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Der Israelit · 1903-05-04 · Heft 34 (4.5.1903) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 34 (4.5.1903)
Date
1903-05-04
Page
– (sequence 1)
Language
German
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44. Jahrgang. M 84 Aenlrat-Hrgan für das orthodoxe IudenLHum. Begründet von De in WLsirrr. Montag, den 7. Isar S««.S 4. Mai tritt. ÄNMlldistsctz, Thora ««>> Aiaiih. Lin vergleich von Rabbiner Dr. Ludwig A. Roserrthal, P r euß i sch-Star gar d. (Schluß.) V. Der Gott-Sgeist der Thora. Im Hammurabi beginnt und schließtdas Gesetz mit Mahnungen, die zu seiner Sicherheit dienen, ebenso im Lev., was den Schluß anbelangt (Lev. 23, 3 ff.; auch im Exod. kurz), und Deut, hat ebenfalls Anfangs- und Endmachung (II 26 und 20,15 ff.) Aber wie anders sehen diese den Kern einrahmenden Stücke bei Hammurabi aus, wie anders kn der Thora! Im Hammurabi werden alle babylonischen Hauptgötter gepriesen (im Eingangsstücke, S. 10, sogar der philistäische Fischgott Dagon! s. die Bemerkung das.), sie haben Hammurabi die Macht verliehen, die Gesetze offenbart, den Schwachen vor dem Starken zu schützen, Recht und Gerechtigkeit im Lande walten zu lassen — aber dabei erscheint immer wieder der Ruhm der Weisheit Hammurabi's, seine Heldenthaten, seine Bauten, seine Absichten werden am Anfänge und am Ende in ruhmredigster Weise wiederholentlich gepriesen, der Fluch über den herabgerufen, der seinen Namen fortfeilen und einen anderen hinsetzen würde. Merkwürdiger Weise steht hier von Gott nichts, und den hätte, nach Delitzsch, Hammurabi doch hinsetzen müssen! . Von einem inneren Einfluß der Götter auf den König und seine Gesetze ist wenig zu spüren *) Es sei denn, daß die alleinige Rücksicht auf die Erhaltung seiner Macht, die Fernhaltung von Verschwörungen, ' die Wahrung des Besitzes und der Sicherheit mit den äußersten Gewaltmitteln aus dem Grundsätze herkämen, daß die mächtigen Götter vorzugsweise mit dem Mächtigen oder Besitzenden gehen und eine Rücksicht auf die Niederen nur dann zulassen, wenn jene' damaligen Gesellschaftszwecke dadurch nicht im Geringsten gefährdet werden. Wir schaudern, wenn wir lesen, daß der Sohn oder die Tochter irgend Jemandes . für eine Unvorsichtigkeit, einen Fehler, den er begonnen hat, sterben muß; wir stellen uns das harmlose Kind vor, das vom Spielplatz zum Tode geführt wird. Aber dies ist noch nicht das Schlimmste. Hier würden wir nach dem rohen Grundsatz der Vergeltung - erkennen, der, folgerichtig durchgeführt, Allen in gleicher Weise die Strenge des Gesetzes zeigt, der - Amme, der man die Brust abschneidet, der Gastwirthin, der man in bitterem Humor für wässerige -Getränke den Wassertod gibt, dem Arzt, dem man die Hände abhaut. Schrecklicher ist jenes Gesetz, wonach der Dieb das Dreißig- oder Zehnfache zu ersetzen hat, aber im Unvermögensfalle getödtet wird. „Also der Besitzende geht frei aus, wer aber aus Mangel gestohlen hat, muß sterben." In der Thora ist der Gottesgedanke nichts - Aeußerliches, sondern gibt das Gesetz als Folgerung. Wir haben schon oben gesehen, wie fruchtbringend der Gedanke gewirkt hat. Gott habe den Menschen in Seinem Ebenbilde geschaffen. Schöpfung und Auszug aus Egypten sind die beiden Angelpunkte, um welche' sich die Satzungen der Thora drehen, daher der Sab- . bat an Beides erinnert. Dies mußte auch Delitzsch' bedenken. Gott ist der Eigenthümer der von Ihm.. hervorgebrachten Welt, die Menschen haben den Besitz von Ihm als Lehen, Gott gehört Land und Gut, und., in gerechter Weise soll Beides vertheilt werden: „Mir gehört das Land, ihr seid nur Fremdlinge und Bei- . fassen!" (Lev. 25, 23.) *) Siehe Jeremias S. 41.

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