Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 59 (1918)
- Issue
- Heft 43 (24.10.1918)
- Date
- 1918-10-24
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Ääb.tsi.'ü:-.=-3?i’t=y x;i i : ■■•"sr---- *‘“‘^■1 B \! 4f- 40 I 8 lY/efiOft j L zum SQsqvLis Organ des Sundes gefthestreurr jüdischer Zehrer Deutschlands. E.D-Cl Am 22. Juli fanden sich über hundert jüdische Lehrer Bayer US in Würzdurg zu einer 2. Kriegstagung ein. Herr Raöviner Banrberger enrvot ihnen warme Wort? der Begrünung. In seinem Rechenschaftsberichte gedachte der Vorsitzende Mandelbaum der jungen Freunde, die im letzten Jahre auf dem Felde der Ehre ihr Blut dem Vaterlanve geopfert : Friedmann-Leutershauseu, Goldschmid>Heinssarth, Simon-Nürnberg und der Kollegen Hirfchmann- Jischach, Herz-Berlin, Wepler in Floß, die uns durch den Tod entrissen wurden. Besonvers betrauern wir den Hingang des Rabbiners Professor Dr. Werner, der mit Wart uud Tat Schule und Lehrer gefördert hat. Die Sorgen und Avt des Krieges lasten mit doppelter Schwere auf dem jüdischen Lehrerstand, sie zu erleichtern sei unausgesetzte. Ausgabe der Vermattung. In erfreulicher Weise seien auf drei Gebieten dank dem Zusammenwirken von Rabbinerkonferenz, Landesverein und Lehrerderein Erfolge zu verzeichnen. Die gemeinsame Hilfsaktion zugunsten der Religionslehrer und Kultusbeamten in den Ktt'ingemeinden versetzt und in die Lage, Kricgsteuerungszulagen von 250—600 Mark und Kinderzulagen von 100 DH. zu bewilligen. Durch die Bereitstellung von 5000 Bit. durch den Landesverein und unsere eigene Unterstützungskasse können wir auch die Bezüge der Lehrerpensionisten, der Lehrerwitwen und Waisen erhöhen. Eine lebhafte Agitation, gefördert von den Herrn Rabbinern, bewirkte den Anschluß fast aller Kultusgerneinden zum Bayerischen Bersorgungsverband; endlich verheiße das kommende Wolksschullehrer- und SchulbedarsSgesetz Gleichstellung der jüdischen Volksschutlehrer. Bier Referenten. sollten die Arbeit der letzten Jahre, das Erreichte und das zu Erstrebende darstellen. Tr a ns lateur-Wittenberg spricht in tiefgründiger Weise über die rechtliche Stellung der Religionslehrer. Er geht von dem Gedanken aus, daß die Revision des bayerischen Judenedikts noch eine geraume Zeit dauern werde. Er kririsiert die bisherigen Methoden der öffentlichen Geldsammlungen für die israelitischen Religionslehrer und Kultusbeamten. Nachdem der Berichterstatter über die allgemeine wirtschaftliche Notlage der Festbesoldeten während des Krieges und die ungenügende soziale Fürsorge des Staates gegentiber den Beamten und Lehrern sich verbreitet, schildert er die unhaltbaren wirtschaftlichen Zustände der weitaus meisten Religionslehrer und Kultusbeamten in den mittleren und kleinen Gemeinden. Er macht Vorschläge über Zusammenlegung von mehreren K. G. zu leistungsfähigen Schul- und Llullusverbünden, den Ausbau der Religionsschule zu „Thoraschulen" mit bolWejdjäftigtcn Lehrkräften, über das Schächten und seine 'Verbindung mit dem Lehramte. Die vorgeschlagenen zwei Entschließungen an die Kgl. Staatsregierung und den ,Landesverein" werden nach redaktionellen Abänderungen angenommen. Hingegen wurde der vom Referenten vorgelegte Normalvertrag abgelehnt. Dingselder-München berichtet über die Entwürfe eines Lehrer- und Schulbedarssgesetzes. Der Inhalt seiner Ausführungen wurde in diesen Blättern bereits wiedergegeben. Aus dem Referat von S t o l l-Würzburg über den