Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 61 (1920)
- Issue
- Heft 20-21 (20.5.1920)
- Date
- 1920-05-20
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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/ J L rzivqum Osraefif zum aaogis Organ -es Kurckes gesehrstreuer Wischer Kehrer Deutschlands. ET.D-CL. Sund gesetzestreuer jüd. Lehrer Deutschlands (LHM Gmunvh). EinlaSuno zu der csr Mittwoch, Herr 26. Akai 1920, Vormittags IOV2 Uhr, in der Turnhalle der Israelitischen Volksschule zu Frankfurt a. M., Röderbergweg 29, stattfindenden GeneraLoersammtung. Tagesordnung: 1. Rechenschaftsbericht. ' 2. Kassenbericht. 3. Referat des Herrn I. Lebermann, Darmstadt: „Die Zukunft der jüdischen Schule und des jüdischen Lehrers". 4. Statutenänderung. 5. Anträge. 6. Borstandswahlen. Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird dringend gebeten. Gemeinsames Mittagessen um 3 Uhr ist vorgesehen. , Alle Freunde unserer Bestrebungen sind herzlich willkommen. Der Vorstand: I. A.: A. Hirschberg, Waldschmidtstr. 115. Die Zukunft der Mischen Schule und de» jüdischen Lehrers. Res. I. Leberrnann in Darmstadt. Leitsätze zum Referar: 1. Im Interesse der Erhaltung des Judentums sowie der Erziehung eines thorutreuen Geschlechts ist die jüdische konfessionelle Volksschule dringend notwendig. Für ihre .Errichtung müssen seitens' der Gemeinden und der in Betracht kommenden Organisationen die grüßten Opfer gebracht werden. 3. -Für die Ausbildung des jüdischen Lehrers in profaner und sachlicher Hinsicht sind die staatlichen Forderungen zur Lehrerbildung maßgebend. Dazu muß eine intensive Bildung in den jüdischen Fächern treten. Der Lehrplan der jüdischen Lehrerbildungsanstalten ist dementsprechend einzurichten. Außerdem ist den Seminarabiturienten der mindestens einjährige Besuch der au einer anerkannt.»l Thornieh> anstatt (m’Bn) zu schaffenden Forrmldungskurse zur Pflicht zu machen. Fü.r die tut Amt befindlichen Lehrer sind regelmäßige Bezirkskonferenzen zur Pflege und Förderung des jüdischen Wissens einzurichten. 3. Nach einem zweijährigen .Provisorium muß die unkündbare Anstellung des Lehrers erfolgen. 4. Den ordentlich vorgebildeten Lehrern — gleichviel ob Elementar- oder Religionslebrern — ist eine zeitgemäße auskömmliche Besoldung zu gewähren. Als solche ist das örtliche Gehalt des Bolksschullehrers mit den Teuerungszulagen anzuiehen. Für Ruhegehalt und Hintcrbliebenensürsorge: muß in gleicher Weise wie für die Volksschullehr^r durch Eintritt des Beamten in die Kommunalbeamten- oder Fürsorgekasse gesorgt werden. 5 Zu diesem Zweck muß jede Gemeinde bis zur äußersten Grenze ihrer Leisturlgssähkgkeit gehen. Räumlich nahe Kleingemeinden haloen sich zu einem Verbände zusammenz»schließen. , Den leistungsschwachen Gemeinden ist zur dauernden Anstellung eines tüchtigen Lehrers von den in Betracht kommenden Organisationen entsprechende Beihilfe zu gewähren. ' 6. Die Nebeneinnahmen, insbesondere die aus der Kantor- und Schächtertätigkeit sind zeitgemäß zu regeln und seitens der Gemeinde zu erheben. Dem Lehrer ist daftir eine jährliche Pauschalsumme zu gewähren, welche aus das Grundgehalt angerechnet werden kann. Die Höhe der Sätze bezw. der Pauschalsumme bestimmen die einzelnen Landesvereine. 7. Bei zeitgemäßer auskömmlicher Besoldung muß der jüdische Religionslehrer voll beschäftigt werden. Insbesondere ist der Religionsunterricht bei vermehrter Stundenzahl abteilungsweise zu erweitern und zu vertiefen. Die Filialgemeinden sind häufiger zu besuchen.und auch der .schulentwachsenen Jugend ist durch Einrichtung von Fortbildungskursen und Schiurim genügend Zeit und Kraft zu widmen. 8. Im Interesse der Gemeinde und Schule sowie zur Hebung seines Ansehens ist aktives und passives Wahlrecht des Lehrers zum Vorstand erforderlich. Wo dies gesetzlich noch nicht durchführbar, ist mindestens seine Zuziehung zu den Vorstandssitzungen in allen den Kultus und die Schule betr. Verwaltungssragen zu fordern. 