Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 48 (18.6.1903)
- Date
- 1903-06-18
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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neurc, welche sich in ihren Entscheidungen entweder von ihren persönlichen Ansichten über die Juden oder, von den Ansichten der Polizei werden leiten lassen, was jedenfalls einen unsicheren Zustand schaffen wurde. Einen wesentlichen Fehler der Gesetzvorlage bilt^t aber die Thatsache, daß man das Recht auf Erwerb von Immobilien, sogar das bereits erworbene Recht auf unbewegliches Gut von dem Wohnrechte der Juden in der Ortschaft, wo die Immobilien sich befinden, abhängig macht, während doch dieses Wohnrecht selbst unter der gegenwärtigen Gesetzgebung und unter den beständig schwankenden Entscheidungen des Senates nur für Juden gilt, welche sich vor dem 3. Mai 1882 in den Dörfern niedergelassen oder einen akademischen Grad erworben oder im russischen Heere zur Zeit Nikolaus I. gedient haben, d. h. für Personen, welche an dem handelsrNdustriellen Leben des Landes wenig theilnehmen. Die Wohnrechte aller anderen Juden der priviligirten Kategorien und der Kaufmannschaft, jener handelsindustriellen Personen, für welche die Gesetzvorlage allein Begünstigungen schaffen will, sind jedoch im Gesetze nicht deutlich formulirt; der dirigirende Senat aber macht in letzter Zeit Versuche, die Wohnrechte sogar von jüdischen Kansleuten erster Gilde zu beschränken, welche bereits nach den inneren Gouvernements zuständig sind. Will man also die bestehende Gesetzgebung über die Juden einer Durchsicht unterziehen, so muß zuerst die Hauptfrage, die des Wohnrechtes der Juden, gelöst werden. Was nun das Wesen der neuen Gesetzesvorlage betrifft, so muß gesagt werden, daß keine Erwägungen die Schaffung eines Gesetzes rechtfertigen können, welches durch seine schweren Beschränkungen der Rechte der Juden großen ökonomischen Schaden vielen Millionen Unterthanen des russischen Reiches nicht nur jüdischen, sondern auch christlichen Glaubens zufügen wird. Außerdem wird das Gesetz auch ungünstige, politische Folgen nach sich ziehen, indem es die Unzufriedenheit der von ihm betroffenen breiten Schichten der Bevölkerung erhöhen wird, umsomehr, als die neue Gesetzesvorlage sogar nicht zurückschreckt, die von den Juden auf gesetzlichem Wege bereits erworbenen Rechte auf Immobilien zu vernichten. Um die kaiserlichen Befehle zu erfüllen, welche sich als Randglossen auf den Berichten der Gouverneure von Smolensk, Pskow und Nowgorod befinden, soll man den Juden künftighin den Erwerb von Immobilien außerhalb den Städten, in den inneren Gouvernements, kategorisch verbieten, ohne die von ihnen bereits erworbenen EigenthuMsrechte zu tangiren, gleichzeitig aber die Durchsicht der beschrankenden Bestimmungen vom 3. Mai 1882 anregen, wodurch die Rechte der Juden im Riederlassungsgebiete so eingeschränkt wurden, daß der Drang der Juden nach den inneren Gouvernements als Folge dieser Einschränkungen betrachtet werden muß.- Der Minister deS Innern, Staatssekretär von Plehwe, führte unter anderem Folgendes aus: »Der ökonomische Nutzen, welchen die Juden unserem Vaterlande bringen, ist zu bezweifeln. Ich bin aber davon überzeugt, daß die Thätigkekt der Juden in alle Sphären unseres staatlichen und gesellschaftlichen Lebens Grundsätze trägt, welche schädlich sind. Ich bin deßhalb nicht für die Erleichterung der Lage der Juden, doch in der Wahl der Beschränkungen der Judenrechte muß man sehr vorsichtig sein, denn in einigen Fällen schaffen diese Beschränkungen neue Unbequemlichkeiten in unserem Staats leben. So haben die beschrankenden Bestimmungen vom 3. Mai 1882, welche für das jüdische Niederlassungsgebiet geschaffen wurden, dazu geführt, daß die jüdische Bevölkerung, in den Städten zusammengepfercht, keinen Lebensunterhalt hat; die zu Bettlern gewordenen Juden, welche unter antifanitären Bedingungen leben, bilden eine Gefahr für die BolksgesuNdheit und für die öffentliche Ordnung, während die ohne Aufsicht Heranwachsende jüdische Jugend ein Material bildet, das stets bereit ist, revolutionäre Ideen aufzuehmen und an den anti-gvuvernementalen Bewegungen theilzunehmen. Neue Einschränkungen u. Beschränkungen könnten diese Lage noch verschlechtern, während die zu erhoffenden praktischen Ergebnisse, angesichts der Taktik der Juden, die Gesetze umgehen zu können, nicht so rasch eintreten werden.- * Die Kommission faßte endlich den Beschluß, „den Juden außerhalb der Grenzen des Niederlaffungsgebietes die Erwerbung von Eigenthumsrechten, den Besitz und die Pacht voN Immobilien, welche sich außerhalb der Städte befinden, bedingungslos zu untersagen und den Vollzug derartiger öffentlicher Akte einzustellen.- Um jedoch den Juden die Möglichkeit zu nehmen, dieses Verbot durch Umgehung der Gesetze nicht einzuhalten, wurde beschlossen, Juden, tvelche Rechte auf - den Besitz von Immobilien auf ungesetzlichem Wege oder mittelst fiktive; Dokumente erwerben, der administrativen Verbannung zu unterwerfen. Die Kommission erklärte sogar, daß der Minister des Innern auf solche Juden die Wirkung des Gesetzes vom 7. Dez. 1895 ausdehnen möge, wonach Personen, welche die öffentliche Ruhe gefährden, der Verschickung unterliegen. Alle diese Beschlüsse, welche einstimmig gefaßt wurden, harren jetzt der Sanktion des Czars. vermischtes. Hamburg, 3. Juni. Ein antisemitisches Flugblatt der Sozialdemokraten wird vielfach im Lande verbreitet. In dem Flugblatt wird unter der Ueberschrist „Der Geldsack und die Arbeiter" ein jüdischer Herr auf einem Kutschbock dargestellt, wie er die Peitsche schwingt über Arbeiter und ArLeiterinnen, die seiner Equipage vorgespannt sind.