Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1903-07-23 · Heft 58 (23.7.1903) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 58 (23.7.1903)
Date
1903-07-23
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2449890-2449944--58694-2523125
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

M- 58. 44, Jahrgang. Kentrak-Hrgan für das orthodoxe Iudentyum. Begründet von DehMKnrr in Donnerstag, den 28. ThamitS 5883 23. Juli 1SV3. abonnirt man bei allen Postanstalten für die Monate auf dm „Israelit". Dieser Preis tritt aber nur ein bei Abonnements, welche rechtzeitig am Post-Zeitungsschalter des Wohnsitzes des Bestellers oder bei dem bei treffenden Landbriesträger aufgegeben werden. Die Briefträger sind berechtigt, den Abonnements-Betrag in den ersten 25 Tagen deS Monats gegen Quittung in Empfang zu nehmen. Ausland entsprechend höher. Are Erpedition öes «Israelit."?if Wch-Wt« Wim kr Icaenioait lliii) uic Äl. Von Lehrer Freudenb-rgereckendorf. Der in den letzten Wochen mit der tiefsten Erbitterung geführte Kampf gelegentlich der Wahlen für den deutschen Reichstag, die großen, unüberbrückbaren Gegensätze der vielen politischen Parteien, die zahlreichen wirthschaftlichen Vereinigungen, wie z. B. die Arbeitervereine, der Bund der Landwirthe, die Handwerkervereine. der Bund der Kaufleute, die Vereine der Bankiers, der Industriellen u. s. w., die sich zur Wahrung, Förderung und Konsolidirung der eigenen Interessen in den zwei letzten Jahrzehnten bei uns gebildet haben, dokumentiren schon rein äußerlich die vielgestaltigen sozialen Aufgaben unserer Zeit. Alle Kulturstaaten der Welt betrachten di? richtige Lösung der sozialen Fragen als ihr vornehmstes Ziel. Für alle gilt: Salus publica suprema lex. „Die allgemeine Wohlfahrt ist das oberste Gesetz." Zur Begründung der Wohlfahrt und Beglückung ihrer Unterthanen schlagen die einzelnen Staaten die verschiedensten Wege ein. Wir fassen zunächst die sozialen Bestrebungen des deutschen Reiches in's Auge. Die Beseitigung von Roth und Elend der Enterbten, Verbesserung des Looses der Armen, Hebung der niederen Klassen ist das Ziel und die Aufgabe der neuen sozialen Gesetzgebung, auf welchem Gebiete Deutschland mustergiliig allen Staaten voranging und in seinen Erfolgen bis heute unerreichbar dasteht. Die Kaiserliche Botschaft vom 17. Rov. 1881 war die Ursache und der Ausgangspunkt für die Einführung der Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Arbeitsverstcherung, welche Einrichtungen sich außerordentlich gut bewährt haben und segensreich wirken. So viel auch schon erreicht ist, so arbeiten noch die Besten der Nation an dem Ausbau und der weiteren Verbesserung der soz. Gesetzgebung; die Gründung einer Arbeiter-Reliktenversorgung ist für die nächste Zukunft geplant. Welchen Standpunkt vertritt nun die heil. Schrift dieser neuen sozialen Bewegung gegenüber? Daß die Bibel, die keinen Unterschied zwischen Bürger und Bürger macht, die nichts von Klassen- und Rassenunterschied weiß, die weder Geburtsnoch Besthadel kennt, die die Forderung: Ein Gesetz und ein Recht soll Allen sein (Exod. 12, 49, Rum. 15,15) als obersten Grundsatz aufstellt, die Pflichten des Reichthums genau formulirt und das Verhältniß zwischen Besitzenden und Besitzlosen gesetzlich festgelegt hat, ist wohl selbstverständlich. Wie die moderne staatliche Fürsorge für die Arbeiterklasse als Ausfluß des Wohlwollens betrachtet wird, so mahnt die heilige Schrift den mit Glücksgütern Gesegneten unter dem Hinweis der „werkihätigen Nächstenliebe" an seine Pflichten dem Armen gegenüber: „Liebe deinen Nächsten wie Dich selbst." (Lev. 19,18.) Aber nicht auf die unsichere Basis der freien Almosen allein war die Existenz der Dürftigen gestellt,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.