Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 61 (1920)
- Issue
- Heft 27 (8.7.1920)
- Date
- 1920-07-08
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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8. Juli 1920. N Der „Frankfurter JSraelit". Seite 9 Nr. 37. rcrnkfurter WevichLe. 888888 Sie Men in Aassau Wer alte Verordnungsblätter nusschlägt, findet manche behördliche Verfügung, durch' dre oer jüdischen Bevölkerung VeiciMnrungm anrerlegr werden, die uns nicht nur harr, sondern zum Ten direkt unmenschlich erscheineil. Wenn die NnMuijcyl Polizeivervrdnung von 1,11 zum Beijprer bestimmt: „Juden, die ber Koppelpferden reiten, werden als rettende Juden gehauen uild zahlen in solcher Qualität den Zoll. Betteljuden Zahlen 1 Perermannchen, ein rerrender Jude 8 Petermännchen, rin gehender Jude %2 Pererlchännchen", so ist das nicht nur in der Absicht geschehen, der Staatskasse Geld zuzuführen, sondern die Behörde hat damit einfach oer allgemeinen Auffassung Rechnung getragen, die den Juden nicht die Freiheiten und Gerechname der übrigen Bevölkerung zudittigte. Daß von den Juden ein - rein persönlicher, je nach feiltet augenblicklichen Tätigkeit verfchreden hoher Zoll erhoben wurde, bezeichnet besser wie irgendeine andere Verordnung dre merkwüroige Stellung der Juden in den ait-nassauischen Gebieten. Die mersten Judenverordnungen laßen erkennen, daß die alten Gesetzgeber im Juden ein vollkommenes Ausbeutungsobjekt sahen. So verbot eine Verordnung von 1064 Juden, Gew an Christen auszuleihen, ohne Vorwissen des Landsh-errn. Geschah es doch, so >var die Schuld dem Landesherrn verfallen. Der Jude durfte nach einer Hadamarjchen Verordnung von 16,1 keinem Ehegatten in Abwesenheit des anderen Geld Vorstrecken und keine Handschrift durfte bei einem Juden über"'drei Jahre jtefjeu bleiben. In der Jndenordnuug von 1770 wurde' vestiurmt, dag ein nusgeuommerrer Jude sofort in Gegenwart seiner Kinder und Hausgenossen „mittels förmlichen Judeneides". schwüren müsse, daß er dem Fürsten und seinem Hause treu rlnrertänig fein und die' Judenvrdnung beachten wolle. Kein Jude sollte in einer Stadt ohne 500 Reichstaler und aus dem Lande ohne 500 fl. Vernrögen ausgenommen werden. Eine ausländische in das Land heiratende Jüdin hatte in die Stadt 500 fl. und auf das Land 300 fl. einzuöringen. Ein Judensohn, der ohne Schutzbrief heiratete, wurde mit seiner Frau ausgewiesen. Das Schutzgeld betrug: in Herborn 35 sl., in Dienz 50 sl., aus dem Lande in der Grafschaft Diez und der Herrschaft Beilstein 20 fl., in Hadamar 24 fl. ujw. Wrtwen, die sich unsträflich betrugen, behielten den Schutz. Grausam' war die Bestimmung, wonach elternlosen Judenkindern, die zwar volljährig, zum Schutze jedoch „nicht gecigenschastet"/ vom Tode ihrer Elter:: an der Aufenthalt in: Lande gegen Erlegung des ganzen Schutzgeldes noch ein Jahr lang gestattet wurde, damit sre Forderungen und Schulden berichtigen konnten, nach Ablauf