Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 100 (17.12.1903)
- Date
- 1903-12-17
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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- Odesa 2× ep/1000834
- Minsk 1× ep/1000754
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eine nachträgliche Huldigung zu dessen 75. Geburtstag, i Herr Treu dankte in bewegten Worten für die ihm bereitete Ehrung.! Rußland. Petersburg, 10. Dez. Der „Voss. Zeitung" wird von hier berichtet: Die russische Polizei hat in der letzten Zeit mehrere politische Prozesse gegen Juden führen lassen, um auf diese Weise für ihre Behauptung. daß die revolutionäre Strömung in Rußland von den Juden ausgehe, eine Art von Beweis zu erbringen. Die letzten drei Prozesse dieser Art wurden in Minsk, Kowno und Odessa verhandelt. In den ersten beiden Prozessen hat die Administration eine llägliche Niederlage erlitten, denn sämmtliche Angeklagten wurden vom Gerichte freigesprochen. Freilich hat sich die Gendarmerie durch diesen Mißerfolg nicht einen Augenblick einschüchtern lassen; sie hat die Freigesprochenen gleich auf der Stelle, im Gerichtssaale, wieder verhaftet. Sie werden nun wohl auf administrativem Wege nach Sibirien verbannt werden. . In Odessa hatte die Administration mehr Glück mit ihrer Anklage. Sämmtliche sechs Angeklagten wurden schuldig erkannt und zur Verbannung nach Sibirien „auf ewige Zeilen" verurtheilt. Die Einzelheiten der Gerichtsverhandlung, die hinter verschlossenen Thüren stattfand, sind nicht bekannt. Wir besitzen nur die Vertheidigungsrede des Hauptangeklagten Leon Goldmann und einige Auszüge aus den Reden der Vertheidiger, die in der russischen sozialdemokratischen Presse veröffentlicht worden sind. Der Hauptinhalt der Rede Goldmanns ist folgender: Er bekennt sich schuldig, in Kischinew eine Geheimdruckerei errichtet zu haben zum Zwecke des Druckes verbotener sozialdemokratischer Schriften; hingegen weist er die Anklage der „Aufreizung zum Aufruhr" zurück. Das Ziel der russischen Sozialdemokratie sei zunächst lediglich die Einführung einer demokratischen Verfassung, die von allen Schichten der Gesellschaft gewünscht werde und allein im Stande sei. die äußerst traurige materielle Lage des russischen Volkes zu verbessern. Unter dem gegenwärtigen Regime hätten die Arbeiter ein erbärmliches Dasein und die Bauern würden geknechtet 'und schimpflich behandelt. Die Hungersnoth sei eine ständige Erscheinung geworden. Das Volk brauche zu seiner Rettung die Freiheit der Selbsthilfe und der Selbstentwicklung und zur Abwehr der administrativen Willkür die Freiheit der Presse und der Rede. Allein das Selbstherrscherthum glaube, daß es bei diesen Freiheiten sich nicht werde halten können, deßhalb werde das freie Wort unerbittlich bekämpft. Er — der Angeklagte sei allerdings auch der Meinung, daß die Freiheit der Presse das Selbstherrscherthum vernichten würde. Deßhalb habe er sich der Aufgabe gewidmet, eine freie Presse zu drucken und zu verbreiten. Er und seine Partei seien Gegner des Terrorismus; sie hätten daher bewaffnete Aufstände bisher in keiner Weise organisirt. Sie hätten nur für ihre freiheitlichen Ideen Propaganda gemacht. Goldmann erläuterte dann die Verhältnisse, durch welche die Juden in die revolutionäre Bewegung hineingedrängt werden. Er zeigte, wie die Juden durch die Maßnahmen der Regierung vom Kindesalter an in das Lager der Feinde des herrschenden Regimes gedrängt werden, da den jüdischen Kindern das Elementarrecht auf Bildung verweigert wird. Er selbst habe wegen seiner jüdischen Herkunft außerhalb der Schule bleiben müssen. Die russischen Juden, die ihre Heimath lieben und Rußland als ihr Vaterland ansehen, könnten nicht dem Rathe folgen, in fremde Länder auszuwandern; sie hätten thatsächlich nur die Wahl zwischen einem elenden Untergange und einem mannhaften Kanipfe für die Freiheit Rußlands und die Rechte aller Bürger. Diese Rede Goldmann's übte anscheinend eine gewisse Wirkung auf die Richter aus, denn sie lehnten den Antrag des Staatsanwalts auf Verurtheilung zur Zwangsarbeit ab und verurtheilten Goldmann gleich den übrigen Mitangeklagten „nur" zu lebenslängUcher Verbannung nach Sibirien. Petersburg, 14. Dez. Zu der Forderung deutscher Blätter, daß in dem neuen Handelsverträge mit Rußland für deutsche Handlungsreisende mosaischer Konfession das Recht ungehinderten Besuches Rußlands, und des Aufenthaltes daselbst ausbedungen werde, bemerkt die „Nowoje Wremja", das russische Gesetz könne keinen Unterschied zwischen russischen und deutschen Juden machen. Auch der Handelsvertrag dürfe keine den russischen Grundgesetzen widersprechenden Punkte enthalten. Kischinew, 14. Dez. Rechtsanwalt Schmak o w griff die Vertreter der Civilkläger noch heftig an und betonte, es sei ihm bekannt, daß sie einen Stenographen unter sich hätten, der Prozeßberichte an auswärtige jüdische Blätter schickte; dadurch würde Rußlands Ehre beschmutzt werden, er fordere deßhalb ein Einschreiten des Gerichtshofes. Da sich die Vertreter der Kläger inzwischen entfernten, ist der Antrag gegenstandslos geworden. — 16. Dez. Am gestrigen Tage haben die Plaidoyers begonnen. vermischtes. Nürnberg. Während des Gottesdienstes in der Synagoge versagten plötzlich die elektrischen Lampen, und ist j es nur der musterhaft ruhigen Haltung des Publikums zn verdanken, daß in der l^stündigen unfreiwilligen Pause kein Unglück vorkam, das durch eine Panik in der Finsterniß leicht entstanden wäre.