Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 15 (22.2.1904)
- Date
- 1904-02-22
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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814 Wegs fördernde Wiedergabe talmudischer term. teclm. sowie vieler' häufig in bestimmtem Sinn und Zusammenhang wiederkehrender Partikeln u. dgl., deren sachgemäße Uebersetzung für die richtige Auffassung und Würdigung ganzer Abhandlungen nothwendig ist und deren ungeeignete Uebersetzung den Leser zu einem vollkommen schiefen, wenn nicht verächtlichen Urtheil über die Verhandlungen der Talmudisten führen mutz. Es seien aus einer ungeheuren Anzahl ähnlicher Belege für alle vorstehenden Behauptungen einzelne aufs Geradewohl herausgegriffen und im Folgenden zusammengestellt. S. 615 übersetzt der Verfasser D'fly »Min by 2'*n „man ist strafbar wegen (des Rasirens) des Haupthaares zweimal; er weitz also nicht, daß das Rundabschneiden! des Haupthaares mit jedem Instrument verboten und nur das Abnehmen des Barthaares auf andere Art als durch Rasiren (nnrnpn *pi) erlaubt ist. Wenn bei dem Abschätzen auszulösender geheiligter lThiere von n2iz?ni nivpn die Rede ist, so spricht er (S^ 640) von „Stehen und Geschätztwerden/ während er genauer sagen sollte: sie müssen (sc. bot den Priester) hingestellt und geschätzt werden. (Um nicht mißverstanden zu werden und dadurch einen Einwand zu provoziren, wie ihn Herr Goldschmidt ungerechtfertigter Weise Herrn Dr. Hoffmann macht, unterlasse - ick> nicht, hinzuzufügen, daß ich nicht etwa meine, er hätte die Bemerkung „vor den Priester" in die Uebersetzung auf nehmen müssen; vielmehr hätte, sie- . höchstens e i n mal, in den Fußnoten Platz finden können.) — Die Uebersetzung „Speisedankopfer" für min (S. 652) ist, obwohl an der betr. Stelle nur von den Broten des Dankopfers die Rede ist. doch keineswegs richtig. Ein wesentlich gröberer Schnitzer ist es, wenn (S. 653) rviDJJ ~\rbvb sov tempi ijn übersetzt ist: „sie sofort nach Schluß des Feiertags beenden" anstatt: „sofort bei Beginn des Feiertags". — S. 835 sind die Worte 'Z)"vi rrninv in der Uebersetzung des Fragesatzes, zu dem sie gehören, nicht enthalten, deßhalb im Gegensatz zum Text nur einmal übersetzt und so die ganze Satzkonstruktion entstellt. , Ganz ähnlich ist in Folge mißverstandenen Satzbaues auf S. 1006 die Stelle yi Miorn yrnroi *1M» falsch übersetzt: „Und in unserer Mischnah ist dies ebenfalls eine Erschwerung, weil es beim Libationswein strenger ist," während yn'JW abgekürzter Fraaefatz und '3K» i«i rrivin die Antwort ist. Die Folge des Mißverständnisses ist auch die unbegründete. Doppelübersetzung des Wortes morn „Er- Hwerung" und „strenger".. S. 936 *111»'- heißt nicht: „zutrocknen," sondern: „zu harten, zu.festigen." *..r Mgenau und.unverständlich sind, wie oben bemerkt. Ngmenilj^.viehe häufig wsederkehre'nde. siebende Formelmwiehergegeben, unt>.der Leser.kann sich hei der Uebersetzung nichts, jedenfalls aber nicht das Nichtige oc.wiv. oo z. B. ist .izD VUW am Schluß, wo nach einem ersten fu'ö yo» das aus dem Vorhergehenden zu Schließende angegeben ist. und zum Schluß der Beweis als erbracht anerkannt werden soll, übersetzt: „Schließe hieraus" (S. 813 u. öfter), (S. 815) „allerdings" (an anderen Stellen richtig übersetzt), Msu, wo es die Wiederholung eines vorher erwähnten Ausspruches einleitet (S. 818 u. ö.) „der Text", 'Tas (S. 819 und ö.) „merke", *]tk X'M (S. 818) „ein anderes lehrt," ü!?iyV (S. 842 u. ö.) „thatsächlich," wo es einräumend eine vorher abgewiesene Erklärung als „immerhin" möglich bezeichnen soll, yo»o Mp „so lehrt er uns", nVm, wenn es nach Ablehnung vorher gegebener Antworten die ganze Auseinandersetzung umstößt und auf die ursprüngliche Frage eine neue, endgültige Antwort einführt, „vielmehr" (einmal Hobe ich S. 648, Anm. 97 in den Fußnoten einen bezüglichen Hinweis gefunden). xr»n nn „ist es denn gleich." Die oft gesuchte Wörtlichkeit fuhrt den Ueberfeher zu Geschmacklosigkeiten und zu Ausdrücken, die dem Leser absolut unverständlich bleiben müssen. S. 816 niwcb no TM „in der Lehre gibt es keine Folge"; S. 817 M.ip*cs MroVn „festgesetzte Lehren"; S. 819. 820 rten yoir nn2 „der Segen: der das Gebet erhört"; S. 8212TO ripv „die Schreibweise ist: ein Gehörnter"; S. 833 craVcn hy V^i^roan darf über Könige brennen"; S. 844 di»öi iVm» Di&yo rma Mi*7» „hierbei wurde das Verleihen und das Vermiethen berücksichtigt"; ibid. ny»2i „Bestialität": S. 849 vnoro p**i *»n 21 „R. Afchi subtilisirte unsere Mischnah;" S. 640n*2N pl2 *»ip „Heiligthümer des Tempelreparaturfonds; S. 641 msi insV nro m*n ivM „man berücksichtige (anstatt: man verbiete) den Fall nach Erlangung der Sühne wegen des Falles vor Erlangung der Sühne"; S. 652 M2*m »d rr*o» *vv Mlii2'lvn „gibt's denn beim Himmel eine Bevorzugung"; S. 648 ^2 iv'M n*^ „er hält nichts von der Universalität des Verbots"; ibid. yyo D’iiDxn d*121 dv D'iroon 0*121 „er universalisirt erlaubte Dinge mit verbotenen"; S. 896 C'2vJ? rmy „ausgeherzte Felle"; S. 965 und ö. itziy „ungeweiht" (wozu allerdings an mehreren Stellen die Erklärung hinzugefügt ist, daß es sich um Früchte der ersten drei Jahre des Baumes handelt). So ließen sich die Beispiele für Wort- und Satzübersetzungen, die demjenigen Leser, welcher nicht den Text ohne die Uebersetzung versteht, absolut nichts sagen, vervielfachen. Einige der interessantesten Belegstellen für die Unbrauchbarkeit der übertrieben wörtlichen Uebersetzungen seien nur noch hier zitirt. im übrigen aber darf ich wohl schon mit den angeführten Beispielen den Beweis für meine Behauptung als.erbracht ansehen. S. 841 »jsäm vipso N*> *zrHi 'L^M. . „Verboten ist uns wobl das „vor", nicht aber das „vvr vor". ' S. 897 lst die