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Der Israelit · 1903-07-02 · Heft 52 (2.7.1903) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 52 (2.7.1903)
Date
1903-07-02
Page
– (sequence 12)
Language
German
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der nach Kischinew entsandten Vertrauensmänner der westeuropäischen Vereine wurde die bisher befolgte Methode der Verwendung der Gelder für gut befunden und zugleich dem Komitee in Kischinew seitens der an der Konferenz betheiligten Corporationen weitere größere Mittel zur Verfügung gestellt. Neben den für die unmittelbare Unterstützung bestimmten Geldern werden ferner noch eine Anleihe für kleinere Darlehen bewilligt, sowie zur Unterstützung von jüdischen Handwerkern.- Auf Grund der bisherigen Erfahrung wird versucht werden den jüdischen Handwerkern Beschäftigung und damit Lebensunterhalt zu geben. Es wurde ferner durch Herrn B e r g e l, der im Aufträge des Hilfsvereins und der Logen in Kischinew war, bekannt gegeben, daß mehr als 400 Prozesse wegen Schadenersatz schweben, obgleich die Hoffnung auf materielle Erfolge ans diesen Prozessen leider in Rußland sehr geringe sind, da nach russischem Gesetz der Schaden auf Ansprüche nicht gegen den Staat oder die Gemeinde, sondern nur gegen die einzelnen Beamten und die Erzedenten sich richten können. Einstimmig hat ferner die Konferenz beschlossen „eine Emigration nicht nur nicht zu unterstützen, sondern ihr mit allen Mitteln entgegenzutreten/' da hierfür keine Gelder vorhanden sind. Eine lange und eingehend^ Diskussion über diesen Punkt hat gezeigt, daß eine Emigration in diesem Moment zu einer Katastrophe von unübersehbarer Tragweite führen müßte, und daß daher derselben in jeden: Falle zu widerrathen ist, auch wenn diese als Härte erscheint. Die Versammlung, die ein erfreuliches Bild des Zusammenarbeitens aller bei diesem Liebeswerk betheiligten Corpolationen bot, schloß mit warmen Dankcswvrten des Vorsitzenden an die Erschienenen, kür welche die Herren Dr. Stern, Elkan Adler und Rabbiner Dr. H o r o v i tz das Wort ergriffen, um den Herren James Simon und Dr. P. Nathan ihrerseits zu danken für die Einberufung der Konferenz und für ihre mühevolle und aufopfernde Tbätigkeit zu Gunsten der Glaubensgenossen in Rußland. iBergl. auch den Artikel „Wien" im heutigen Hauptblatt.) Berlin, 29. Juni. Eine grundsätzlich wichtige Entscheidung zur S-rhächtfrage hat das Obervcrivaltungsgericht gefällt. In Angcrmünde wurde im Jahre 1.89-1 eine Betriebsordnung erlassen, welche auch Bestimmungen über die nach jüdischem Ritus vorzunchmknven Schächtungen ciilhält. Diese Bestimmungen sind durch Aclanntinachung des Magistrats vom l. Juni 1901 ab durch neue ersetzt, welche das Schächten nicht zulasten, sondern die Tödtung durch Schlagbolzen etc. vorschreiben. Ein Kausmam^rankcnstein bat im Dezember 1901 um die Erlanbnisz zur Schlachtung eines Rindes nach jüdischem Ritus im städtischen Schlachthause, wurde aller vom Magistrat abschlägig beschieden. F. erhob zuletzt Klage und behauptete, da» Schächtverbot verstoße gegen die den Juden gesetzlich durch das Allgemeine Landrecht und die Verfassung gewährleisteten Rechte^ es werde den Juden kn Angermünde unmöglich gemachr, ihren Religionsvorschriften zu genügen. Tie freie Religionsüüung tonne für einzelne Orte durch Gemeindebefchlusse nicht aufgehoben werden. Ter Bezirksausschuß wies aber die Klage als unbegründet ab, da die Gemeinden kn Folge der ihnen gesetzlich zuftehenden kommunalen Autonomie befugt seien, die in ihren Schlachthäusern anzuwendenden Schlachtw.erhoden festzulegen und das Schächten schlechthin zu verbieten. Diese Entscheidung focht F. beim Oberverwaltungs-Gericht an, welches indessen die Vorentscheidung bestätigte und ausführte, keine ein öffentliches Schlachthaus unterhaltende Gemeinde fei verpflichtet, die Anwendung des Schachtschnkttes zu gestatten, vielmehr folge ihre Berechtigung zu einem entsprechenden Verbot aus der Befugniß, Normativ-Be^ Kimmungen über die anzuwendende Schlachtmethode aufzustellen. C&crborf, bei Bopfingen. (Verspätet.) Am 10. Juni d. I. wurde auf hiesigem israelit. Friedhose ein Mann zur ewigen Ruhe gebettet, welcher würdig war, daß wir seiner in diesem Blatte gedenken und ihm einen wohlverdienten Nachruf widmen. Es war dies der seit 2. Januar d. I. in Nürnberg weilende Herr Julius Hermann, Seniorchef der weitberühmten Firma H. L. Heimann-Oberdorf-Bopfingen. Einen impcsanleren Leichenzug hat wohl die Gemeinde Oberdorf noch nicht gesehen. Sämmtliche Vereine, die Spitzen der bürgerlichen und Schulbehörden von Oberdorf und Vopsingen, viele Verwandte, Freunde und Bekannte von Ost, West. Süd und Nord, etwa 5—600 Menschen, waren anwesend, um dem allgemein beliebten und geschätzten Biedermann, Julius Heimann, die letzte Ehre zu erweisen. ' Herr Tr. K r oner, Bezirksrabbiner von Oberdorf, entwarf in seiner vom Herzen kommenden und zu Herzen gebenden, erhebenden Grabrede ein getreues Bild des sanft Entschlafenen. Er schilderte den Verblichenen, unter Zugrundelegung des Textes aus 'dVv Sprüche Salomos, Kap. 19. Vers 21, zbz nuirnc rim z'pr K*n n ran erx. „Viele Gedanken sind im Herzen des Menschen, aber der Ratschluß des Herrn hat Bestand/' als einen Mann mit ehrenhaftem, ungekünstelten Charakter, auf den sich die Worte des ersten Psalmes r»'K^ ’tirx „Heil dem Mann, der nicht wandelt in dem Rath der Frevler," anwenden lassen. Er war ferner ein Mann, der gleich tüchtig für sein Geschäft, lute für seine Familie, wie für die israelitische Gemeinde Oberdorf, in welcher er durch sein großes tnlmudisches Wissen und seine ungeheuchelte Frömmigkeit viele Jahre das Ehrenamt eines Kirchenvorstehers und das eines byz versah. Er war ein Mann 44SX

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