Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 64 (11.8.1904)
- Date
- 1904-08-11
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2449986-2450046--61228-2521383- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
45. Jahrgang. zu Jfs 64 des „Israelit.^ Dn WitLN Hilssvmiii str dir mthlckkiik iiüiif Ntüslkniliill in (Salijirn. (Schluß.) Die Rabbiner sind ihrem Namen, ihrem Beruf und ihrer ganzen Stellung nach Lehrer. Interpreten und Vertreter des jüdischen Religionsgesetzes. Daraus ergibt sich, daß ein Unternehmen, zu welchem man Rabbiner hinzuzichcn möchte, dem jüdischen Religionsgesetz gemäß sein muß und jedenfalls nichts enthalten darf, was ihm widerspricht. Das gilt auch für die Wiener Rabbiner und für ihre Heranziehung zu den Zwecken und Zielen des aalizischen Hilfsvereins. Daß die hilfsbereite Theilnahme an diesem philanthropischen Werke dem Gesetz der Thora entspricht, daß eine unbegründete Abweisung einer solchen Aufforderung dem Geiste und dem Wortlaut des Religionsgesetzes widersprechen würde, liegt auf der Hand und braucht nicht erst durch Anführung der einschlägigen Stellen bewiesen zu werden. Weniger selbstverständlich sind dagegen für viele die Bedenken, die einen gewissenhaften Rabbiner zurückhalten können, znrückhalten müssen, sich an dem Unternehmen zu betheiligen, bis über alle Zweifel festgestellt ist, daß es sich hier nicht um eine auf Kosten des Religionsgesetzes geübte Nächstenliebe handelt. Darüber muß vor allen Dingen zweifellose Klarheit b e st e h e n. Es ist möglich. daß bei den bisher geförderten Bestrebungen des Vereins dieser Umstand die gebührende Rücksicht gefunden hat. Es ist darüber nichts bekannt und auch die vorliegenden Schriftstücke enthalten nichts nach dieser Seite hin. Da es sich bisher meistens um Förderung der Hausindustrie gehandelt hat. insbesondere um Einführung von Haarnetz-Arbeiten, so lag eine Gefahr, z. B. den Sabbat oder die Speisegesetze zu verletzen, nicht vor. Vielleicht haben die Gründer des Hilfsvereins es für völlig überflüssig gehalten, in Galizien, wo die erdrückende Mehrheit der in Betracht kommenden Bevölkerung, treu an dem Religionsgesctze festhält, statutarische Bestimmungen zu treffen, welche jedem Mißbrauch nach dieser Seite hin Vorbeugen. Aber heute liegt die Sache anders. Der vorliegende Bericht besagt: „Wir haben gerade in der letzten Zeit eine neue Aktion ausgenommen, die für Galizien sofort von direktem Nutzen sein wird, eine Aktion, jüdische Knaben aus Galizien in die Lehre zu Handwerkern in anderen Provinzen zu versorgen." Wird den Knaben eine Unterkunft verschafft wer» den. die es ihnen ermöglicht, 2D tcv nach Vorschrift zu hallen und die Speisegesetze zu beobachten? So lange diese Frage nicht bejaht werden kann, und zwar über jeden Zweifel erhaben, kann kein Rabbiner von Charakter an diesen Bestrebungen theilnehmen. Es genügt hierfür nicht, wenn einzelne einflußreiche Mitglieder privatim in Sitzungen und Versammlungen beruhigende mündliche Versprechungen abgeben, oder gar verlangen, man solle erst den Beweis einer bereits erfolgten Verletzung des Religionsgesetzes erbringen, bevor man Kautelen für die Zukunft fordere. Die große Mehrzahl der mir bekannten Herren, die an der Spitze dieses Vereins stehen, haben sich für ihre Person längst durch Wort und That über diese religionsge-chlicben Bedenken hinweggesetzt. Sie entweihen Sabbat und Iomtof und verletzen die Speisegesetze. Nehmen wir an, sie thun dies nicht aus Leidenschaft, noch weniger aus Gehässigkeit gegen das Religionsgesetz. sondern weil sie die Beobachtung dieser Gesetze für einen überwundenen Standpunkt und ihre Abrogirung für einen Akt des Fortschritts und der Bildung halten. Warum sollten diese Herren den galizischen Iudenknaben, deren Zukunft sie fordern wollen, die Heiliahaltung von und die Scheu vor mbvnv itkcx als Hemmschuh mit auf den neuen Lebensweg geben? Was die Herren bei sich für recht halten, müssen sie auch bei ihren Schutzbefohlenen als billig gelten lassen. Die Rabbiner, so lange sie noch diesen Namen tragen. welcher Richtung sie auch angehören mögen, können für sich diese Anschauung nicht theilen und können auch nicht an einer menschenfreundlichen Aktion Mitarbeiten, die mit der einen Hand ihre Pflegebefohlenen materiell stützen will und ihnen mit der anderen die wesentlichsten religiösen Stützen entzieht. Rabbiner könnten hier nur m i t r a t h e n und ni i t t h a t e n. wenn in das unabänderliche Grundstatut des Vereins eine Bestimmung ausgenommen wird, welche das religiöse Moment für a l l e Z e i t gegen Majorisirung s i ch e r st e l l t. Die Gebildeten unter den Entweihern des Sabbat und die Uebertreter der Speisegesetze werden es keinem Rabbiner verargen, wenn er bei dieser Gelegenheit diesen seinen Standpunkt wahrt. Unter den Ungebilde, ten dürfte sich schon der eine oder andere finden, der darin eine unberechtigte Zumuthung und hcrrschsüchtige Bestrebungen seitens der Herren Rabbiner erblickt. Die Höflichen werden das nicht so ohne weiteres herauSfagen, und die Sache auf einen anderen Karren laden.