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Der Israelit · 1903-07-16 · Heft 56 (16.7.1903) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 56 (16.7.1903)
Date
1903-07-16
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Naumann habe vergangenen Sonntag in der Predigt erklärt, er beabsichtige, die Friedhofskapelle auf dem Rodtberg kirchlich zu weihen und den Kirchenvorsiand hierzu einzuladen. Mit Rücksicht darauf, daß die Friedhofskapelle konfessionslos ist. habe ich Herrn Pfarrer Naumann mit Schreiben vom 8. Juli darauf aufmerksam gemacht, daß ich eine derartige Weihe nicht zulasten könne. Es heißt dann weiter: Der Friedhof ist nicht interksnfLssiLNell oder allgemein konfessionell, sondern nach allen bisherigen Beschlüssen der Stadtverordneten-Versammlung, die allein hierüber zu bestimmen hat, ist er konfessionslos. Ferner ist es unrichtig, daß die Friedhofskavelle das Kreuzeszeichen erhalten hat, weil die Juden einen besonderen Platz wünschten, sondern umgekehrt, nachdem in Folge eines Versehens die Friedhofskapelle mit dem Kreuzzeichen versehen war, wurde für die Juden ein besonderer Platz bestimmt. Es besteht jedoch kein Zwang, daß die Juden nun auf diesem besonderen Gebiet beerdigt werden müssen, sondern auch der Jude wird auf dem, den Juden nicht besonders vorbehaltenen Theil des Friedhofs beerdigt, wenn die Hinterbliebenen dies wünschen und bei einem Reihengrabe darauf verzichten, daß das Grab von vornherein auf 90 Jahre unberührt bleibt. Es ist ferner nicht richtig, daß die Juden nach ihren Grundsätzen-ihre Tobten nicht mitten unter die Christlichen in denselben Reihen begraben wollen, vielmehr ist mir von zuständiger Seite (doch jedenfalls von nichtorthod. Seite. Red.) wiederholt versichert worden, daß dem kein Hinderniß entgegensteht. Weiterhin ist für die Evangelischen nicht ein besonderes Gebiet des Todtenackers bestimmt, sondern Evangelische. Katholische, Juden, Andersgläubige und Ungläubige werden der Reihenfolge nach durcheinander beerdigt. Bechtheim, 13. Juli. In unserer Gemeinde wurde jüngst die Synagoge in eine Kleintinderschule umgebaut. Bei der Niederlegung eines Gebäudetheils wurde ein Schriftstück in einer Kapsel aufgefnnden, welches einen interessanten Rückblick auf den Bestand und die Verhältnisse der früheren israelitischen Gemeinde Bechtheims gestattet. Die israelitische Gemeinde Bechtheims hat sich schon vor Jahren ganz aufgelöst, da alle Mitglieder der Gemeinde zumeist nach Amerika ausgewandert sind. , Aus der aufgefundenen Urkunde, geht hervor, daß am 14. März <56:15 nach Erschaffung der Welt (1855 nach der gew. Z.), die israelitische Gemeinde sich versammelt hatte, um den Grundstein zu einer neuen Synagoge, welche aus Mitteln der Gemeinde und verschiedenen milden Gaben errichtet werden sollte, zu legen. Aus Siiddcutfchland. Wie weit der Eifer eines israelitischen Konsistoriums gehen kann, wenn es sich darum handelt, religiöse Institutionen zu unterstützen und das ^sogenannte „liberale" Judenthum zu fördern, davon mag nachfolgende Thatsache einen Beweis liefern. Aus leicht begreiflichen Gründen mögen Namen verschwiegen bleiben. In einer kleinen Gemeinde befindet sich eine jüdische Wirtschaft, welche auch Trepho-Würste verabreicht. natürlich nur für nichtjüdische Gäste. Auch sonst ist das Leben des Wirthes in religiöser Beziehung nicht einwandfrei. Der Rabbiner verbot deshalb dem Schochet dort zu essen. Aber der Wirth ist mit diesem Psak nicht zufrieden, sondern wendet sich an das Konsistorium, von dem er wohl weiß, daß dessen Mitglieder mit verschwindend kleiner Ausnahme nur dem Namen nach dem Judenthum angehören. Und der Wirth sah sich in seiner Rechnung nicht betrogen. Denn der mit dem Gutachten über diesen Fall betraute Rabbiner, der selbst x'Dms:: xr.’