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Der Israelit · 1903-08-24 · Heft 67 (24.8.1903) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 67 (24.8.1903)
Date
1903-08-24
Page
– (sequence 1)
Language
German
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44. Z-chrgailg^ M 67 £&&****&* •».WC. «AS^ELNS-^ [ KenLrat-Hrgan für das orthodoXe IudenLHuM. Begründet von Ife&matm itt l&l&tus. Mo nlag, den 2 1. Elttl SSSS 4. August 1903. Für abonnirt man bei allen Postanstalten für den. Monat ZSItiGLLÄGN auf den „Lsrseltt". Dieser Preis tritt aber nur ein * bei Abonnements, welche rechtzeitig am Post-ZeitungSschalter deS Wohnsitzes deS Bestellers oder bei dem bei treffenden Landbriefträger aufgegeben werden. Die Briefträger sind berechtigt, den AbonnementS-Betrag in den ersten 25 Tagen deS Monats gegen Quittung in Empfang zu nehmen. Ausland entsprechend Häher. iS* Auf WttttsH Ermäßigung auf den Abonrrernerrtsp reis, Die ErpedUion des «Israelit." >H> Bibelkritik. <H<4- (Schluß.) III. Von den Angreifern der heiligen Schrift wird geltend gemacht, daß sich im Pentateuch gesetzliche Bestimmungen vorfinden, die für den Aufenthalt in der Wüste gar nicht passen, da sie Vorschriften über Saat, Ernte, Weinlese und andere Dinge enthalten, die in der Wüste gar nicht Vorkommen konnten. Aus unserem Leserkreise wurde uns eine populäre Zeitschrift: „Das freie Wort" zugeschickt. in welcher mit der Miene des Vesserwissenden dieser Umstand hervorgehoben, und wird daraus der Schluß gezogen, daß der vierzigjährige Aufenthalt der Kinder Israels in der Wüste weiter nichts als eine Mythe sei. Diese Ausführungen sind auf die „Geschichte des Älterthums" von Prof. Max Dunker zurückzuführen. Die Angreifer der heiligen Schrift übersehen, daß bei den in Rede stehenden Gesetzesvorschriften stets vorausgeschickt wird: „Und es wird sein, wenn dich bringen wird der Ewige in das Land des Kenani, wie Er zugeschworen deinen Vätern und es dir gegeben haben wird." (2. B. M., C. 13. V. 11.) Ferner: Rede zu den Kindern Israel und sage zu ihnen: Wenn ihr kommen werdet in das Land, daß ich euch geben werde." (3. B. M., C. 23, V. 10.) Ferner: „Rede zu den Kindern Israel und sage zu ihnen, wenn ihr kommen werdet in das Land, welches ich euch gebe" (3. V. M., C. 25, V. 2), und so bei allen Gelegenheiten, da Gesetze gegeben werden, die erst der Besitz des heiligen Landes ermöglicht. Manchmal wird dieser Umstand auch nur angedeutet. So werden im 23. C. des 3. B. M. die sämmtlichen Feste verzeichnet; nachdem mit Vers 38 die Vorschriften darüber geschlossen sind, wird im Vers 39 durch das Wörtchen "p* angedeutet, daß das Folgende sich auf die künftige Feier des Hüttenfestes im heiligen Lande bezieht, da in der Wüste weder von besonderen Festhütten, noch von dem Nehmen der vier Pflanzenarten die Rede sein konnte. So genau ist der Wortlaut der heiligen Schrift, während die Angreifer derselben sich des sträflichen Leichtsinns schuldig machen. Eine andere Waffe wird aus der Pluralform, des Gottesnamens Elohim geschmiedet, und namentlich als dem Eigenschaftsworte welches im 5. B. M., C. 4, V. 7 dem Gottesnamen ebenfalls in der Pluralform hinzugefügt ist. Man will daraus schließen, daß auch die Israeliten ursprünglich der Vielgötterei gehuldigt hätten, aus der sich erst allmählich der Monotheismus herausgebildet habe; aber in demselben Verse ist hinzugefügt r»?» bx Ueberall, wo wir Ihn anrufen," woraus sich unzweifelhaft ergibt, daß trotz der Pluralform nur von dem einzigen Gotte die Rede ist. Diese Pluralform ist nichts anderes, als das pluralis majestatis, der ja auch heute noch in unserer Sprache gebräuchlich ist. ■W55* 't*v IL-‘

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