Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 44 (1.6.1904)
- Date
- 1904-06-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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45. Jahrgang. Znloaltsilzsdclilht ÜkS VDtlMtS ZWGW-Vnblli Üts. Danzig, im Mai. Dem Verwaltungsbericht des Ausschusses des Verbandes der Westpreußischen Synagogengemeinden für das siebente Verbandsjahr 1903 bis 1904 entnehmcn wir: Dem Verbände gehörten am 1. April 1903 43 Gemeinden und 235 persönliche Mitglieder an. Die Zahl der Verbandsgemeinden ist leider dieselbe geblieben, da sich die dem Verbände noch ^fehlenden 11 Provinzial- Gemeinden noch immer nicht entschlossen haben, ihm beizutreten; wir stellen das mit Bedauern fest. Von den persönlichen Mitgliedern schieden im Lause des Jahres 18 durch Tod und Fortzug aus der Provinz aus. Neu beigetreten sind erfreulicher Weise 59, so daß dem Verbände am Schlüsse des Berichtsjahres 27*3 persönliche Mitglieder angehörten. Auf Einladung des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hat der Ausschuß sich an den Berathungen über die Gesammtocganisaticn der Juden betheiligt. Der Ausschuß hatte schon vor den Berathungen eine ablehnende Stellung zur Gesammtorganisation eingenommen, weil er sie nicht für notbwendig und zweckmäßig hielt und eine Zersplitterung der Kräfte befürchtete. In der Sitzung des die Gesammtorganisation vorbereitenden Ausschusses, welche am 29. November 1903 in Berlin statlfand. war der Verband durch seinen stellvertretenden Borsitzenden Dr. Freudenthal vertreten, der uns über den Verlauf der Berathung in unserer Sitzung vom 27. Marz c. ausführlich berichtete. Der Ausschuß blieb bei seinem ablehnenden Standpunkt, delegirte aber den Verbandsvorsteher zur konstituirenden Sitzung vom 24. April c. mit dem Aufträge, prinzipiell gegen die Gesammtorganisation zu stimmen, event. aber sich den Beitritt unseres Verbandes vorzubehalten. Dec Verbandsvorsteher hat sich an der konstituirenden Sitzung betbeiligt und die Stellung des Verbandes und seinen Auftrag dargelegt. Der „Verband der Deutschen Juden"' ist am 24. April c. begründet worden, und es wird nun Sache des Gemeindetages sein, darüber zu entscheiden, ob er dem Verbände beitreten will. Der Derbandsvorsteher wird dem Gemeindetage über den Verlauf der Versammlung»vom 24. April, den Zweck und die Ziele des neuen Verbandes Bericht erstatten. Zur Orientirung unserer Mitglieder sei schon jetzt bemerkt, daß fast alle Gemeinden, Verbände pp. sich der Organisation angeschlossen haben, und daß wir uns ihr nicht werden fernhalten können, und zwar auch uin deßwillen nicht, weil nicht zu verkennen ist, daß der neue Verband ideale Ziele verfolgt und Gutes und Großes wird schaffen können. : Wegen Rathertheilung ist der Ausschuß mehr als j in den früheren Jahren angegangen worden. Wir sehen darin ein Zeichen des Vertrauens und der Zusammengehörigkeit und versichern, daß wir unseren Verbandsgemeinden und persönlichen Mitgliedern jeder Zeit gern mit unserem Rath zur Verfügung stehen; soweit er in Fragen gebraucht wird, welche Gemeindeangelegenheiten oder solche angehen, die von allgemeinem Interesse sind. Von den Fragen, die uns zur Aeußerung und Raths - ertheilung unterbreitet waren, heben wir. weil von allgemeinem Interesse, Folgendes hervor: Die Frage der Heranziehung von Eheleuten, die in gemischter Ehe leben, zu den Gemeindesteuern. Wir haben hierüber den anfragenden Gemeinden ein ausführliches Gutachten abgegeben, sind aber trotz wiederholten Ersuchens ohne Bescheid über den Verlauf der Angelegenheit geblieben. In einer Provinzialgemeinde war eine Polizeiverordnung angeregt worden, durch welche das Schächten verboten werden sollte. Wir haben, um unseren Rath angegangen, der Gemeinde das gesammte, das Schächten betreffende Druckmaterial zur Verfügung gestellt und den einzuschlagenden Weg angegeben. Die Polizeiverordnnng ist nicht erlassen worden. Wir stellen verkommenden Falls unseren Verbandsgemeinden, das wichtige Druckmaterial (Gutachten etc.) zur Verfügung und bitten, wenn irgendwo Maßnahmen im Gange sind, die ans das Verbot des Schlichtens abziclen, sich rechtzeitig an uns zu wenden. Eine andere Anfrage betraf das Zusammentreffen von Jahrmärkten in kleinen Städten mit den hohen Festtagen. Eines unserer Ausschußmitglieder hat die Kalender darauf durchgesehen und festgestellt, daß in diesem Jahre eine Kollision nicht eintreten wird. Wir empfehlen, sobald die Markttage bekannt gegeben werden und sich Kollisionen finden, sich rechtzeitig an die maßgebenden Behörden (Landräthe, Regierungs-Präsident, Oberpräsident) zu wenden. Wir sind überzeugt, daß die Behörden berechtigte Beschwerden, wenn sie rcchzeitig zu ihrer Kenntniß kommen, bereitwillig abstellen werden. In einem Fall hatten wir Veranlassung, in einen iiberans peinlichen Streit zwischen einem Beamten und seinem Gemcindevorstande, der bereits bei Gericht anhängig gemacht war. einzugreifen. Der Fall hatte bereits früher den Ausschuß und auch den letzten Gemeindetag beschäftigt. Auf den Rath des Verbands-. Vorstehers wurde die Erörterung des Falles vor Gericht dadurch vermieden, daß die Gemeinde den Beamten, dessen Verbleiben im Amt unmöglich war, durch