dieses Jahres aber „nach vorheriger Entrichtung des gesamten Pfennigs das Land zu räumen hatten, wenn sie nicht als Knechte Unterkommen tonnten. Unmündigen Judenwaisen wurde wenigstens, gestattet, bis zu ihrer Großjährigkeit bei Verwandten zu wohnen. Tie Inden hatten das Fleisch Um| 2 Pfennig wohlfeiler als die Metzger zu verkaufen. Cncue Läden zu halten war ihnen verboten, ebenw das Feilhalten von Spezereiwaren. -Sie durften an Soldaten und Unteroffizieren ohne Einverständnis der kommandierenden Offiziere weder Geld noch Ware borgen. Eine Verordnung des Fürsten Christian zu Nassau- Tillenburg vom Jahre 1725 verbot den Juden, einem Ehristen Ware aufzuschwätzen oder zu borgen, von dem sie wußten, daß er sie nicht bezahlen konnte. Reben dem Schutzgew hatte „sämtliche Judenschaft" jährlich zu „unserer Kanzlei und Rentkamrner" 6Rieß vom besten Baseler oder dem gleich stehenden Schreibpapier, „und zwar alle Frankfurter Ateß 3 Rieß" zu liefern. Sogar von toten Juden wurden Abgaben erhoben, von solchen urrter 18 Jahren 1 Florin, von solchen über 18 Jahren 1 Goldgulden. Kein Jude durfte ohne Erlaubnis liegende Güter kaufen oder Geld darauf leihen. Die Beschränkungen der Erwerbstätigkeit der-Juden war sehr groß. 1654 wurden im Hadanarschen bestimmt: Juden sollen Sonn- und 'Feiertags nicht ihrer Geschäfte wegen ausreiten, noch handeln, noch Schulden einsordern. Wenn sie des Marktes wegen ausreiten müssen, dann haben sie es dem Pfarrer anzuzeigen. Will ein Fremder an solchen Tagen ein Pferd bei einem Juden kaufen, so hat das im Stall Kl geschehen. 1656 wurde den Juden der Verkauf von Wachs, Butter usw. und der Transport dieser Waren außer Landes verboten. Am weitesten ging wohl eine Diezer Verordnung von 1515, die einfach dekretierte: „Niemand soll mit Juden handeln oder Gemeinschaft haben bei hoher Strafe, auch soll kein Kude Kredit in der Grafschaft haben." , 1672 wurde den Juden in den Aemtern Königstein und Nassau verboten, sich während der Predigt auf der Straße sehen zu lassen. Und 1682 erging' dort das Verbot: Juden sollen nicht, bei Christen i>u Hause wohnen, keine christliche Säugamme und kein christliches Gesind im Hause haben, auch keine christliche Hebamme, außer wenn , an einem Ort nur eine jüdische Familie wohnt. 1711 wurde bestimmt: Die Inden müssen Sonn- und Festtags in ihren Feierkleidern ausgehen. Um dieselbe Zeit aber wurde den Juden die Errichtung von Synagogen untersagt und verboten, mit Christen „sonderlich einfältigen Laien". I Rcligionsgespräche zu führen. Dem Pfarrer geg'nüber sollten sie schuldig sein, „ihres Glaubens Antwort und Bekenntnis zu geben"./ In der Synagoge und daheim sollten sie Gott für die Fürstliche Landesherrschaft bitten, „daß derselbe sie in stetem Flor erhalte". Das ist eine kleine Blütenlese aus der Fülle der Verordnungen, die das Verhältnis der Inden zu den Christen, dem Staate und den Gemeinden, sowie ihre Erwerbstätigkeit regelten. Sie Seelenkämpfe