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Der Israelit · 1904-05-16 · Heft 38 (16.5.1904) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 38 (16.5.1904)
Date
1904-05-16
Page
– (sequence 4)
Language
German
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816 bäum aus Nürnberg, dem der Preis und Promotion zuerkanni wurde. Wir rufen dem strebsamen jungen Manne, der ein echter Jehudi ist, zyn r&r zu. Ttrasxbnrg. (Zur Ge haltsfrage der Rabbiner.) Der Ausschuß des elsaß-lothringischen Rabbiner-Verbandes hat an den Landesausschuß die Bitte gerichtet, derselbe möge für die Rabbiner das System der Dienstaltersstufen von 6 zu 6 Jahren bis zum 30. Dienstjahre um je 200 Mk. steigend durch das Etatsjahr für 1904 einführen, mit der Maßgabe, daß diese Bestimmung keine rückwirkende Kraft haben solle für diejenigen Rabbiner, welche jetzt schon wegen ihres Alters ein höheres Gehalt beziehen, als das in Folge der vorgeschlagenen Neuregelung ihnen zukommebde. Der Vertreter der Regierung hat in der Kommission erklärt, daß er gegen die Tendenz des Gesuches nichts einzuwenden habe, unter der Voraussetzung, daß keine Mehrbelastung des Etats aus dieser Neuregelung erwachse; letzteres sei wohl nur dadurch zu erreichen, daß eine Reibe etaismäßiger Rabbinerstellen, welche zur Zeit nicht besetzt seien, zur Einziehung gelangten. Vielleicht ist es nicht überflüssig, diesem Berichte einige Worte der Erläuterung hinzuzufllgen. Es sind zur Zeit neun etatsmäßige Rabbinerstellen nicht besetzt, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil es an Bewerbern für diese Stellen bis jetzt gefehlt hat. Es unterliegt keinem Zweifel, daß schon in den nächsten Jahren hierin eine Aenderung eintreten wird, da mehrere elsäffische Theologen, die zur Zeit an deutschen Universitäten und Rabbinerseminaren ihren Studien obliegen, sich um die betreffenden Stellen bewerben werden, sobald sie ihre Prüfung bestanden haben. Ein Grund für die Einziehung dieser Stellen liegt demnach nicht vor. Die in Betracht kommenden Rabbinate werden zur Zeit theils von dem am Orte selbst befindlichen Kantor, theils von einem benachbarten Rabbiner verwaltet. Beide erhalten dafür eine bestimmte Remuneration. Die Einziehung würde demnach zur Folge haben, daß diese Gemeinden des öffentlichen Gottesdienstes, sowie der religiösen Unterweisung beraubt würden, da es sich fast ausschließlich um ganz arme Gemeinden handelt: das kann aber der Gesetzgeber unmöglich wünschen, denn „dem Volke mutz die Religion erhalten bleiben." Andererseits würden durch eine derartige Einziehung namentlich die jüngeren Nachbarrabbiner der in Rede stehenden Gemeinden eine nicht unbeträchtliche Einbuße an ihrem Gehalte erleiden, und das wäre doch eine nicht geringe Härte. — Härten sollen aber gerade bei der Neuregelung vermieden werden. Es sei uns daher gestattet, ein anderes Mittel vorzuschlagen. Gegenwärtig beziehen die Rabbiner ein Anfangsgehalt von 1600, 1700 beziehungsweise 1900 Mark, da wir ja noch das Dreiklassensystem haben. Bei Einführung von Dienstaltersstufen müßte jedoch das Anfangsgehalt das gleiche sein für sammtliche Rabbiner. Würde man dasselbe auf 1600 Mk. anetzen, so wäre nach unserer schätzungsweisen Berechnung für die Neuregelung eine Mehrausgabe von I öchstens 2—3000 Mk. auf das Jahr erforderlich. Diese Summe ist aber so geringfügig, daß es wohl einer besonderen Maßregel bedürfte, um sie zu beschaffen. Wollte aber die Regierung durchaus auf ihrem Standpunkte beharren, den Kultusetat nicht mehr zu erhöhen, so würden wir Vorschlägen, bei künftiger Erledigung, sei es durch Tod oder durch Versetzung, von Rabbinaten mit weniger als 600 israelitischen Seelen in der Weise zu verfahren, daß deren Verwaltung einem benachbarten Rabbiner überwiesen und die Hauptgemeinde in eine vom Staate besoldete Vorängerstelle verwandelt würde. Wenn diese Zeilen die Regierung zu einer nochmaligen wohlwollenden Prüfung der ganzen Angelegenheit veranlassen würden, so hätten sie ihren Zweck erfüllt. Ein Rabbiner. Ans Württemberg. Die Jahresversammlung des Vereins isr. Lehrer findet am Dienstag. 24. Mai d. Js., in der Restauration Westheimer in Stuttgart statt. Auf der Tagesordnung steht: 1) Bericht über die Maßnahmen des Ausschusses. Referenten: Hühnlein Hall, Preßburger-Creglingen; 2) Bericht über den Antrag, betr. Beitritt zum Verbände isr. Lehrervereine Deutschlands. Referent: Spatz-Affaltrach. 3) Neuwahl des Ausschusses. In einem sehr , wohlwollend gehaltenen Erlasse an Herrn Hauptlehrer Müller in Heidelberg hat die k. isr. Oberkirchenbehörde dessen, „kleine Bibel" zur Verwendung in den isr. Schulen Württembergs zugelassen. Avf Wunsch der resp. Religionslehrer kann nunmehr dieses vorzügliche Schulbuch in den Schulen eingeführt werden.*) Auch Rabbiner Dr. Treidels Schul- und Hausbibel, 1. Abtheilung, ist zugelassen worden und kann recht wohl in den Qberklassen Verwendung finden. Wie aufreibend der Lehrerberuf ist. das zeigt wieder einmal folgende Thatsache zur Genüge. Bon den 50 isr. Lehrern Württembergs haben z. Z. 7 die Beigebung eines Hilfslehrers nöthig. Mehr als HO Prozent der isr. Lehrer Württembergs sind halsleidend. Da das christliche Lehrerpersonal prozentual nicht den 10. Theil so viele Erkrankungen aufweist, wie das isr. Lehrerpersonal, dürste die Behauptung, der Vorbeterdienst schafft diesen Mißstand, vollständig zutreffend sein. Die Consequenzen daraus sollten billigerweise von der isr. Oberkirchcnbehörde gezogen und das Nebenamt des Vorsängers besser honorirt werden. Wohl wissen die isr. Lehrer, daß die isr. Centralkirchenkasse über Mangel an Mitteln klagt. Aber, wo ein Wille ist. da findet sich auch ein Weg. UeberdieS hat der isr. Lehrerverein der Behörde schon vor Jahren t *) Unser Standpunkt ist. wie unseren Lesern bekannt, daß 1 daS Buchen i ch t zu empfehlen sei.

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