9. Zur Erfüllung der berechtigten Forderungen, besonders zum wirksamen Rechtsschutz und zur Schaffung und Erhaltung eines tüchtigen und angesehenen Lehrerstandes ist der Zusammenschluß aller Kollegen zwecks Einführung der gewerkschaftlichen Organisation dringend notwendig. An alle Kollegen! Die Gemeinden Eschau-Röllbach lehnten unsere Aufforderung zu einer zeitgemäßen Bezahlung des Lehrers Lehmann ab. Die < beiden Gemeinden zahlen 700 Mk. festen Gehalt, zu dem Landesverein und D.^J. G. B. Zuschüsse leisten. Diese Subventionen fließen in dieGemeindekasse und werden nicht zur Erhöhung des Lehrergehalts verwendet. Von solchem Hungerlohn kann man nicht einen Monat, geschweige denn ein Jahr leben. Auf den Rat des Herrn Distriktsrabbiners Dr. Breuer, Aschaffenburg, zu deffen Amtskreis die genannten Ge. metnden gehören, hat Kollege Lehmann im Einverständnis mit der unterfertigten Verwaltung jede Amtshandlung seit 1. Mai unterlaffen. Solange die Gemeinden die Forderungen unseres Normalverirages nicht erfüllen und dem geschädigten Kollegen die schuldigen Nachzahlungen nicht leisten, bars lein Lehrer audj nur aushilfsweise Amtshandlungen (Religionsunterricht, ^Kantorat, Schechito) in Eschau-Röllbach vornehmen. München, den 10. Mai 1920. Die Verwaltung des israelitischen Lehrervereins für Bayern. gez. S. Dingfelder, Dr. Klugmann, 1. Vorstand. 1. Schriftführer. Maelitische^ehrerkonserenz Hessens. Anträge für unsere in den Sommerferien s. G. w. in Cassel stattfindende Jahresversammlung sind bis spätestens den 21. Mai d. Js. bei dem Unterzeichneten einzureichen. Mit amtsbrüderlichem Gruße! G. £)ptz enhcim-Treysa, Diejenigen Mitglieder unserer Konferenz, die mir über die in ihren Gemeinden erfolgte Erhöhung der Vorsüngerdienstbesoldung noch keine Mitteilurg gemacht haben, werden ersucht, dies baldmöglichst zu tun, damit ich einen Ueberblick über.die Angelegenheit bekommen und auf an mich gelangende Anfragen Auskunft geben kann. Treysa, den 6. Mai 1920. G. Oppenheim. AnaWngiger Verein israelitischer Lehrer in Hessen. Auf der Tagung des' „Bundes jüdischer junger Lehrer Deutschlands" in Frankfurt a. M. am 26. d. Mts., soll auch eine Aussprache der anwesenden hessischen Kollegen über Verelusangelegenheiten stattfinden. Näheres wird der Versammlung bekanntgegeben. Friedberg, den 14. Mai 1920. Der Vorstand: H. Ehrmann. Personalien. Am 7. April beging Herr Lehrer SchwarZschild in Schlüchtern seinen 70. Geburtstag, ein Freudentag für alle, die den edlen Mann kennen. Mt 15 Jahren schon wählte die Gemeinde den Sohn des im Kreise Schlüchtern in ehrenvollem Andenken stehenden Kreisrabbiners Schw. zu ihrem Lehrer und Vorbeter. Ueber 50 Jahre hat er in Schl, segensreich gewirkt, bis ihn die Last der Jahre zum Rücktritt zwang. Dank seiner vorbildlichen Lebensführung und seiner Pflichttreue wußte er sich die Achtung und Wertschätzung aller Gemeindemitglieder in hohem Grade zu gewinnen. Vielen ist er Freund und Berater gewesen. Den Gottesdienst verstand er weihevoll zu gestatten, und andächtig lauschte die.Gemeinde seinen melodischen mit Herzcnswlirme Änd Innigkeit vorgetragenen Wei- M. Jederzeit war er bestrebt, die Jugend zu glaubenstreuen Juden zu erziehen. In Lehrerkreisen war er immer eine geachtete und allgemein beliebte Persönlichkeit. In der „Hessischen Lehrerkonferenz" gehörte er lange' Jahre hindurch dem Vorstands an, der Verein „Jeschurun". dessen Mitbegründer er war, wählte ihn zu seinem Vorsitzenden. In seiner religiösen Lebensanschauung hält er streng zum überlieferten Judentum, ist aber nichtsdestoweniger tolerant gegen Andersdenkende, und Gegensätze sucht er in versöhnendem Sinne auszugleichen. So darf Herr Schwarzschild mit innerer Selbstbefriedigung aus 'sein Lehrerleben zurückblicken, wenn ihm auch die bitteren Erfahrungen eines jüdischen Lehrerlebens selbst über seine Amtstättgkeit hinaus nicht erspart geblieben sind. Möge der- Ällgütige ihn uns noch ckange erhalten. Vriefkasten. K. in A. Ich verweise Sie auf meine Einladung. Die Aussprache wird ergeben, ob eine Konferenz nötig ist. Ich selbst bin der Sache nicht abgeneigt trotz aller Schwierigkeiten. Je stärker die Beteiligung der hessischen Kollegen an der Generalversammlung des „Bundes" ist, desto erfolgreicher wird selbstverständlich auch das Ergebnis der Verhandlungen über unsere spezifisch hessischen Angelegenheiten sein.