Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 30-31 (22.4.1903)
- Date
- 1903-04-22
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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NmMMObeMigW vor 100 ächrcii. Zu den Vorurtheilen, welche wie sine unheilbare Krankheit sich forterben von Geschlecht zu Geschlecht, ohne daß. es der fortschreitenden Aufklärung bis setzt wenigstens gelingen will, ihre Fortpflanzung und Ausbreitung zu verhüten und zu verhindern, gehört in erster Reihe auch das Vorurtheil des „Ritualmordes" oder die Beschuldigung, daß die Juden oder eine Sekte derselben zu rituellen Zwecken, besonders bei Gelegenheit ihres Osterfestes, Christenblut gebrauchen. Ehemals zwar, im 2. und 3. Jahrhundert gew. -Zeitrechnung, da Waren es die Kirchenväter, welche ihre Religion vertheidigen mußten gegenüber der Beschuldigung des Ritualmordes, die von heidnischer Seite gegen das Christenthum erhoben wurden. Seit dem 13. Jahrhundert . wurde nun diese wahnwitzige Verleumdung bald hier und bald dort in irgend einem Winkel der Erde gegen die Juden gerichtet, und dadurch unsägliches Elend über sie gebracht. Heinrich Heiners fragmentarische Dichtung „Der Rabbi von Bacharach" gibt ein ergreifendes Bild von den panischen Schrecken, welche um die Qsterzeit durch das Märchen vom Ritualmord in den Judengassen des Mittelalters verbreitet wurden. Daß aber auch noch in unseren Tagen, im Zeitalter des elektrischen Lichtes, das Gespenst des krassesten Aberglaubens in weiten Kreisen des Volkes umgeht, und die Massen wahnbethört, das beweisen die noch nicht vergessenen Affairen von Tanten und Könitz. In einer solchen Zeit dürfte es leider nicht unzeitgemäß sein, aus staubbedeckten Akten eine „Affaire" auszugraben, die sich jetzt vor genau hundert Jahren auf dem damals unter preußischer Landeshoheit stehenden Gebiete von Bayreuth zugetragen, um an diesem Beispiel zu zeigen und zu beweisen, wie durch das rasche und energische Einschreiten von Behörden das Aufkommen von solchen verhängnißvollen Anklagen und Beschuldigungen im Keime unterdrückt werden können. Die „Affaire" ist kurz erzählt folgende: ' „Im März 1803 verschwand in der Nähe von N e u st ad t a. Arsch ein christliches Kind im Alter von zwei Jahren. Nach 12 bis 13 Tagen wurde dasselbe auf einem Acker tobt aufgefunden. Nach Aussage des über die stattgehabte Sektion aufgenommenen Protokolls war das Kind einfach erfroren. Das verhinderte aber nicht das Entstehen des Gerüchtes, daß das Kind das Opfer eines „Ritualmordes" geworden. Wie ein Lauffeuer verbreitete sich die Schauermähr in der ganzen Gegend. Vergebens war die Intervention der lokalen Behörden, vergebens waren die aufklärenden Vorträge der Prediger auf den Kanzeln. Das Volk ließ sich den einmal gefaßten Glauben nicht nehmen. Aktsreizende Pasquille wurden gegen die Juden verbreitet und kein Jude, der sich aus den Straßen zeigte, war mehr seines Lebens sicher. Vis endlich die Kultusgemeinde von Bayreuth im Interesse ihrer bedrohten Glaubensgenossen mit einer dringlichen Bittschrift an ' die Majestät des Königs von Preußen sich wandte, und dadurch die Provinzialbehörde zur Ergreifung energi- - scher Maßregeln veranlaßte. Von diesen Maßregeln verdient das folgende Publikandum, das wie ein kalter Strahl auf den entstandenen Brand der Leidenschaften " wirkte, zur Kenntniß der Mitwelt gebracht zu werden: „Es ist der Unterzeichneten LaNdes-Polizey-Stelle . zur Kenntniß gekommen, daß zwischen den christlichen; Unterthanen und jüdischen Eingesessenen zu Uhlstadt und Suggenheim rm Neustädter-Kreise darüber Mißhelligkeiten entstanden find, daß man den Gedanken gefaßt, es sey der im letzt abgewichenen Monath März vermißt und nach einigen Tagen auf einem Acker tod gesunden wordene 2 jährige Knabe des von Frankensteinl. Pächters Matthäus Makel auf dem Buchhof ohnweit Uhlstadt von Juden Behufs der Feyer ihres Oster- Festes ermordet worden. > „Je thörichter dieses längst widerlegte Vorurtheil einer intoleranten Vorzeit" schon an sich ist, und so wenig dessen Fortpflanzung dem gegenwärtigen helleren Zeitalter zur Ehre gereicht, desto weniger hätte man in dem vorliegenden Fall, wo durch eine gerichtliche Untersuchung des Kindes die Ueberzeugung gegeben wurde, daß dasselbe aus dem Felde erfroren ist, erwarten sollen, daß jemand auf diese unvernünftige Vermuihung verfallen und sich in solcher so weit vermehren und zu solchen ^lusschweisungen vertäten lassen könne, wodurch sogar die öffentliche persönliche Sicherheit der jüdischen Bewohner jener Gegend in Gefahr zu kommen scheint. Es kann diese veranlaßte Ruhestörung wohl nur allein das Werk einzelner boshafter Menschen feyn, die vom Haß gegen einzelne jüdische Glaubens-Genoßen ' angetrieben, Rache üben und dazu andere leichtgläNbige Menschen mißbrauchen und irre führen wollen, ohne zu überlegen, welches Ungemach sie sich selbst und anderen daurch bereiten. Die Ausmitielung dieser Ruhestörer wird indessen den Polizey-, vereinigt mit den Justizbehörden, nach den bereits gegen sie vorliegenden Anzeigen nicht schwer, und es wird eines jeden Teilnahme an der Sache nach dem Grade seines Verschuldens mit aller Strenge der Geseze geahndet werden, welche Strafen um so empfindlicher werden müssen, als dabey Vergehungen auf Vergehungen gehäuft worden sind.