diese der Ländesgesetzgebnng ob." Der Zusammenschluß der dem D. I. G. B. ungehörigen Gemeinden, die ja samt und sonders Religio ns gemeinden sind und sein wollen, ist also unter dem Rechtstitel der vom Staate anerkannten Reli gio ns gesellschaft erfolgt. Es ist daher prinzipiell jedenfalls eine starke Inkonsequenz, die nur als Zugeständnis an die Zionisten verstanden werden kann, daß man eine „Reiigionsgesellschaft" geschaffen hat, die schlechtweg alle, auch die nicht religiösen Jntereffen der deutschen Judenheit (denn unter „Judentum" kann hier ja nur die Judenheit gemeint sein) vertreten soll. Diese Jnkonstquenz wurzelt letzten Endes in dem unbewußt-nationalistischen Charakter der modernen „neutralen" Gemeinde überhaupt, der sich natürlich auf das Gesamtgebilde übertragen hat. In dem Augenblicke, da die Reformgemeinden dem Rrltgions gesetze den Gehorsam kündigten und für jede willkürliche religiöse Erfindung gleichberechtigte Anerkennung als Gememdejudentum in Anspruch nahmen, ließen sie »ls Etnigungsband für die heterogenen religiösen Elemente, als Eini» gungsband für Reform und Orthodorie innerhalb der Gemeinde, natürlich nur die StammeSgemetnschaft, den halbverstandenen Nationalismus übrig. Es ist eine Art geschichtlicher Nemesis, die in diesem klaffenden Widerspruch, den die neue „Religionsgesellschaft" an der Stirne trägt, zum Ausdruck kommt: eine Reltgionsgesellschast ohne religiöse Grundgesetze, ohne eine Instanz, die über die religiöse Norm der Gesamtheit entscheidend Auskunft zu geben vermag, die vielmehr jeder Gruppe ihre eigene Religion freigiebt, und die so schließlich zu nichts anderem als einer großen Berwaltungskörperschast wird für die allgemeine Interessenvertretung einiger hundert kleinerer Verwal« tungskörperschaften. Wenn trotzdem der Gemeindetag von Prof. Kali scher mit einer Rede eröffnet wurde, die von jüdischem Pathos getragen war, ja soaar mit dem geheiligten Begr sse des ibo operierte, so sollte man sich keiner Täuschung darüber hingeben, daß dieses Pathos eine Anleihe beim Zionismus bedeutet, mag auch der greise Redner sich dessen in keiner Weise bewußt seinso wenig wie dis Repräfentantenversammtung der Berliner „Jüdischen Gemeinde", an ihrer Spitze der Chef der Sormtagsgemeinde, Geheimrat Minden, gemerkt hat, daß die von ihr mit heißem Bemühen durchgesetzte Fassung des Zweck-Paragraphen genau so nationalistisch ist, wie die perhorreszierte Formulierung „Förderung der gesamten jüdischen Interessen." „Den Teufel spürt das Völkchen nie, Und wenn er sie beim Kragen hätte." Noch zionistischer als das jüngste Palästina hat sich der Gemeindetag in der Frage des Frauenstimmrechts gezeigt. Wenn es einen Punkt giebt, in dem die Konzession an die religiösen Forderungen der Orthodoxen keinerlei Gewiffensdruck für die liberale Seite bedeutet hätte, so ist es dieser. Bis zur Revolution hat der radikalste Richtlinienmann nicht das Bedürfnis empfunden, die jüdische Frau in die Maschinerie der Gemeindepoltttk htneinzuzerren — n>ut Mtzllch vertangt's die politische Mode,