Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 31 (21.4.1904)
- Date
- 1904-04-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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45. Jahrgang. M LL. 6 /( für das orthyd. Begründet von Ds. L^Mrrrsnn in PZcrtM Donnerstag, den abonntrt man bei allen Postanstalten für die Monate O&i £3 «SJtaafi auf den „IßffQellt". DkAr Preis tritt aber nur ein bet Abonnements, welche rec;f':»tig am .Post-ZeitungS- , fchatter des WohEeS drS L Kellers oder bet dem betreffenden Landbrteftrüger eufge^cbea werden. CTJ* Die BriefttSger sind berechtigt, den L^üonnementS-Bettag in den ersten 25 Tagen deS Monats gegen Quittung in Empfang zu nehme». Ausland eM.-rr^nd . PPT* ^rr? OttKP) OsvrZZlQmg ans den ^bottnenrsnLSr-reis. PU ErpeLMon Ses «Israeltt." Die höhere Pflicht. Betrachtung zum Abschnitte von 3. QrMrrgsr—MemmelSdorf. rnn cwp cn^x'mQxi brr«" »» in* ba b* w wß» nxi ixin ran-®» e"x laa'nbn h 'jx tfnp ® vs'ndx?i 'jx i-LVn. „Sprich zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israels und sage zu ihnen: Heilig sollt ihr sein, denn heilig bin ich, der Ewige, euer Gott. Es fürchte jeder seine Mutter und seinen Vater und meine . Sabbate hütet; ich bin der Ewige, euer Gott/ 3. B. M.. 19,2—3.); Unsere Religionsbücher oder Katechismen lieben es, das gesummte jüdische Pflichtenleben in drei große Gruppen zu scheiden und auf Grundlage dieser Eintheilung ein religionsphilosophisches System aufzubauen, das sich sodann wieder im sog. systematischen Religionsunterricht konzentrirt: Pflichten gegen Gott, 6. Jjar 5664« 21. April 1964. Pflichten gegen die Nebenmenschenünd dieAußenwe^ und Pflichten gegen uns selbst. Auch die einleitenden Verse der Sidrah. v'ANp scheinen eine solche Drei-? theilung der Pflichten zu sanktioniren.denn leicht können wir in der Aufforderung wa bot? die Zu- . sammenfassung der Pflichten des Menschen gegen sich . selbst erkennen, ebenso wie in dem Gebote v2m ®x , ixnn ein Beispiel der Pflichten gegen dte...Nehenmen^: schen und in dem Nachsatze ^oe'ri. ym in dem . weltumfassenden Sabbatgebote die Personifikation der . Pflichten gegen Gott. Wäre nun diese Auffassung der : Pflichten unbedingt richtig, dann müßte auch dw wes- . ' tere Folgerung als richtig anerkannt werden/datz .die.. verschiedenen Arten dieser Pflichten in ihrer . Dreithejlung völlig gleichwerthig und gleichberechtigt neben- ., einander stehen. Wenn nun aber, was leicht denkbar ist, die Erfüllung dieser, ihrem Grundzwecke oder ihrer begründenden Ursache nach verschiedenartigen Pflichten, miteinander kollidiren sollte, wenn die Ausübung eines. Gebotes der einen Gruppe unbedingt die Uebrrtretüng . eines solchen aus einer anderen Gruppe bedeuten müßte ,. oder könnte, was soll , der Mensch dann thun? Sieht.. es vielleicht Lei seinem freien Ermessen und in seiner . Wahl, welche Mizwa er .vorziehen und ausüben, welche er unterlassen oder übertreten will, oder gibt es nach ' bestimmten. Grundsätzen eine „höhere Pflicht"? $>U. /' Erklärung unserer Weisen zu dem zweiten der oben angeführten Verse mag uns hierauf die Antwort geben; die Zusammenstellung des Gebotes der Elternverehrung . und. desjenigen der Sabbatbeobachtung veranlaßt un-. sere Weisen zu der Anmerkung: ®xi rat rb.iexpx.bw' wn d'N. £rh. rrpm nmsxn mön baa bv np# naai p*n. vpbv nyNN.?upb£':7- . T . 1 v:- ' Damit man nicht meinen solle, wenn Vater odep Mutter die Uebertretung eines der in der Thora niedergelegten,' göttlichen Gebote verlangen, wäre auch der kindliche Gehorsam geboten, darum heißt es gleich wei- -