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Der Israelit · 1904-02-08 · Heft 11 (8.2.1904) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 11 (8.2.1904)
Date
1904-02-08
Page
– (sequence 10)
Language
German
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und Besitzer des Blattes habe die Geschäftsverbindung mit Juden als eine Schande und als Vcrrath erklärt, er habe aber diesen obersten Grundsatz seines eigenen Blattes systematisch verleugnet zu Gunsten seines geschäftlichen Vortheils. Herr Franz Seifert, der Herausgeber und Besitzer des „Leitmeritzer Wochenbl.", verklagte den Rabbiner und dieser erbrachte bei Gericht den Beweis, daß der alldeutsche Antisemit bei Juden nicht nur für seine Druckerei, sondern auch für seine privaten Bedürfnisse Artikel eingekauft habe, daß er Inserate von Juden brachte. Außerdem wollte er noch beweisen, daß Herr Seifert vom Juden Ofner ersucht wurde, eine Reklamenotiz für sein Geschäft aufzunehmen und daß diese Notiz thatsächlich im redaktionellen Theil erschien, daß er sein Blatt durch Juden verschleißen lasse. Der Richter ließ diese Beweise nicht zu — offenbar genügten ihm schon die durchgeführten Beweise — und sprach den Angeklagten wegen erbrachten Wahrheitsbeweises fr». Gegen dieses Urtheil meldete der verurtheilte Klager die Berufung an. Aber er hatte beim Kreisgericht nicht mehr Glück. Auch dieses fand den Wahrheitsbeweis erbracht und wies die Berufung zurück. Herr Seifert wird aber weiter die Anderen warnen, bei Juden zu saufen, wird aber selbst mit Juden Geschäfte machen. Wien. (Bekenntnisse'eines getauften Juden.) Andreas Ludwig I e i t t e l e s hieß er und im Jahre 1799 in Prag geboren. 1825 erwarb er in Wien den akademischen Doktorgrad, ließ sich daselbst als praktischer Arzt nieder, trat in den Verband der katholischen Kirche, vermählte sich und traf Vorbereitungen für den akademischen Lehrerberuf. 1829 erhielt er die Stelle eines Prosektors bei einer anatomischen Lehrkanzel in Wien, und 1831 die durch den Tod des Ordinarius erledigte Lehrkanzel in provisorischer Eigenschaft. 1833 wurde ihm auf Grund einer zu jener Zeit vorgeschriebenen Concursprüfung die supplirende und 1836 die ordentliche Professur der dazumal sog. theoretischen Medicin für Wundärzte an der Universität in Olmütz übertragen, in welcher 'Stellung er bis Frühjahr 1869 thätig blieb. Den Rest seiner Tage verbrachte er in Graz, wo er am 17. Juni starb. Er war auch ein ganz respektabler Dichter. Zur Feier des Centennariums seiner Geburt hat sein Sohn seine „Gesammelien Dichtungen" herausgegeben, welche den 10. Band der „Bibliothek der deutschen Schriftsteller aus Böhmen" füllen. Jeitteles legte sich als Dichter das Pseudonym Justus Frey bei. Dr. Bernhard Münz in Wien theilt im „Jüdischen Generalanzeiger" Einiges daraus mit. Wir wollen hier nur die fotgenben lehrreichen Verse anführen: „Am Heiligsten vergriff er schnöde sich Und an sich selber übt' er Hochverrath. Verwüstet Hai er einen Tempelbau, Gleich jenem Tempelschänder Herostrat; Was Wunder, wenn sich feiner müden Brust Der Friede nimmer glückverheißend naht? Was er gesäet, schwillt zu keiner Frucht, Denn unerwachsen starb die junge Saat; Was er auch thue, Segen bringt es kaum. Denn all' sein Thun ist halbgethane That; Was er auch denke, sein Gedanke siecht. Denn Schwermuth lenkt ihn wie die Pupp' am Draht; So ruft er endlich schmerzdurchschauert aus: Verdien' ich nicht mein Loos, ich Apostat?" — Warnung. „Am Glauben deiner Väter halte fest! Abtrünnig werden bringt dir oft Gefahr, Und wenn Gefahr nicht, so doch niemals Heil. Es bleibt in deinem Busen stets ein Rest, Ein starker Rest zurück von dem, was war. Was deines bessern Selbstes war ein Theil. Nicht weißt du, wem du angehören sollst: Nach jener Seite zieht gewohnte Macht, Nach dieser vorschnell übernomm'ne Pflicht. So kommt's, daß deinem Genius du grollst, Unfriedlich steigt für dich herab die Nacht, Und freudlos findet sich der Sonne Licht. Die neugewählte Schaar gewinnst du kaum. Den Freund von eh'mals hast du mißgestimmt. Verlassen dünkst du dich an jedem Ort. Ein Leidgenosse bist du jenem Baum, Den man der heimathlichen Erd' entnimmt Und der im fremden Boden trüb' verdorrt!" Rußland. Petersburg. (Zur Judenfrage.) Die „St. Petersburger Zeitung" schreibt: Bezüglich der Berechtigung von Jüdinnen und ihrer Kinder aus Ehen mit ausländischen Unterthanen zum Eintritt in den russischen Unterthanenverband ist vom Dirigierenden Senat erläutert worden, daß nach dem Gesetze Kinder der Jüdinnen russischer Unterthanenschast, die mit ausländischen Unterthanen eine Ehe eingegangen und die sodann nach dem Tode ihrer Männer oder der Scheidung von diesen in den russischen Unterthanenverband zurückgekehrt sind, die Berechtigung besitzen, nach Erreichung der Volljährigkeit in den russischen Unterthanenverband zu treten. Bezüglich der Berechtigung auf die russische Unterthanenschast der Kinder ausländischer Jüdinnen nichtrussischer Herkunft, aber die nach dem Aufhören ihres Ehebundes mit Personen ausländischer Unterthanenschast mit russischen Unterthanen eine Ehe eingeangen, sind im Gesetze keine Hin-

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