Bayerischen Versorgungsverband und Reichs-Versicherung sei zur Aufklärung der Kollegen der Haciptinhalt hier wiedergegeben. Die Errichtung des Bayerischen Versorgungs-Verbandes im Jahre 1916 bedeutet einen Lichtpunkt für die israelitischen Religionslehrer und Kultusbeamten. Dank der regen Aufklärungstätigkeit der Vorftandschaft unseres Vereines im Jahre 1917 haben sich ca. 65 Knltusgemeinden und 5 Anstalten dem Verbände angeschlossen und so ihren Beamten eine zeitgemäße Versorgung gesichert. Eine kleinere Zahl von Religionslehrern ist außerdem, noch in Filialgemeinden nebenversichert. Diejenigen Gemeinden, welche den Anschluß im Jahre 1917 versäumt haben, können die Mitgliedichasr unter Nachzahlung der Beiträge seit 1917 noch erwerbenzollen aber frühere Dienstjahre veö Beamten aufgerechnet werden, so ist für jedes vor dein Jahre 1917 zurückgelegte Diensrjahr der Jahresbeitrag nachzuzahlen. ' Die Mitgliedschaft beim V. V. hak die Regelung der Anstellnngsverhältnisse des Beamten zur Voraussetzung. Zum mindesten muß ihm nach spätestens lOjähriger Dienstzeit feste Anstellung einaerüumt werden, die nur nocb aus einem wichtigen Grunde gelöst werden kann, lim Doppelbelastung der Gemeinden zu vermeiden, ist Antrag auf Befreiung von de^rcichsgesetzlichen Angestellten- und — wo Versichernngspslicht dazu vorlag — auch von der Jnbü-- lidend erstch erung zu stellen. (Staatsztg. d. 18. 8. 1917.) Auch hier hat die Vorstandfchaft die entsprechenden Muster und 'Formblätter an die Hand gegeben. Die Angestelltenversicherung würde die Beitragshälfte des Angestellten, soweit ne von ihm tatsächlich getragen wurde, bis 2. August 1914, die Beiträge des Arbeitgebers nur für" die letzten zwei Jahre zurnckzuerstatten. Sämtliche seit 1. Jänuar 1913 gezahlten Beitrüge können aber ohne Abzug auf dem Konto des Angestellten stehen bleiben, wenn dieser die Versicherung freiwillig fortsetzt. Das ist dringend zu empfehlen; angeraten wird hier die Versicherung mit 1,60 Mark Monatsbcitrag bis zur Erlangung der Anwartschaft, die nach insgesamt 150 Beitragsmvnaten gegeben ist. Auch die Invalidenversicherung wird zweckmäßig freiwillig fortgesetzt, bis der Angestellte 1200 Beitragswochen hat; war der Beamte bei Versicherungsbeginn schon, alter als 40 Jahre, so erwirbt er die Anwartschaft, aus die nach dem 65. Jahre fällige Altersrente schon bei geringer Beitragszeit; für jedes Jahr, mn das er bei ''Versicherungsbeginn älter als 40 Jahre war, dürfen an den 1200 Beitragswochen 40 Wochen fehlen. Die Reihe der Referate schloß Oppen he c'mer- Laudenbach. Er berichtet über die Revision des I u d e n e d i k t s von 1813 und führt aus: Die 3Y. General-Versammlung am 30. August 1909 in Schweinfurt verpflichtete den israelitischen Lehrerverein für die Revisionsarbeit. Die Lehrerwünsche wurden dem kgl. Staatsministerium zugeleitet. Lehrer beteiligten sich eifrig auch an der Reviswnsarbeit anderer Vereine. Dem Ministerium wurden Vorschläge mit einer Denkschrift am 9. Juli 1911 von dem Verein f. d. I. d. G. I. iiberreicht. In einer Audienz wurde eine baldige Gesetzesvorlage in Aussicht gestellt. Dann kam der Krieg. Er verschüttete die Revisiorrsavbeit. Oberregierungsrat Seiler, der Referent für Revision irn Ministerium, starb den Heldentod. Am 17. Februar 1917 antwortete der Minister dem Abgeordneten Günther, daß wegen des Todes des Referenten Seiler vorerst die Revision nicht bearbeitet werde. Es schien, als ob