Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 55 (13.7.1903)
- Date
- 1903-07-13
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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44, Jahrgang. j v e zu M Lin Nachspiel zuin Konitzer'Mord. Berlin, 8. Juli. Der Konitzer Mord bildete wieder einmal den Mittelpunkt einer umfangreichen Verhandlung, die heute das Landgericht I beschäftigte. Wegen Beleidigung des Lehrers Weichel, dessen Ehefrau bezw. auch der Richter und Subalternbeamtcn des Konitzer Gerichts hatten sich der Rechercheur und Schriftsteller Gustav George, der Redakteur Gottlieb Mayer und der Buchdruckereibesitzer Georg K ö n i g zu verantworten. Es handelt sich um einen in der Nummer vom 18. Januar 1901 der „Berliner Morgenpost" erschienenen Artikel „Das Räthsel zu Konih — auf der Svur des Mörders", der der Hauptsache nach vom Angeklagten George verfaßt war, ferner um eine von George verfaßte und vom Angekl. König gedruckte Broschüre „Enthüllungen zur Konitzer Mordaffaire". In dem Artikel wurde der Verdacht ausgesprochen, daß der Lehrer Weichel der Mörder des Gymnasiasten Winter sei. und zur Begründung dieses Verdachts wurden über die Persönlichkeit Weichels verschiedene beleidigende Behauptungen aufgestellt. Es wurde mitgetheilt, daß Weichel ein verschuldeter und jähzorniger Mann sei, der in der Nahe des Thatortes gewohnt habe und auch den Gang zu gehen pflegte, wo die Kleider gefunden wurden. Der Verdacht gegen ihn sei in Konih immer in weitere Kreise gedrungen, er sei auch schon im Stillen bewacht worden, aber er habe eine vorzeitige Warnung durch eine unbedachte Zeitungsnotiz erhalten und sei sehr vorsichtig geivorden. Daran wurde die Kombination geknüpft, daß der Lehrer Weichel, der schon einmal seine Ehefrau mit dem Mord bedroht habe, vielleicht den Ernst Winter bei seiner Frau überrascht, ihn im Jähzorn erwürgt und den Leichnam zerstückelt habe, wozu er sehr befähigt sei. da er früher Sanitäisuntcrofsizier gewesen sei und p.ch für Obduktionen sehr intereffirt habe. Es haben zuerst in einem Privatklagevcrfahren Vernehmungen stattgefunden, dann hat der Staatsanwalt die öffentliche Klage erhoben. Die Angeklagten erklärten sich für nichtschuldig,. und George betonte, daß nach seiner Ueberzegung Weichel, wenn er nicht selbst der Mörder sei, entschieden die Persönlichkeit des Mörders kennen müsse. George hatte sich nach Verbüßung einer wegen schwerer Vergehen ihm zuerkannten Freiheitsstrafe zu Prof. Delbrück begeben, der ihm Gelegenheit gab, für die Preuß. Jahrbücher einen Artikel über Strafanstaltsfragen zu schreiben. Dieser habe ihm zu feinem weiteren Fortkommen ein Empfehlungsschreiben mitgegeben. Er habe sich schon früher mit der Frage der Vetheiligung von Juden an Verbrechen beschäftigt und beabsichtigte, nach Konih zu gehen und als Rechercheur zu versuchen, an Ort und Stelle Licht in die dunkle Angelegenheit zu bringen. Er sei mit dem Empfehlungsschreiben zu dem Scherl'schen Verlag gegangen und habe dort die Zusicherung erhalten, daß, wenn er in Konih mit seinen eigenen Mitteln nicht ausreichen sollte, man ihm mit Mitteln beispringen würde. Er habe nur die Aufgabe gehabt, die zu jener Zeit in Konih tagtäglich auftauchenden Tartarennachrichten zu prüfen und auf ihren wahren Werth zurückzuführen. Der Scherlsche Verlag habe aber Berichte von ihm nicht veröffentlicht. Der Angeklagte beantragt nicht nur die Vorlegung der Akten der Staatsanwaltschaft zu Konih, sondern auch die Vorladung von 14 Personen zum Beweise dafür, daß sowohl von amtlicher, wie von privater Seite ein Verdacht gegen Weichel geltend gemacht worden sei. Vors.: Die Akten ergaben, daß m der That Verdachtsmomente gegen den Lehrer Weichel erörtert worden sind. Der Staatsanwalt hat sie alle geprüft und ist nicht in die Lage gekommen, daraufhin etwas zu veranlassen. Der Vorsitzende bringt die kommissarischen Vernehmungen einiger der im Privatklageverfahren vernommener Personen zur Verlesung. Unter anderen hat Bürgermeister Deditius ausgesagt, daß bei der Polizei ein Verdacht gegen den Lehrer Weichel nie entstanden sei, aber bei dem Publikum sei dieser vielfach verdächtigt worden, wie sich aus einer Reihe anonymer Denunziationen ergab. Eine besondere Haussuchung speziell bei Weichel habe nicht stattgefunden, sondern nur, als eine allgemeine Durchsuchung eines ganzen Distrikts angeordnet war, sei sie auch bei Weichel vorgenommcn worden. Letzterer habe bei seinen Vernehmungen einen ganz schlüssigen Wahrheitsbeweis geführt. Die Ehefrau Weichel hat bekundet, daß sie sich nie über schlechte Behandlung seitens ihres Ehemannes zu beklagen gehabt habe. Einmal allerdings habe er ihr mit Erschießen gedroht, und sie habe sich durch dritte Personen aufhehen lassen, einen Strafantrag zu stellen. Kreisschulinspektor Rhode in Konih hat ausgesagt, daß er mehrere Male dem Lehrer Weichel Rügen wegen seiner Unpünktlichkeit ertheilen mußte, daß dies aber nicht häufiger vorgekommen sei, als bei anderen Lehrern. Gerade die andauernde Aufregung über die Verdächtigungen seiner Person dürften den Grund zu den Unpünktlichkeiten gewesen sein. —