Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 84 (22.10.1903)
- Date
- 1903-10-22
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
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1838 aber' nie nach Laune und Willkür verfahren wird! Man darf also nicht heute gewähren, was man gestern unter denselben Umständen versagt hat und umgekehrt. Wie weit in diesem Punkte manche Eltern, Großeltern, Kindermädchen und andere Personen fehlen, die sich am Erziehungsgeschäfte betheiligen, ist zur Genüge bekannt. Mütter, Großeltern gewähren dem Zöglinge gerne; Kindermädchen gewähren eine Zeit lang alles, dann versagen sie alles, ganz wie es in ihre Laune kommt. Stiefeltern versagen auch oft in sehr rücksichtsloser Weise. Bekannt ist auch, daß es bezüglich der konsequenten Gewährung und Versagung und bezüglich des rechten Maßes in beiden besonders bei den „einzigen" Kindern einer Familie nicht genau genommen wird. Aus obigen Gründen ist es auch nicht vortheilhaft, wenn sich an der Erziehung eines Kindes viele Personen betheiligen, von denen jede verlangt, daß sich der Zögling nach ihrem Willen richte. Das Erziehungsgeschäft soll eben auch unter einheitlicher Leitung nach festen Grundsätzen ausgeübt werden, sonst erhält.der Wille des Kindes nicht die rechte Richtung, der Zögling bekommt keinen festen Halt. Wird jedoch Gewährung und Versagung konsequent angewendet, so sind beide bedeutungsvolle Erziehungsmittel, durch welche der Erzieher, wie schon gesagt, die Befriedigung der Bedürfnisse seines Zöglings nach Art und Maß, seinen Umgang, seine Umgebung, ja sogar die Richtung seines Gedankenlaufes und sein Wollen und Handeln bestimmt. Daß natürlich die Konsequenz nicht immer bis zur äußersten Grenze geübt werden kann, ist leicht ersichtlich^ denn bei Einschränkung oder Entziehung der persönlichen Freiheit des Zöglings z.B. erweisen sich oft die Verhältnisse stärker als der Mensch, und der Erzieher sieht sich gar oft gezwungen, die Maßregeln der Gewährung und Versagung mit den gegebenen Umständen in Einklang zu bringen, d. h. ein gewisses Wohlwollen walten zu lassen. Rücksichten auf den Gesundheitszustand des Zöglings, der Wille dritter Personen. Herkommen, Sitten, Gebräuche etc. machen sich oft bei Bestimmungen dessen, was oder wie gewährt und versagt werden soll, entschiedener geltend, als die Einsicht des Erziehers. Gewährung und Versagung seien also vom Geiste des Wohlwollens getragen, das vom Erzieher auf den Zögling zurückstrahlt. Es wird dieser dann auch eine gewisse Willfährigkeit zeigen, die ' das Gewährte dankbar annimmt und auf das Bersaaen bereitwillig verzichtet. Sollte es an einer solchen Willfährigkeit'fehlen, so müßte freilich Zwang erntreten, der nicht gerade als Strafe angesehen werden muß. da er nur den Zweck verfolgt, der Willensschwäche des Kindes zu Hilfe zu kommen, weßhalb dieser Zwang sozusagen mit Einwilligung des Kindes vorgenommen wird. z. B. wenn sich dasselbe weigert, eine Arznei zu nehmen oder eine Lieblingsbeschäftigung zu lassen. Der Widerwille mancher Kinder vor Dingen, die ihnen nur in der Einbildung fürchterlich sind, z. B. vor gewissen Speisen, vor Finsterniß, kalten Waschungen etc. muß ebenfalls durch Zwangsmaßregeln überwunden werden. Die Richtung des Wollens wird also auch auf diese Weise beeinflußt und der Sittlichkeitszweck der Erziehung sehr gefördert. Eingangs wurde erwähnt, daß die beiden Erziehungsmittel, Gewährung und Versagung, zunächst in der päd. Kinderpflege Anwendung finden, daß sie also im Elternhause und Kindergarten in liebevoller, umsichtiger Weise bethätigt werden müssen. Allein auch die Schule hat diese beiden bedeutungsvollen Erziehungsmittel zu beachten; sie hat ihren Zöglingen Verschiedenes zu gewähren, z. B. gute Luft, das rechte Licht, entsprechende Bewegung, rechtzeitigen Wechsel in mündlicher und schriftlicher Beschäftigung und in den Unterrichtsfächern. Die Schule hat aber auch Vieles zu versagen, um die natürlichen Triebe und Neigungen zu regeln, um dem Schüler die verschiedenen bürgerlichen und geselligen Tugenden: Reinlichkeit, Ordnungsliebe, Pünktlichkeit, Wohlanständigkeit. Mäßigkeit, Entsagung, Uneigennützigkeit, Vaterlandsliebe, Muth nach und nach anzuerziehen. Die jüdische Schule hat hier, wenn auch leider nicht mehr an jedem Hause, so doch am jüdischen Leben überhaupt eine gute Stütze. Die jüdische Lebensbahn zieht sozusagen ganz zwischen Versagung und Gewährung hin, indem uns Juden auf Schritt und Tritt zur Pflicht gemacht ist, zu achten auf das „du sollst" und „du sollst nicht". Die Thora mit den M.3 Ge- und Verboten will nichts anderes als „Gewähren und Versagen", den Willen beugen und andererseits ihn wieder anspornen. So wird das Kind schon bei Beachtung der Speisegesetze, geübt im. Versagen auf viele Genüsse, die andere Menschen sich gestatten. Die Beachtung des Sabbat, der Fasttage, des. Mazzogebotes und Chomezverbotes, alles dies sind Willensübungen durch Versagen und Gewähren. Im weitesten Sinne kommt diesem Erziehungsplane entgegen'das Wort Salomos: Chanauch lanaar al pi darkau, den Zögling seiner Natur, seinem ganzen Wesen nach zu erziehen. In ethisch erbauenden und erziehlichen Schriften finden wir genaue Anweisungen für Gewährung und Versagung. Ich erinnere nur an den ..Brautspiegel" von R. Moses Henochs aus dem Anfang des 15. Jahrhunderts, wo empfohlen wird, das kleine Qleph-beth-Kind mit herabfallendem Obst zu überraschen, das „der Maloch geworfen." Es sei erinnert an das Werk lef touf von R. Jizchak ben Elakim, der in einem besonderen Kapitel „Wie man die Kinder soll erziehen und wie man sie soll strafen" über. Gewährung und Versagung sich verbreitet. Ein Gleiches thut R. Hirsch Koidänower in seinem kaf hajoschor. (Ende des 15. Jahrhunderts.) Daß. auch unsere weltbnrgerliche Lage