Mse's. Aus dem neuen Buche Oskar Lehmanns mit Erlaubnis des Verlags Sänger u. Friedberg, Frankfurt a. M. Mose hatte heftige Auseiaandersetzungen mit seiner Pflegemutter, der Tochter Pharaos, die ihn veranlassen wollte, Nachfolger ihres Vaters zu werden, späterhin mit seiner Mutter Jochebed, die ihn bestimmen wollte, diesem Berufe zu entsagen und dem Hofe zu entfliehen. In dieser seelischen Zerrissenhet suchte er seine Brüder bei ihren Lastarbeiten auf. Sein Kopf brannte wie ein mächtiges Feuer. Er fühlte sein Herz so heftig schlagen, daß er glaubte, es müsse zerspringen. „Was bindet mich denn so unendlich an den königlichen Hof"?, gab er sich selbst aus dem Wege Rechenschaft. „Sind die Ketten unzerreißbar, die mch mit ihm verknüpfen? Beinahe, denn er ist eigentlich mein Elternhaus, in ihm bin ich erzogen mit aller Liebe, mit aller Sorgfalt umgeben worden, einer höheren Liebe und einer höheren Sorgfalt, wie sie je einem Sterblichen zuteil ward. Mein leisester Wunsch ward hunderten von Sklaven zum Beseht. Habe ich nicht die höchste unwiderrufliche Pflicht, Großvater Pharao zu lieben, ja mehr, ihn zu ehrfürchten, wie nur ein Jüngling einen Greis, dem er sein ganzes Glück zu verdanken hat, zu ehrfürchten vermag. Führte mich nicht seine Hand, da ich ein schwaches Kind, lehrte er mich nicht die ersten Worte, liebte er mich nicht als den dem Thron am nächsten mit einem Ueberschwang der Liebe und des Vertrauens, wie kaum ein Vater dem liebsten Sohne widmet. Kr führte mich zuerst ins" Heiligtum, wo ich anbeten lernen sollte, ja sollte, aber nicht konnte . . . Ja, das ist es, was mich von ihm trennt . . . Die Götter, die Götter ... ich konnte nicht ... es war der erste finstere Blick, der mich aus seinen treuen Augen traf, als von den Göttern ich mich schaudernd wandte". „Fort, fort, fort, ich muß fort, ich will fort, irgend wohin, koste es, was es wolle, irgendwo muß noch eine andere Welt bestehen, eine schönere Welt, als dieser bis zum Ekel mit Gold und Edelsteinen übersäte Hof, eine Welt, die mein Gemüt befriedigt, nach der ich flamme und flackere mit allen meinen Fibern und Sinnen". Er sann einige Augenblicke nach ... „Und doch: Und sollte ich alles verlassen müssen, was ich bisher geliebt habe, kein Heim mehr besitzen, kein Königssohn mehr sein, kein Königreich mehr erben . .. aber ich fühle es, in diesem Kreise werde ich kein Held, siegen muß ich über mich selbst, dies wiegt alle Herrlichkeiten königlicher Pracht auf. Vielleicht haben sie aber doch recht, vielleicht bin wirklich krank"? . . . In rasendem Lauf fliegt er das Niluser hinab. Laßt uns sehen, wie die Welt von der anderen Seite ausüeht, bei Todesstrafe ist es den Mitgliedern der königlichen Familie verboten, die Arbeitsstätte der Ebräer zu besuchen. Aber ich mutz . . . Da ist er schon angelangt. Aermliche hölzerne Hütten, allerlei Arbeitsgerät, Kochtöpse, zerrissene Kleidungsstücke und hohle, ausgedörrte Menschen .... Aamlllennachrichlen. Geburten. Eine Tochter: Arthur Hirschberg und Frau, geb. Plaut, Sandweg. Barurizwvh-^eier. Samuel, Sohn des Herrn Israel Belgrad, Zeit 13, Synagoge Friedberger Anlage. Vereinskalender. Bei ein Mekor Ghajim. Samstag morgen nach Schul: „D-nim": Herr Rektor Falk. — 12 Uhr: „Melochim": Herr Prof. Weyl. — Nachm. 