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Der Israelit · 1904-07-04 · Heft 53 (4.7.1904) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 53 (4.7.1904)
Date
1904-07-04
Page
– (sequence 1)
Language
German
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45. Jahrgang. JV& 53. G» Aenlrat-Hrgan für das orlyodsLe Iudenlhum. Begründet von l>r. Uvhrnsnrr in Haitis. Montag, den Die Greuellhaten von kischinew vor dem Lenat. Am 26. Mai hat das russische Reichsgericht (der ..Dirigierende Senat") Gelegenheit gehabt, in öffentlicher Sitzung die vorjährigen Greuelthaten von Kischinew zu behandeln. Es lagen dem Senat Zivilklagen gegen die damaligen Kischinewer Vrrwaltungsbeamten vor. in denen diese seitens der Klagenden der Fahrlässigkeit im Amte beschuldigt und zum Schadenersätze ungehalten wurden. Die Klagen wurden unterstützt durch die Rechtsanwälte Turtschaninow, Winawer, Sliosterg und Swesnikow. Den bedeutsamsten Theil der Verhandlung bildete das Plaidoyer Winawers. der s. Z. an dem hinter verschlossenen Thüren geführten Prozeß in Kischinew kräftig mitgewirkt hat. Berichte über die Verhandlungen vor dem Senat sind in verschiedenen russischen Zeitungen veröffentlicht worden, doch müssen wir uns darauf beschränken, nach dem „Wosschod" einige Stellen aus der Rede Winawers wiederzugeben. Die Angeklagten, nämlich der damalige Gouverneur von Vessarabien, General-Leutnant v. Raaben. der damalige Vize-Gouverneur Ustrugow, der damalige Polizeipräsident Ehansenkow, der Polizei-Kommissar Lutzinskn und dessen Adjunkt Makedon waren zur Verhandlung nicht erschienen, sondern hatten schriftliche Erklärungen eingereicht. General v. Raaben behauptet in seiner Schrift, er hätte seine volle Schuldigkeit gethan. gibt aber zu, daß ec * während der kritischen Tage seine Wohnung nicht verlassen habe. Der Vizegouverneur beruft sich darauf, daß er bei Anwesenheit des Gouverneurs keine Initiative haben tonnte. Ebenso wälzen die übrigen Angeklagten die Schuld auf den Gouverneur, da sie ihm nur zu gehorchen hatten. Wie Herr von Raaben seine 21. Tharnus 5664. 4. Juli 1904. _ „Schuldigkeit" gethan hat, schildert Winawer folgendermaßen: „Am 6. und 7. April (1903) ist in Kischinew etwas Wildes geschehen: alle Grundlagen des sozialen Lebens sind zusammengestürzt. Auf den Straßen dampfte frisches Menschenblut; menschliche Schädel wurden eingeschlagen, Augen ausgestochen; Frauen auf offener Straße vergewaltigt. Und derjenige, der die oberste Macht in Händen hatte, machte nicht den mindesten Versuch, dem wüthenden Gesindel entgegenzutrcten und ihm zu gebieten: „Hände weg. Dieses Gut ist mir anvertraut und ich werde es beschützen!" Nicht das Erwachen des Thieres im Menschen ist das Schrecklichste an diesem Schrecken — das geschieht noch häufig genug — sondern daß kein Wächter da war, der es zähmen sollte. Einer der Angeklagten behauptet.in seiner Vertheidigungsschrift, man habe es mit einem „sehr komplizirten" Falle zu thun gehabt. Aber was ist denn Kompliziertes daran und was ist einfacher als das? Wenn ich einen Mörder sehe, der zu einem Hiebe auf meinen Bruder ausholt, so suche ich, ihm das Messer aus der Hand zu schlagen, ohne zu fragen, ob ich dazu verpflichtet bin; völlig genug ist es für mich, wenn ich das Recht dazu habe. Was aber jedem gegenüber so ohne weiteres klar ist, das wurde „sehr komplizirt", als es sich um Juden handelte; Juden gemordet wurden, dachte eben Niemand daran, daß vor allen Dingen die Juden nicht gemordet werden sollten. Auch der erste Vertreter der Negierung ist auf diesen Einfall nicht gekommen; er ersann eine große Menge Maßregeln, überlegte und dachte nach, aber, daß die Juden nicht gemordet werden sollten, war ihm zu „kompliziert". Drei Viertel von seiner Vertheidigungsschrift an den Senat füllt Herr von Raaben mit der Schilderung aller Maßregeln. die er an jenen Tagen der Krawalle zu bewältigen hatte. Mit großem Kraftaufwand organisirte er die Vertheidigung der Bankinstitute, die von Niemand bedroht wurden, und erklärt jetzt noch, daß er es für

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