Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1903-04-22 · Heft 30-31 (22.4.1903) · page 20

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 30-31 (22.4.1903)
Date
1903-04-22
Page
– (sequence 20)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2449890-2449919--58078-2522410
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

ttung Alker erwirbt, inkd so erfreute sich Frau Ullmann sowohl hier, als in ihrer früheren Heimath allgemeiner Beliebtheit. ----- 'Iw Sterbehaufe sprach 'der Vater der Dahingeschiedenen u nd gab seinen und den allgemeinen Traüergeföhlen innigen Ausdruck. Sodann ergriff unser Oberrabbiner, Herr M. Fuchs, das Wort; kein Auge blieb trocken, als letzterer in tiefempfundenen Worten den Lebensgang und die Tugendfülle der edlen Verblichenen lebenstreu vorführte. Eine gewaltige Menschenmenge, über zehntausend Personen. Juden und Nichtjuden, erwiesen der Verstorbenen die letzte Ehre. Am offmen Grabe schilderte ein Bruder der Dahingeschiedmen das Leben. Wirken, und die großen Tugenden dieser npire, und gab der Trauer beredten Ausdruck. — Möge Gott dem schwergeprüften Gatten, den tiefgebeugten Eltern und Verwaisten seinen himmlischen Trost senden. orro« p. Amerika. Montreal, im Marz. (Mittelalterliches in Canada.) In Canada, speziell in der Provinz Quebec, sind noch Gesetze aus der Zeit Ludwigs XIV., und aus der frühesten Periode der englischen Herrschaft in Wirksamkeit. Ein Fall, der am 14. Februar im hiesigen Obergerichte von Richter Davidson entschieden wurde, mag als Illustration hierzu dienen. In der Provinz Quebec existiren, dem alten Brauche gemäß, nur zwei Konfeffionen, die katholische und die protestantische, und deßhalb gibt es auch nur einen katholischen und protestantischen Schulrath, der von der Provinzialregierung eingesetzt wird und dieser untersteht.- Nun haben wir in Montreal eine große Anzahl von jüdischen Kindern, die zumeist die protestantischen Schulen besuchen, und das auch trotz vieler häßlichen Agitationen vcn einer kleinen Clique von Antisemiten heute noch thun können. Aber wenn diesen Kindern auch der Schulbesuch gestattet ist, so haben sie auf der anderen Seite keinen Antheil an den Auszeichnungen, welche der protestantische Schülrath alljährlich an die Begabtesten und Fleißigsten vertheilt. Diese Auszeichnungen, „Scholarships", sind aus dem Grunde sehr werthvoll, weil die Empfänger vier Jahre lang fteien Unterricht in den den öffentlichen Schulen folgenden Hochschulen aus Kosten des Schülrathes gmießen, und wer sich nach diesem vierjährigen Studium wieder eine „Scholarship" erringt, dem steht das freie Studium an der Universität offen. Ein Sohn des hiesigen, jüdischen Einwohners Pinsler erwarb sich nun den werthvollen Preis im letzten Jahre, aber der Schulrath weigerte sich, ihm denselben zuzutheilm, und berief sich darauf, daß nur Protestanten dazu berechtigt seien. Im Aufträge der jüdischen Gemeinde beschritt Pinsler dm Rechtsweg, da man die Sache endMtig zum Austrage bringen wollte. Der v- Richter Davidsohn nahm die Sache lange en deliberd. wie hier der Ausdruck lautet, aber das Urtheil, welches er schließlich fällte und dem Mit großem, allgemeinem Interesse entgegengesehm wurde, fiel gegen Pinsler aus. Aus dem R6sum6 ging hervor, daß die jüdischen Kinder eigentlich nur aus Gnade und Barmherzigkeit Aufnahme in den protestantischen Schulen fänden, besonders schon deßhalb, weil die jüdischen Hausbesitzer kerne Abgaben an den protestantischen Schulrath zahlen, wie das protestantische Hausbesitzer thun müssen; die „Scholarship" sei aber ein theures Geschenk, welches vom Schülrath bezahlt werden muß. und deßhalb haben jüdische Kinder keine Berechtigung auf diesen Preis. Der Richter ließ dann durchblicken, daß ihm das gefällte Urtheil eigentlich weh thue, aber er müsse sich an den Buchstaben des Gesetzes halten und es den interessirten Kreisen überlassen, sich an die Legislatur der Provinz Quebec zu wenden und dort auf Abänderung der jetzt bestehenden Gesetze hinzuarbeiten. Die hiesige Baron de Hirsch-Gesellschaft wird denn auch die nöthigen Schritte in Quebec thun. Das Verfahren den Juden gegenüber ist geradezu monströs. Ich bin, z. B.-Protestant, aber natürlich kein Hausbesitzer, bezahle also keine Schulsteuer, sondern dies thut mein katholischer Wirth an den katholischen Schülrath, aber wenn meine Kinder die „Scholarship" sich errungen haben würden, so wäre sie ihnen anstandslos vom protestantischen Schülrath bewilligt worden! Warum soll nun ein jüdisches Kind in einem zivilistrt sein wollenden Lande nicht genau dasselbe Recht haben, wie mein eigenes? Gleiches Recht für Alle. Die jüdischen Kinder bezahlen ihr Schulgeld genau so gut, wie die andern. Erstere zeichnen sich durch Fleiß und Begabung aus, und vielleicht fürchtet man, daß die „Scholarships" zu oft den Juden zufallen. Vermischtes. Berlin. Der Verein „Israeli«isckes Heimathaus und Volksküche-, Gormanstraße 3, begründet von Hermann und Johanna Abraham, hielt am 31. März seine Generalversammlung ab. Danach sind im letzten Geschäftsjahr 1902 vertheilt worden, a. In der Volksküche: 1. Mittagsportionen von 10—20 Pf. 40028, unentgeltlich 7907. zusammen 47935 Portionen. 2. Abendportionen von 10—20 Pf. 13254, unentaeltlich 5542, zusammmen 18796, das ist im Ganzen 66731 Portionen, d In der Kochschule: I.MNtagsportionen von 10—40 Pf. 33325, unentgeltlich 10590. zusammen 43920 Portionen. 2. Abendportionen von 10—30 Pf. 14385, unentgeltlich 8070. zusammen 22375, das ist im Ganzen 66299 Portionen, oder in der Volksküche und Kockschule zusammen 133030 Portionen. Wahrend des Berichtjahres bildete die Anstalt 18 Kochschülerinnen ans. Das Altenheim beherbergte im Jahre 1902 durchschnittlich 48 Greise beiderlei Geschlechts. Im Mädchenheim fanden 119 junge Mädchen ihr Unterkommen. r,;

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.