Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 98 (12.12.1904)
- Date
- 1904-12-12
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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45. Zchrgang. M V8 tt ISllW Gentrak-Hrgan für das orthodoXe Zudenthmn. Begründet von »r. Dohnrttnn in fötatof. Montag, 4* Thebet 5665« 12. Dezember 1904. Verfass ungsbruch! Budapest, 1. Dezember. Der ungarische Kultusminister hat mit einem Federstrich den Kardinalpunkt der mit königlichen! Dekret verbrieften Autonomie der gesetzestreuen Juden Ungarns, außer Kraft gesetzt. Der stärkste -^Schutzwall der orthodoxen Autonomie bestand nämlich darin, daß in strittigen Gemeindeangelegenheiten, die laut Vorschrift des orthodoxen Organisationsstatutes zusammengesetzten Schiedsgerichte endgiltig urtheilten. In orthodoxen Gemeinden war es demnach ausgeschlossen, daß die weltlichen Gerichte oder politischen Behörder in jüdischen Angelegenheiten geurtheilt hätten. Es ist nur selbstverständlich, daß das Organisaiionsstatut die Zusammensetzung der verschiedenartigen Schiedsgerichte nach den Grundsätzen des nmn p geregelt hat. In diesen stärksten Schutzwall hat nun die Hand des Kultusministers ohne jede direkte Veranlassung. ohne jede Vermittelung.eine Bresche gelegt. Das ungarische Amtsblatt veröffentlicht eine Ministerialverordnung folgenden Inhalts: „Im Leben der Religionsgemeinden zwischen Israeliten auftauchende und — wenn sich die Pariheien dem im israelitischen Kongreß- oder Orthodoxen-Organisationsstatut vorgeschriebenen Schiedsgerichte nicht unterwerfen wollen — dem administrativen Verfahren zugehörige strittige Angelegenheiten find in den Komitatsmunizipien in erster Instanz durch den Oberstuhlrichter. in zweiter Instanz durch den Verwaltungsausschuß zu entscheiden/ Die Institution der Schiedsgerichte wird also nicht definitiv aufgehoben, sondern blos in dem Falle, wenn eine der streitenden Parteien dies wünscht. Auch die Einrichtung der neologen Schiedsgerichte — die aber nicht auf dem Thoragesetze basiren — wird in dieser Verordnung suspentirt und das bringt dem Eingeweihten unwillkürlich den triuphirenden Ruf der grausamen Mutter des todten Kindes in Erinnerung: „Weder mir noch Dir, zerschneidet!" Gewiß, es handelt sich wieder um ein heimtückisches Attentat der neologen Landeskanzlei. Der Löwe ist todt. Die ungarische Orthodoxie hat keinen Landespräsidenten. Ein neuer Minister und ein neuer Sektions-Chef stehen an der Spitze der Kultusangelegenheiten. Die vieljährige, leider nicht ganz erfolglose Wühl- und Minirarbeit des im Hinterhalte lauernden „Fachmannes" konnte wieder in Angriff genommen werden. Die isr. Landeskanzlei,' die seit mehr als drei Jahrzehnte, als Vertrauensorgan der Regierung fast die g a n z e Leitung der jüdischen Angelegenheiten an sich gezogen, hat schon vor 16 Jahren die Grundsteine zu diesem Attentate gelegt. Sie hat es verstanden. vom ehemaligen Kultusminister Trefort, knapp vor dessen Ableben eine Verfügung zu erwirken, wonach jene im königl. sanktionirten Statute verbrieften Rechte der Orthodoxen ganz illusorisch gemacht wurden. Der einheitliche Charakter aller Gemeinden wurde ausgesprochen, das orthodoxe Schiedsgericht seines obligatorischen Charakters entkleidet und sogar die Benennung „orthodox" aus dem offiziellen Titel der Kultusgemeinde verbannt. Der Stuhlrichter und nicht der Schulchan-Aruch sollte fürderhin in religiösen Angelegenheiten entscheiden. Das war das ureigenste Werk der isr. Landeskanzlei. Die Erbitterung über diese Verfügung war seinerzeit eine grenzenlose.. Viele hunderte Proteste wurden an das Kultusministerium gerichtet.' 240 orthodoxe Rabbiner haben eine feierliche Manifestation unterbreitet, daß gesetzestreue Juden die Institutionen der Neologen, deren Rabbiner, Schächter, Religionslehrer nicht in Anspruch nehmen können, nicht