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Der Israelit · 1903-11-30 · Heft 95 (30.11.1903) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 95 (30.11.1903)
Date
1903-11-30
Page
– (sequence 17)
Language
German
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44. Jahrgang. zu M 95 des Ser Vlojcß gegkii dir KWamer ErceLeotell. Kischinew, 21. November. Der Staatsanwalt Dsibelli widersetzte sich mit aller Kraft den Ausführungen und der Auffassung Kacabtschewskis. Er behauptet, der Sinn der Senatsenrscheidung könne nur der sein, daß die bereits angetlagten Personen eventuell auch wegen anderer Vergehen oder Verbrechen verfolgt werden könnten, die ihnen bisher noch nicht zur Last gelegt wurden, nicht aber, daß die Anklage auch auf weitere Kreise ausgedehnt werde, gegen die vorzugehen bisher kein Anlaß sich geboten hat. Vier Vertreter der Angeklagten schließen sich dem Anträge der Rechtsanwälte der Juden an; aus ihren Ausführungen tritt die Tendenz klar hervor, durch Heranziehung der höherstehenden intellektuellen Urheber der Excesse ihre mittellosen Klienten nach Möglichkeit zu entlasten und als irregeführte, mißbrauchte Werkzeuge hinzustellen. Diese feien blindlings den Rathschlägen und Einflüsterungen von Leuten gefolgt, zu denen sic volles Vertrauen hatten, und hätten nicht geglaubt, eine strafbare Handlung zu begehen. Den Standpunkt des Staatsanwalts vertritt der antisemitische Rechtsanwalt S ch m a k o w. Der Gerichtshof weist, wie wir bereits in voriger Nummer berichtet, den Antrag auf Verfolgung der intellektuellen Urheber ab, und der Zeuge F e i g i n wird gezwungen, bei Fortsetzung seiner Aussage jede Namensnennung aus dem Kreise der Intelligenz zu unterlassen. Bezüglich des unheilvollen Einflusses des „Bessarabetz" deponirt Feigin, daß während der letzten drei Jahre die Folgen der von diesem Blatte verbreiteten Verleumdungen allenthalben klar hervortraten und sich unter anderm in den Schulen in grellstem Lichte zeigten; in einer Mädchenschule neckten die christlichen Mädchen ihre jüdischen Mitschülerinnen damit, daß sie ihnen vorwarfen, sie hätten das Blut eines in Dubossary ernwrdeten Knaben getrunken. In einer anderen Mädchenschule hat bei einem ähnlichen Vorfall die Direktorin sich geäußert, es könne wohl wahr sein, daß die Juden einen Ritualmord begingen. . Der folgende Zeuge ist der angesehene Kischinewer Rechtsanwalt Schmittow. Auf die Frage, ob es wahr sei, daß die Juden Besitzungen des Adels pachten und an Bauern theuer weiter verpachten, antwortet Zeuge, daß derartige Fälle sich wohl ereignen, er sehe aber nichts Schlimmes darin, wenn die Adeligen den Juden Verdienst - gewähren, denen, durch die einschränkenden Gesetze ohnehin die meisten Quellen der Existenzbedingungen versiegt sind.' ' . V ''-'."777.7 Damit schloß .'die heutige' Sitzung.- Unter den hser eingetroffenen Zeugen befindet sich-, wie bereits mitgetheilt, der ehemalige Vicegouverneur, Ustrugow, der während der Excesse hier stationirt war und seither nach dem Kaukasus versetzt worden ist. 7,-. . - ‘ Kischinew, 22. November.:• Trotz der von den russischen Gerichten sonst stets beobachteten Sonntagsruhe wurde heute die Verhandlung fortgesetzt. Heute wurde mit der Zeugenaussage des Dr. med. Sizinsky, der vor einigen Wochen an Stelle seines Schwagers K. A. Schmidt zum Bürgermeister von Kischinew ernannt worden ist; begonnen. Dr. Sizinsky ist Arzt-und war . während der Exceste Primarius des städtischen Krankenhauses. - Er depönirt, daß am 19. April in das städtische Spital zweiundsechzig Verwundete gebracht wurden, darunter fünfzehn Schwerverletzte; acht waren durch ätzende Flüssigkeiten und fünf durch Revolverschüsse verwundet worden; ferner brachte man vier Todte in's Spital, und zwar zwei Christen und zwei Juden. Von wem die Christen verwundet worden sind, wai nicht möglich festzustellen; die Verwundeten selbst haben nicht Juden als die Thäter bezeichnet. Bezüglich des Ursprunges der Unruhen bestätigt Dr. Sizinsky ebenfalls, daß sie lediglich auf die langjährigen Hetzereien des „Bessarabetz" zurückzusühren seien; sogar die verwundeten Juden und Christen, die nebeneinander im Spitale lagen» geriethen daselbst in heftigen Streit; die Christen behaupteten, daß alles, was im „Bessarabetz" und in der „Snamja" veröffentlicht werde, aus hohen Regierungskreisen stamme und deßhalb auf vollster Wahrheit beruhe, zumal, da die „Snamja" in Petersburg selbst erscheint ynd deren Hetzereien gegen die Juden dem Ministerium wohl bekannt seien. Die jüdischen Patienten sagten, das sei nicht wahr, jene Blätter enthalten vielmehr nur die Ausgeburten der Phantasien Kruschewans und die amtlichen Kreise stünden in keiner Beziehung dazu. Der Zeuge mußte die streitenden Patienten von einander entfernen. Vertheidiger S ch m a k o w : Weiß der Zeuge, daß die Juden alle Zweige des Handels an sich gerissen haben, so daß selbst die wenigen christlichen Geschäfte, die noch vor wenigen Jahren bestanden, die Konkurrenz nicht aushalten konnten und geschlossen werden mußten? — Dr. Sizinsky: Ich erinnere mich aus meiner Kindheit, daß in Kischinew zwei oder drei M.anufakturwaarenhandlungen christlicher Kaufleute bestanden;. sie verschwanden aber in Folge äußerer Umstände. Der Inhaber der einen Firma war ein reicher.

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