Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 51 (29.6.1903)
- Date
- 1903-06-29
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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brechen so scharf kennzeichnet, für das Blut, das im eigenen Lande in Strömen floß, kein' Verlangen nach Sühne empfinden? Es ist, nein es Ware unbegreiflich. wenn Rußland angesichts des Vlutgreuels an glaubensverwandten Persönlichkeiten nicht an die Blut- ^greuel gemahnt würde, die an Andersgläubigen vor wenigen Wochen in seinem Lande verübt wurden, wenn es hier neben dem zuversichtlichen Hoffen, daß der neue Serbenkönig die Urheber dieser Uebelthat zur Verantwortung zieht, nicht gemahnt würde, die schweren Verbrecher des eigenW Landes in der schärfsten Weise zu bestrafen. Das sollte, das dürfte von Rußland, wenn es durch die Blutthaten von Serbien an die Vlutthat im eigenen Lande erinnert wird, zu «warten sein! Wenn aber Rußland sich nicht von selbst an seine Pflicht erinnert. dürfte in Berücksichtigung dieser unerhörten Verhöhnung des Menschenrechtes durch Hinmetzelung von nahezu hundert Menschen, deren Vergehung einzig und allein darin bestand, daß sie einer anderen Religion angehörten, nicht eine Einwirkung der anderen europäischen Mächte am Platze sein? Dieser Gedanken scheint ganz besonders naheliegend, wenn berichtet wird, daß die Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Englands und Italiens beschlossen haben, dem neuen serbischen Regime bis nach erfolgter Sühnung des Verbrechens die offizielle Anerkennung zu verweigern. (Vergl. den Artikel Präsident Roosevelt über die Metzeleien in Kischinew.) Allerdings sind kn Serbien nicht Leute aus dem Volke hingeschlachtet worden, es liegt ein Königsmord vor. Dem steht aber, wie bereits erwähnt, das Bewußtsein der Verschwörer gegenüber, für ihr Land eine beglückende That zu vollbringen. Demnach fordern mit Recht die Mächte «die Sühnung des Verbrechens", sollte dies aber von Rußland nicht auch gefordert werden dürfen? Allerdings würde dies nicht, wie von^Mußland Serbien gegenüber, für Glaubensverwandte verlangt werden, doch auch das Blut gemordeter Andersgläubiger schreit nach Sühne! IrttrmgSttaHrlMe« usv Tsrrespoudeszr«. Deutschland. Berlin, im Juni. Das Monitum, welches im ..Sprechsaal" der vorletzten Nummer aus Randegg an die Gemeinde gerichtet wird, bei der Wahl eines Rabbiners, neben anderen Zeugnissen, auch nach der;nnn mnw zu fragen, bedarf noch einer Ergänzung. Es muß auch gefragt werden, von wem ein solches Befähigungs- Zeugnitz ausgestellt ist. Ist eine solche Frage zu allen . Zeiten wesentlich erforderlich gewesen, so muß betont , werden, daß in der Gegenwart eine umso größere Rothwendigkeit vorliegt, näher und ernst zu prüfen, wo der Bewerber die nmn an« erhalten hat. Es droht nach dieser Richtung hm eine Gefahr den jüdischen Gemeinden, auf die nicht genug hingewiesen werden kann. Die liberale Rabbiner-Versammlung hat nämlich eine Prüfungs-Kommission eingesetzt, welche die Aufgabe hat, alle diejenigen Rabbinais-Kandidaten zu prüfen, welche entweder gar keine Lehranstalt besucht oder eine solche vor Ablegung der geforderten Examina aus gewissen Gründen verlassen haben oder verlassen mußten. Die Kommission besteht aus den Herren Dr. Vogelstein in Stettin, Dr. Ph. Bloch in Posen und Dr. Richter in Filehne. Es soll von diesen Personen selbst hier weiter nicht die Rede sein; welchen Klang der Ruf dieser Rabbiner hat, soll hier nicht erörtert oder nachgewiesen werden. Wohl aber muß mit allem Nachdruck betont werden, daß diese gelehrten Herren nur die Befähigung der zu Prüfenden zu beurtheilen oder zu bezeugen haben, nicht aber deren religiöses Leben und ihr ew Wollten sie auch dieses untersuchen, so vermögen sie es nicht einmal, da sie gewöhnlich erst unmittelbar vor der Prüfung den Examinanden sehen. Immerhin ist jetzt Thor und Thür für alle diejenigen geöffnet, welche die strenge Prüfung in einer Lehranstalt scheuen oder der unerläßlichen Forderung, welche eine solche bezüglich einer auf n»n» und wdk beruhenden religiösen Lebensführung stellt, sich entziehen wollen. Es liegt hierfür ein spezielles Beispiel vor. Im hiesigen Rabbinerseminar befinden sich gegenwärtig mehr als vierzig Hörer, welche mit ernstem Fleiße und in tadelloser, religiöser Lebensweise für ihren künftigen Beruf sich vorbereiten. Rur einem von ihnen hat es Professor Delitzsch angethan, dessen Vortrag seinen Kopf wie sein Herz in babylonische Verwirrung gebracht hat. Nachdem er fünf Jahre hindurch das Seminar besucht hat. erklärte er seinen Lehrern, auf dem Standpunkte des Seminars nicht mehr zu stehen, an die Offenbarung nicht mehr glauben zu können u. dgl. Er gehört jetzt zu der Kategorie derer, welche vor der erwähnten Kommission die Prüfung bestehen kann, ohne Rücksicht auf den religiösen Standpunkt, den er einnimmt. Hat da nicht jede Gemeinde die unerläßliche Pflicht, selbst zu prüfen, von wem der Bewerber um das Rabbinat seine Autorisation erhalten hat! Kann es ihr gleichgültig sein, zu sehen, wie mi! den heiligsten Gütern unserer Religion eine Unaufrichtigkeit verbunden wird, weiche die zerstörendsten Folgen für die jüdische Lehre und das religiöse Leben nach sich ziehen muß! Kann ein solcher Rabbiner am Schowuausfeste von der Offenbarung auf Sinai predigen, an die er selbst nicht glaubt? Und d muß ein solcher nicht das ganze Religionsgesetz preisgeben. nachdem er ihm die göttliche Grundlage genommen hat? Mögen sich Israels Gemeinden ermannen, um der hereinbrechenden Gefahr für die Zukunft bei Zeiten kräftig entgegenzutreten — und hierzu wollen diese Zeilen ernst und eindringlich mahnen.