Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 93 (23.11.1903)
- Date
- 1903-11-23
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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siveres und längeres Arbeiten einigermaßen zu ersetzen. Das. letztere wird, wenn die geplante Reform durchgeführt werden sollte, unmöglich sein. Wenn in .dem.'Anfangsstadium, in dem die ganze Frage sich noch .befindet,' natürlich nichts Genaueres darüber gesagt werden kann, wie weit ein späteres Gesetz in seinen Beschränkungen gehen wird, so läßt sich ein Anhaltspunkt Loch dafür gewinnen in den Aeußerungen der . großen Kaufmännischen Corporationen, die seitens des Kaiserlichen Amtes um Gutachten angegangen wurden. . - . .Der Verband Deutscher Handlungsgehilfen in Leipzig, ', der die gemäßigte Richtung unter den Ge- .hilfenvereinen vertritt, hat die Gelegenheit benutzt, um folgenden Wunschzettel.aufzustecken: 1.. Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit in Kontoren..- .- , ' 2. Höchstarbeitszeit von neun Stunden täglich und Kürzung der Samstagsarbeitszeit mit Gesch'äftsschlüß um 6 Uhr im Sommer, um 7 Uhr im Winter. b'er nnndLsrens zweistündiger Mittagspause. ", 3. - Für Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge zum Zwecke der Fortbildung bis zum 18. Jahre, sowie für weibliche Personen Minderung der Arbeitszeit um eine Stunde täglich. 4, Möglichste Vermeidung der Ausnahmen von der . Höchstarbeitszeit und dem Geschäftsschluß. 5. . Früherer Schluß an Samstagen. .' . 6.; Gesetzliche Festlegung eines Sommerurlaubes von 1.4 Tagen: - - ' 7. Einführung von Handelsinspektoren. - Als Nr. I.sigurirt dabei das Verbot der Sonnfagsarbeii Da an den meisten.Plätzen am Sonntag noch 5. Stunden gearbeitet wird, weil die Qrtsbehorden '.dieses im.Gesetz vorgesehene Maximium ihrerseits nicht beschränken.wollen, so würde ein generelles Verbot der ganzen Sonntagsarbeit schon eine schwere Schädigung unserer Interessen bedeuten. Doch weit schwerer fällt natürlich Punkt 2 in's Gewicht. Eine tägliche Höchstarbeitszeit von 9 Stunden bedeutet in der Praxis ein Arbeiten etwa von 8—12 und 2—7. Da Samstag und Sonntag wegfallen, und Freitag durchschnittlich . höchstens. bis 6 Uhr gearbeitet werden kann, so ergibt sich'eine , wöchentliche Marimalarbeitszeit von 44 Stunden. Selbst wenn wir von den zahlreichen Fallen absehen, in denen jüdische und christliche Festtage eine Weitere-Verminderung bewirken, wird uns jeder Fachmann-zugeben müssen, daß mit einer wöchentlichen /Ärbeitszeit.won 44 Stunden nicht auszukommen ist.- ,Es wird, .den Geschäftsinhabern nichts anderes übrig, .bleibeq. einerseits'noch mehr als bisher 'arbeite .'sparende.-Maschinen: Schreib-, Copir-, Nechenmäschi-, .neu..etc. .eipzuführen und, da.dies nicht ausreicht.- die: ihxex Hilfskräfte -zu' vermehren. - Letzteres wäre! an und für sich , ja als erwünscht anzusehen, mdessen j .steht schon.-zu-chefürchien, daß die meisten Geschäfte mit; der Vermehrung ihres Personals auch eine Verminderung in der Höhe der bisher gezahlten Gehalter eintreten lassen werden. Die sich auch bei uns mehr und mehr fühlbar machende weibliche Konkurrenz bietet hierzu eine bequeme Handhabe. Verläuft die Entwicklung, wie sehr wahrscheinlich. so wie wir sie hier skizzirten, so ergibt sich also Folgendes: Es wird ein Gesetz geschaffen, düs eine Verbesserung in der Lage der Handlungsgehilfen herbeiführen soll» Die Gehilfen in am Sabbat geschloffen haltenden Geschäften haben heute schon einen Tag — Samstag — gänzlich frei und können am folgenden Tag höchstens 5 Stunden beschäftigt werden. Eines Schutzes beziigl. ihrer Arbeitszeit bedürfen sie nicht. Das Gesetz bringt ihnen also keinen Vortheil. Dagegen ist mit ziemlicher Sicherheit anzunehmen» daß in Folge der Nothwendigkeit weitere Arbeitskräfte einzustellen und doch die Gefammtspesen möglichst wenig zu erhöhen, eine Verschlechterung ihrer Gehalisoerhältniffe eintreten wird. Wie läßt sich das verhütend Wer unsere sozialpolitischen Verhältnisse kennt, weiß, daß jeder Vnstnrvl gegen das geplante Gesetz, das wir selbst als für die Allgemeinheit nützlich erachten, durchaus vergeblich sein würde; das Gesetz wird in absehbarer Zeit zü Stand kommen. Sollen wir also die Hände in den Schoß legen und dem Verhängnis seinen Lauf lassen, wie es bei dem Gesetz über die Sonntagsruhe leider der Fall' gewesen ist. Nein» noch gibt es einen Ausweg, der dem Geiste des geplanten Gesetzes ebenso wie unseren Sonderinteressen gerecht wird. Wir müssen dafür plädiren. daß statt einer täglichen Höchstarbeitszeit eine wöchentliche festgesetzt wird. Nehmen wir einmal an, daß im Sinne des Leipziger Vorschlages eine wöchentliche Höchstarbeitszeit'von 6X9 — 54 Stunden festgesetzt würde, so stellte sich für uns die Rechnung folgendermaßen: Montag. Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 4X10 — 40. Freitag 8, Samstag Abend und Sonntag 6. zusammen 54 Stunden. Damit ließe sich wohl in den allermeisten Fällen auskommen. Eine solche Festlegung der Arbeitszeit für eine ganze Woche würde durchaus kein sozialpolitisches Novum darstellen. Im Gegentheil. die ältere englische Fabrikgesetzgebung weist mehrere solcher Bestimmungen auf. ' Bremerhaven, 19. Nov. Die diesjährige Wsntersarson im hiesigen Liiteraturverein hat schon gestern Herr Rabbiner Dr. R o s e.n a k - Bremen eröffnet, und zwar mit einem Vortrag über, seine Erlebnisse in Galizien.' Herr Rabbiner Dr. Rosenäk hat- ' hier.' schon manchen lehrreichen Vortrag, gehalten, 'aber diesmal .^t " uns zu . besonderem Danke'verpflichtet, weiles nn Vortrag toar, so M aus dem Leben, geschöpft, plastisch-anschaulicher Form schilderte uns der .be-