4!/4 Uhr, Laugestr. 18: „Mikro"; Herr Jos. Rosenbaum. — Abends Sx/a Uhr: „Midrasch": Herr Prof. Dr. ' Sulzba ch. Sonntag morgen, 9'/4 Uhr und Dienstag vor nmü, im Vcreinslokale: „Gemoro": Herr R. A. Posen. Jeden Morgen nach. Schlutz der Synagoge: „Mischnalernen". Agudas Jisroel-Jugendgruppe. Montag, Vs Stunde vor Maariw: „D^nn": Herr Frankenthal. Montag und Mittwoch, 9—10 Uhr abends,': „Gemoro": Herr Zahnarzt Ehr mann. Dienstag, 8—9 Uhi> abends: „rDtt>". — 3^—4'/» Uhr nachm.: „Gemoro"; Herr Dr. Hofmann. Dienstag, Va Stunde vor Maariw: „wv nnM: * Herr Dr. Hofmann. Mittwoch abend, 8 Uhr: „Teskllo": Herr Oberlehrer Jos. Kaufmann. — 8»/4 Uhr: „Newilm"; Herr Lehrer Unna (in der Wohnung des' Dozenten, Kleine Obermainstr. 30). — bis 10 Uhr: Turnen. — Vs Stunde vor Maariw.' „ivdk Herr Zahnarzt Ehrmann. Donnerstag, 9—10 Uhr abends: „Ausspracheabend": Herr Zahnarzt Ehrmann. — Vs Std. vor Maariw: „v"n psn": Herr Leop. Oppenheimer. Samstag vorm., V-10 Uhr: „Gemoro": Herr Dr. I. Posen. — lls/4 Uhr: „Mischna": Herr Lehrer A. Hirschberg. Agudas Jisroel-Mädcheugruppe. Sonntag abend, 8Vs Uhr: „Hebräische Sprache": Herr Lehrer Je len. Dienstag abend, 7 Uhr: „Jiob": Herr Zahnarzt Ehrmann. — 7—9 Uhr: Turnen. Samstag, nach Schlutz der Synagoge: „Sidravortrag". — 11—12 Uhr: „Hirschlektüre": Frl. Bertha Ehr ent reu. — Vs4 Uhr: „Thauro" : Herr Lehrer H t r s ch b e r g. — 5 Uhr nachm.: „Tesilloh": Herr Dr. Hofmann. Beshamidrasch, Oftendstraste 18. Samstag nachm. 6 Uhr: Vortrag des Herrn Rabbiner Drassin. Samstag nachm., -7*7 Uhr, Sonntag früh 8-9 Uhr, Dienstag und Donnerstag abend, 9—10 Uhr: „Gemoro-Schiur" xöp xaa; Herr Rechtsanwalt Dr. I. Breuer. .Samstag mittag 12lU Uhr: „tPöin mit nn" und sonstigen Erklärungen: Herr Nosenzweig. Hierauf um 1 Uhr: . nniö. Samstag abend, l/3 Stunde vor Nacht: Herr H. Halpern. Alltäglich V, Stunde vor Nacht: Dinim: Herr R o s e n z w e i g. OW *TDn, Ostendstrafte 18. Täglich nachm. 7-8 Uhr, D'nee siöl; Samstag ne chm. 4l/a—6 Uhr: Herr Rabbiner S. Weber. Heöehetten. anra rotr- ‘ Freitag abend 7.50. Samstag morgen 7.45. Samstag nachm. 5.—. Samstag abend 9.35. Wochengottesdtenst: Morgens 6.15. Nachmittags 7.15. Schumann-Tlieateff SOMMER -VOLKS - OPER Abends 7 Uhr: Samstag, den 10. Juli „Freischütz“ Sonntag, „ 11. „(3Uhr),Zaru.Zimmermann‘ Sonntag, „ 11. „ „Freischütz“ Montag, „ 12. „ „Freischütz“ Dienstag, „ 13. „ „Rigoletto“ Mittwoch, „ 14. „_„Rigoletto“_ Jeden Freitag 7 Uhr Volksvorstellung (Kl. Pr.) Jeden Sonntag'2 Vorstellungen 2 Nachm.3Uhr KleinePreise. Abends 7 Uhr GroßePreise Außerdem täglich geöffnet: „SCHUMANN - WINTERGARTEN“ „SCHUMANN - BIERTUNNEL“