^sn 'xb bv nysi ist, hat sich ganz im Sinne des hohen Konsistoriums ausgesprochen; denn mo cnx bv r.w‘— und der betreffende Rabbiner muß nun das ergangene Verbot, zu welchem er nicht bloß berechtigt, sondern auch verpflichtet war — wieder zurücknehmen! Ist es da zu verwundern, wenn der religiöse Verfalls immer mehr überhand nimmt? nr.' Juristischer Betratst des „Israelit." Unfcve Abonnenten erhalten unentgeltliche Auskunft in allen Rechtsangelegenheiten. Abonnementsquittnng ist gefl. bei» z»legen. Auch wolle man angeben, ob man die Anfragen brieflich oder im Blattte beantwortet;n habe» wünscht. Die Anfrage» werden von einem bedeutenden Juristen eingehend beanttvortet. Dr. T. in M. Das sogenannte „Knaßlegen", hat nach dem B- G. B. keine Gültigkeit. Paragr. 1297 besagt: Ans einem Verlöbnisse kann nicht aus Eingehung der Ehe geklagt werden. Das Versprechen einer Strafe für den Fall, daß die Eingehung der Ehe unterbleibt ist nichtig. ^ünstlkrifche rSrbirgs-Photographir nonvr. pl»N.A.Mazel, früher Präsident der Photographischen Gesellschaft von Genf. Mitglied des Schweizer Alpenklnbs (Sektion Genf). Autorisirte deutsche Uebersctznna von Or. (§. Hegg in Bern. Grvkoktavsocmat. Mit 12 Toiidruatafeln nach Orignialaiifiiahiiieil des Verfassers un* 5 Skizzen iin Text. Preis: Geheftet Mk. 4,— in Gaiizleillenbaiid Mk. 5,.—. Berlin l‘j<)3. Verlag v. Gustav Schmidt (Rvbcrt Oppenheim.) Tic Gcbirgsphotographie war bisher in der photographische» Littcratur nur 'imrrfj das im gleichen Verlage UKX) erschienene kleine Büchlein von Emil Terfchak in Cortina „Die Photographie im Huchgel,irg" vertreten. Das vorliegende Buch über Gebirgs« Photographie stellt nun aber ein um»a?se,lderes Lehrbuch dar. welches in 12Alopitdu alle jene wichtigsten Einzelgebiete behandelt, die in erster Linie bei diesem Thema in Frage kommen. Der Vertaner ist gleich Terfchak ein hevorragender Gebirgsphotograph lind Alpinist, legitinrirt sich lsoinit als ein Berufener zur Abfassung des hier angezeigten Buches. Ten Schiverpunkt seines Werkes legt er jedoch auf die künstlerlsche Seite, und ec gibt hier in der Thar hervorragend rverthvolle Fingerzeige, die alleil denen, ivelche mehr als flüchtige ^mallLbilder ans den Bergen heimbringeii wollen, von unschön,barem Wcrthe sein dürsten. Auch die technische Seite des Themas wird ouf Grund cigellcc reicher Ersahrungen des Bersaners erörtert u. zahlreiche nühliche Rathschläge werden in dieser Richtung gegeben. Tie beigcgebeiicit 12 Toildcinttaseln nach Originalaufiiahmeii des Berfasters bilden eine werthvolle Reihe von Beispielen für den Lcriicuden und zugleich einen hervorragend künstlerlschen Schmink des Aiiches. Tie Uebersehuiig rvnrde von dem auf photogravhischciil und alpineln Gebiete bewährten Ui-. Emil Heeg in Bern mit Sorgfalt Ulid Sachkunde besorgt. Demnach sei das Buch, welches in der sranzöuschen Ausgabe rurgetheilten Erfolg davomrua, allen deutschen 'Jlmnteuf* Photographen angelegentlich empfohlen.

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