Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 10 (4.2.1904)
- Date
- 1904-02-04
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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226 6. Mai 1795 angeordnet, daß die in seinem Hause bestehende Synagoge mit allen Erfordernissen versehen und in gutem Zustande erhalten werde, und zwar mit den nöthigen Lichtern, Schuldienern und sonstigen Erfordernissen, auf die nämliche Art und Weise, wie dies bei seinen Lebzeiten beobachtet wurde, und daß nach seinem Hinscheiden zwei jüdische Gelehrte alle Tage nach dem Gebete sich mit Talmudstudien befassen und die Seelruandachten zu verrichten haben. Von dieser Stiftung haben die Finanzbehörden den Schulbeitrag vom Gebührenäquivalent bemessen, weil es sich nicht um eine von der Gebührenpflicht befreite Synagoge handelt, sondern um eine selbstständige Stiftung, die Kultuszwecken gewidmet ist. Gegen diese von den Instanzen bestätigte Entscheidung machte der Vertreter der Prager Kultusgemeinde, Dr. Ludwig Bendiener, heute vor dem Verwaltungsgerichtshofe geltend, daß die betreffende ..Schule" (ein althergebrachter Ausdruck für Synagoge) eine Privatsynagoge des Joachim Edler v. Popper war, die er für ewige Zeiten als solche gesichert haben wollte. Wenn Popper nun bestimmte, daß für. diese Synagoge die Auslagen für die Diener, für die Beschaffung von Lichtern und für sonstige Einrichtungen, sowie für die Verrichtung von Gebeten und Talmudstudien ein Betrag gesichert werde, so sind dies integrierende Bestandtheile der Synagoge, sind von derselben nicht zu trennen, bilden keine besonderen juristischen Personen, da die Synagoge sich nicht auf einen leeren Vau beschränken kann, sondern auch einen Inhalt und eine Bedeutung haben muß. Es sei daher auch diese Stiftung nach § 2 des Landesgesetzes vom 6. Juni 1898 frei vom Schulbeitrage und die angefochtene Entscheidung als gesetzwidrig aufzuheben. Der Verwaltungsgerichtshof hob die Entscheidung des Finanzministeriums als ungesetzlich auf, weil sie auf einer unhaltbaren Unterscheidung zwischen der Synagoge und dem Vermögen der Synagoge beruhe. Die Synagoge sei aber eine juristische Person, eine Anstalt, die identisch sei mit den zum Stiftszwecke gewidmeten Personen. Geradeso aber wie ein Kirchenvermögen nicht aufhört. Kirchenvermogen zu sein, wenn sein Zweck sich noch auf andere Kultushandlungen richte, sei es auch bei der Synagoge. Da es sich also um eine Synagogenstiftung handle, habe die Freiheit vom Gebührenäquivalente statt. Wien, 2. Febr. Die «.Neue Freie Presse" erhielt durch einen Privatbrief aus Marokko, der in Wien eingelaufen ist. Mittheilungen über Gewaltthaten gegen Juden in der Ortschaft Stat, die etwa 60 Kilometer von der Küstenstadt Casablanca (Där-el-Beida) entfernt liegt. Als dort die Juden in der Synagoge versammelt waren, überfielen berittene Kabylen die Judenhäuser, plünderten sie, verübten furchtbare Gewaltthaten gegen Frauen und Mädchen und schlepdten diese fort, nachdem mehrere Juden getödtet worden waren. Mehr als 300 Judenhäuser der ärmeren. Bevölkerungsklasse sind verwüstet oder geplündert. Die Kabalen verlangen nun ein enormes Lösegeld für die Gefangenen. - Zur KnmnilU au meinen SBrajiöütog. von Lehrer Höxter—Jesberg. Rückwärts schweife der umflorte Blick, Bringe längst Entschwundenes zurück; Holde Jugendträume sollt vorüberrauschen. Euerem Märchenzauber will ich stille lauschen: Sei gegrüßt, du hehre Sabbatstunde, Einst in dir entquolls dem Knabenmunde: „Gottes Wort zu hüten und zu wahren Vor der Sünde gleißnerisch Gebühren." Meiner Sidrah traute Melodieen — Wie mit Geisterhand wills mich hinüberziehen In jene Zeit, da ich die Treu geschworen. Dem Volke mich verband, das Gott sich auserkoren. Theure Eltern — einst an meiner Seite — Jetzt entrückt dem schweren Erdenleide, Ließen mich den rechten Weg erwählen, Sie zu ehren, will ich's stets erzählen. Heut', o Gott, gelobe ich auf's Neue Dem Väterglauben unverbrüchlich Treue; Gib Deine Kraft mir, daß ich willig trage Die heil'gen Pflichten vom Barmizwatage. Für». In Kiew kam einst ein armer Jude vom Lande in eine Druckerei, ging ins Bureau und, indem er eine schmutzige, abgegriffene Tphille aus der Tasche zog, erkundigte er sich, ob er eine solche gedruckt bekommen könne. Der Faktor bejahte es ihm, machte ihn aber darauf aufmerksam, daß ein Exemplar dann ungefähr 40 Rbl. kosten würde. „Mein Sohn hat mir gesagt, daß er diese Tphille in Warschau mit 20 Kopeken bezahlt hat. werd ich in Kiew doch keine 40 Rbl. zahlen" und über die theuren Kiewer Preise sich in nichts weniger als lobender Weise äußernd, zog er ab. Dem „Waldseer Wochenblatt" ist ein lustiger Streich durch den Druckfehlerteufel gespielt worden. In einem Rückblick auf die Landtagswahl ist dort zu lesen: „Die Katholiken hatten also recht gethan, daß sie sich frühzeitig auch in den gesetzgebenden Kammern sammelten, um, wie die Juden beim zweiten Tempelbau, neben der Kalle das Schwert zu führen."