Seiler die Revision wie eine heilige Relique mit in sein Heldengrab genommen hätte. Die Revision ruhte, ja sie schien tot. Der Druck und die Notlage der bayerischen Kultusgemeinden und ihrer Beamten veranlatzte jedoch den Israelitischen Lehrerverein am 1. Februar d. Js. zu einer wohlbegründeten Bitte um Revision. Sie wurde dem Staatsministerium und den beiden Kammern des Landtags zugeleitet. Die .Eingabe faitb eine äußerst günstige Aufnahme. Der Minister sagte im Finanzausschuß eine erneute Aufnahme der Nevisionsarbeit zu, wenn vorher die bayerischen Juden in den Grundfragen sich geeinigt hätten. Die Einigungsverhandlungen setzten ein und sind noch im Gange. Das Ergebnis einer Audienz von Vertretern der Rabbinerkonserenz, sowie ihre brieflichen Ausführungen an den Referenten fanden bei der Versammlung ein lebhaftes Interesse. Desgleichen fanden die Mitteilungen des Vertreters der Groß- und Mittelgemeinden mit ihrer Sympathie für die Lehrer eine warme Aufnahme bei den Zuhörern. 'Der Referent schloß mit Worten der Zuversicht auf ein baldiges Gelingen des ReviswuswerkZ. In eiiler lebhaften Aussprache über die Referate klang als Grundton die Zustimmung zu den Bestrebungen der Verwaltung Md die Hoffnung durch, daß in friedlichen Zeiten auch dem jüdischen Lehrerstand ein besseres Los beschert sei. Einzelne Anfragen wurden durch Vorstand und Referenten beantwortet.. Mit Friedenswünschen schloß in später Stunde der Vorsitzende die inhaltsreiche Tagung. S. Dingfelder, Schriftführer- Protokoll der 26. Iahresoersammlungdes Vereins jüdischer Religionslehrer Ostpreußens am 36. 3mü ISIS in den Räumen der Kantloge in Königsberg Pt. (Schluß.) Nach einer kurzen Pause hielt Kollege Kahn- Memel seinen ebenfalls mit großem Beifall aufgenommenen Vortrag: „Pflege der schulentlasse-' neu Jugen d". Seinen Ausführungen legte er folgenden Gedankengang zu Grunde: „Der herangewachsenen jüdischen Jugend soll Gelegenheit gegeben werden, ihre Erholungsstunden im Kreise der Altersgenossen zu verbringen. Dabei sollen jüdisches Wissen, jüdisches Leben und Geselligkeit untereinander gepflegt und gefördert werden. I. Lehrer gründe eine Jugendbibliothek, sofern am'IDrte eine Bücherei eines LiteraturdereirlS nicht vorhanden ist, mache der schulentlassenen, Jugend außer entsprechenden Büchern auch jüdische Zeitschriften zugänglich und gebe den jungen Leuten Veranlassung, über Gelesenes cind Gehörtes sich auszusprechen, um ans diese Weise Unklarheiten zu beseitigen und in sich aufgenommene Jrrtümer durch Richtigstellung zu entfernen. JI. Fortbildungskurse müssen abgehalten weichen. A. für Knab en: 1. in Hebräisch, und zwar a) Siddur, b) T?uach. c) Kizur - Schulchan-Aruch; bei Fortgeschrittenen auch Mischnah und Talmud. 2. in biblischer und nachbiblischer Geschichte, bis auf die'Jetztzeit fortgeführt. 3. in Thora- und Haftaravorlesung. 4. Einübung von ein- und zweistimmigen Synagvgengesüngen. ' B. für Mädchen: 1. ln Hebräisch, und zwar a)Siddur, b) Pentateuch, 2. in biblischer und nachbiblischer Geschichte, wie bei den Knaben, 3. Religionsvorschriften. in. Es sollen zu Chanukkah, Purim und Sirncha§ - Thorah Veranstaltungen stattsinden, die der Geselligkeit gewidmet sind. Solche müssen aber stets den Charakter einer vornehmen jüdischen Festlichkeit erhalten. Dabei sind Aufführungen kleiner jüdischer Theaterstücke zu empfehlen, um den Teilnehmern neben lehrreichen auch genußreiche Abende zu verschaffen.