Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 88 (5.11.1903)
- Date
- 1903-11-05
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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44. Jahrgang. 99< -LE-' Alintzagim. ►SB» Bekanntlich hat sich in der religiösen Praxis des Judenthums neben den Dinim noch eine ganze Anzahl verschiedener, örtlicher Minhagim gebildet, besonders in Bezug auf die äußere Form und Anordnung des öffentlichen wie häuslichen Gottesdienstes. Vielfach greifen Minhagim aber auch in's Gebiet der Dinim hinüber, so namentlich in Hinsicht auf die Vorschriften über Schechita und Bedika. Wie schon gesagt, sind diese Minhagim nach Oertlichkeiten verschieden; so haben wir einen Minhag Fürth, einen Minhag Frankfurt. einen Minhag Metz, einen Minhag Schwaben etc.; ja, wir haben im bayerischen Kreise Unterfranken sogar Gemeinden mit venetianischem Minhag und Ritus. Nun gilt ja wohl im allgemeinen der Grundsatz znw «'7r mm bu'rV', damit dürfte im Großen und Ganzen die Sanktion der einzelnen Minhagim erfolgt sein. Gerade die Verschiedenartigkeit der Minhagim erschwert aber für diejenigen Personen, die doch vielleicht in erster Linie damit zu rechnen haben, nämlich für die jüdischen Beamten der Minhagim Kenntniß, Beachtung und Vethätigung. Bei dem doch nun einmal unvermeidlichen Personal- und Stellenwechsel können sich hieraus manche unliebsame Zwischenfälle ergeben. Denken wir uns, ein Beamter habe jahrelang in einer Gemeinde mit Frankfurter Minhag fungirt und verlegt nun sein Domizil nach einem Orte mit Fürther Minhag oder umgekehrt, so wird es ihm anfänglich schwer fallen, sich an den neuen Minhag zu gewöhnen, ja schwer ihn überhaupt kennen zu lernen und zu beherrschen. Das urtheilslose Publikum aber, das zwischen Dinim und Minhagim nicht zu unterscheiden versteht, ist leicht geneigt, in diesbezügl. Verfehlungen eine Gott weiß wie schwere Sünde zu erblicken; gar oft ist durch solche Vorfälle aber eine segensreiche Thätigkeit des jüdischen Beamten von dornchercin. illusorisch gemacht worden. Ungleich wichtiger noch und bedeutungsvoller sind diejenigen Minhagim, die in's Gebiet der Schechita und Bedika eingreifen. Hier ist in manchen Fällen das Koscher oder Trefa unter Umständen durch den Minhag bedingt. Kenntniß dieser Minhagim ist also für den Beamten unerläßlich. (Ich erwähne hier nur einige Fälle, die im D*ns& mo von S. B. Bam-- berger s. A. nachgelesen werden können: näfyvso nyn D'oa njr-a — t p*e *o 'D ,d'3t b'ös D'ö mbo ’mrh »awi jto nn — *) p*c 'd e» — *» p*o ro *o nviLn morn *pj?o — n pD k1' D cp .ca Wohl gibt es in manchen Landgemeinden noch ältere, religiöse und gelehrte Männer, welche dem 7 neu eintretenden Beamten hier an die Hand gehen, leider wird aber deren Zahl immer geringer. In der Jagd nach Erwerb nimmt sich die derzeitige Generation in der Regel keine Zeit, auch um solche Dinge sich zu kümmern, dafür hat man ja den Beamten. Es dürfte also wohl darauf Bedacht zu nehmen sein, behufs Erhaltung und Kenntniß der Minhagim die geeigneten Schritte zu thun. Ich möchte mir hier nur einige Andeutungen in dieser Hinsicht gestatten, in der Hoffnung und Erwartung, daß meine Anregung vielleicht Maßgebende und sachverständige Kreise zu Vorschlägen und Meinungsäußerungen veranlassen dürften. Für einzelne Minhag-Bezirke, wenn, ich mich so ausdrücken darf, gab es gedruckte, sog. Minhagbüchlein, die wohl noch, eben bei genannten älteren Leuten, in vereinzelten Exemplaren vorhanden sind, im Buchhandel aber kaum mehr allgemein zu haben sein dürften. Es möchte zu erwägen sein, ob nicht Neuauflagen solcher Merkchen angezeigt erscheinen. Andererseits sollten es sich Lehrer und Beamte angelegen sein lassen, wo ein Vergessen von Minhagim zu befürchten ist, eine Aufzeichnung derselben vorzunehmen, sowohl um die Minhagim zu erhalten, als auch, um einem eventl. Amtsnachfolger in solchen Aufzeichnungen, die natürlich in einem Exemplar an Ort und Stelle liegen bleiben müßten, in die örtlichen Minhagim einzuführen. Bezüglich der Minhagim, die in Schechita und Bedika eingreifen, wäre es wohl Sache der zuständigen Rabbinate, von den ihnen unterstellten Beamten und anderen Eingeweihten sich genau über' die betreffende Praxis informiren zu lassen und bei jedem Personalwechsel den neu eintretenden Beamten geeignet zu verständigen. Leider gefällt man sich heutzutag hinsichtlich der äußeren, religiösen Praxis gar zu sehr in. einer gewissen Uniformirung. in dem Bestreben, alles zu nivelliren, gleich zu gestalten, und es ist dadurch die Fortdauer der gewiß berechtigten Eigenart einzelner Gegenden in Frage gestellt, die aber in den Minhagim, Gebräuchen, Observanzen etc., oder wie man sich sonst ausdrücken mag, Zum Ausdrucke kommt. Erhaltung des Bestehenden sei auch hier die Losung! In den Minhagim, Gebräuchen. Observanzen oder wie man sie sonst nennen will, liegt auch stets ein tiefer Sinn. Ihn herauszufinden, bezw, Kongruenzen mit Schriftstellern zu suchen, ist nicht nur ein interessantes Studium, sondern gewährt auch oft tiefen Einblick in's jüdische Leben und die jüdische Lebensanschauung. So wurde ich erst kürzlich von einem befreundeten Rabbiner darauf aufmerksam gemacht,'wie