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Der Israelit · 1904-03-14 · Heft 21 (14.3.1904) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 21 (14.3.1904)
Date
1904-03-14
Page
– (sequence 9)
Language
German
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45. Jahrgang. Ta KmllslliÄtt onU Dir ZcilhsinfchiiT In seiner Erklärung vom 9. März hat der Herr Kriegsminister sich voll und entschieden zur Reichsverfassung bekannt, insbesondere zum Gesetz vom 3. Juli 1869, das ja bekanntlich später vollinhaltlich aus der norddeutschen Bundesverfassung in die Reichsverfassnng überging. Dieses Gesetz ist kurz und klar; es besteht nur aus einem einzigen Artikel, der die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung feststellt und alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen aufhebt. Keine noch so geschärfte Gesetzesdeutelungskunst vermag an dieser klaren Fassung etwas abzuzwacken. Demgemäß stehen auch den deutschen Juden alle Stellen in der Civilverwaltung, in der Justiz und in der Armee offen. Es hat auch in Wahrheit kein Minister oder sonstiger Vertreter der Regierung diesen Gesetzesartikel angetastet. Aber — die Herren haben stets, sobald ihnen die praktische Nichtanwendung dieses Gesetzes vom 3. Juli 1869 auf die jüdischen Staatsbürger entgegengehalten wurde, von gewissen „VerwaltungsbedenkLn" stillschweigend Gebrauch gemacht, und so ist denn zum allergrößten Theil jener Gesetzcsartikel auf dem Papier stehen und fast ohne praktische Wirkung geblieben. Da ist es denn sehr anerkennenswerth, daß Herr von Einem vor der deutschen Volksvertretung ebenso kurz wie klar es ausgesprochen hat: „es flehen weder gesetzliche noch Verwaltungsbedenken im Wege, die den Eintritt der Juden in das Heer hindern." Wenn Worte überhaupt noch einen Sinn haben, so kann darunter doch nur gemeint sein, daß den Juden die Laufbahn des Ofiziers nicht verschlossen werden kann. Denn der Eintritt der Juden in das Herr kann doch nicht etwa soviel wie die Ableistung ihrer Dienstpflicht bedeuten? Aber noch mehr. Herr von Einem hat seiner Erklärung noch den weiteren Sah hinzugefügt: „Ich kann den Herren nur anheimgeben, den Gesehen entsprechend zu verfahren." Das kann doch auch nichts anderes heißen, als daß sich jüdische Soldaten zum Ofsiziersexamen melden mögen; sie werden dann nach bestandener Prüfung und wenn sie die erforderlichen Charaktereigenschaften besitzen, zu Offizieren befördert werden. Wie steht es nun aber in Wirklichkeit hiermit? Weiß Herr von Einem garnichts von der sehr weit verbreiteten Gepflogenheit, daß jüdische Einjährige, auch wenn sie noch so tüchtige Soldaten sind, kaum noch zu den Jnstruktionsstunden zugelassen oder aufgefordcrt werden, die zur Ableistung der, Offiziersprüfung unbedingt erforderlich sind?. Wir müssen annehmen, daß der Herr Kriegsminister davon nichts gewußt hat. Aber die Thatsache ist offenkundig und nicht aus der Welt zu schaffen, ebenso wie die andere, daß es innerhalb der preußischen Armeekorps keinen aktiven jüdischen Offizier gibt. Nach der gestrigen Erklärung des Herrn von ' Einem kann von jenen Verwaltungsbedenken, als Hin-, derniß für den Eintritt von Juden in das Offizierkorps, keine Rede mehr sein. Es erwächst ihm daher zum allermindesten die Pflicht, dafür zu sorgen, daß wenigstens den jüdischen Einjahrig-Freiwilligen die Möglichkeit zur Ableistung der Offiziersprüfung nicht vorenthalten werde. Hierzu ist eben nur ein kriegsministerieller Erlaß erforderlich. Und wie steht es mit dem Eintritt von jüdischen Aerzten in das aktive Sanitätskorps? Weiß auch davon der Herr Kriegsminister nichts, daß den jüdischen Aerzten, trotz ihrer durch die Staatsprüfung nachgewiesenen Qualifikation, der Eintritt in das Sanitätsoffizierkorps ebenfalls so gut wie verschlossen ist? Wie verhält sich die Praxis zu der von dem Herrn Kriegsminister öffentlich und feierlich abgegebenen Erklärung? Ein Widerspruch zwischen der Praxis und dem Gesetze vom 3. Juli 1869 ist unbedingt vorhanden. Soll dieser Widerspruch trotz der kriegsministeriellen Erklärung weiter fortbestehen? B. T. Das „Berliner Tageblatt" erhält folgende Zuschrift: (D i e I u d e n i m H e e r e.) In der Reichs^- tagssitzung vom 7. März sagte Abgeordneter v. Liebermann von Sonnenberg, er hätte noch niemals einen tüchtigen, jüdischen Soldaten gesehen, und die an Juden verliehenen Ehrenzeichen, insbesondere das eiserne Kreuz, wären gewöhnlich — „Liebesgaben" gewesen. Ein solcher öffentlicher Ausspruch, der der Wahrheit geradezu in's Gesicht schlägt, darf nicht ohne Protest bleiben, und ich bin überzeugt, daß Tausende Veteranen aller Konfessionen mit mir in dieser Hinsicht eines Sinnes sein werden. Herr Liebermann von Sonnenberg hat wahrscheinlich noch niemals Gelegenheit gehabt, an der Seite eines Juden im Feuer zu stehen. In jedem Falle aber sind seine Behauptungen höchst leichtfertig. Denn es ist längst erwiesen, daß ein großer Prozentsatz der am Kriege betheiligten Juden sich hervorgethan hat und dekorirt worden ist. Ich möchte nur ein Beispiel anführen: Im Feldzuge 7866 waren wir zwei Brüder und im Feldzuge 1870/71 vier Brüder, die in's Feuer kamen. Drei von uns dienten beim ersten Bütaillon des 6. Pom-

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