Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 17 (2.3.1903)
- Date
- 1903-03-02
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2449890-2449907--57749-2520495- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
367 Hause befriedigend waren. Des Ferneren enthält der Bericht einen warmen Nachruf auf das verstorbene Vorstandsmitglied, Herrn Markus W a s b u tz k i - Tilsit. Von den freudigen Ereignissen des Anstaltslebens wird besonders die Antheilnahme an der Feier der goldenen Hochzeit des Seniors des Vorstandskollegiums, des Herrn Ad. Friedländer, hervorgehoben. Eine lange Reihe von Geschenken in Naturalien und in baar bezeugt das liebevolle Interesse, dessen sich, die Anstalt in weiten Kreisen erfreut. Besonders sind es die Ehrungen zum Gedächtnis lieber Verstorbener, die mit Spenden an das Waisenhaus verbunden worden. Die Anstalt hat auch eine Anzahl Gräber neu in dauernde Pflege übernommen. — Die verwendbaren Einnahmen des Jahres beliefen sich aus 23,184 Mk.; die laufenden Ausgaben einschließlich der Unkosten für Kanalisationseinrichtung auf 25,429 Mark. Das Gesammtvermögen der Anstalt betrug am Ende des Jahres 305,959 Mk. Die Verpflegung im Hause stellte sich auf 49 Pfg. pro Kopf und Tag. Stuttgart, 26. Febr. Am 1. April d. I. tritt bekanntlich das neue Reichsgesetz, betreffend die „Fleischbeschau", in Kraft. Die württembergische Verordnung zu dessen Einführung bringt nun betr. des Schlacbtens die unsere rituelle Schlachtmethode bedrohende Bestimmung: „Die Tödtung des Schlachtviehs darf nur nach vorhergegangener Betäubung (durch Kopfschlag oder geeignete Betäubungsinstrumente) stattfinden. Hoffentlich werden die Jsr. Oberkirchenbehörde und die Rabbiner zur Abwendung der drohenden Gefahr die nöthigen Schritte in aller Bälde thun. Oesterreich. Wien, 26. Febr. Eine Affäre, in der Erbrecht und Taufe in etwas eigenartiger Weise durcheinander gehen, ist dieser Tage Hierselbst zur endgültigen, richterlichen Entscheidung gebracht worden. Es war seiner Zeit auch im „Israelit" berichtet worden, daß der am 8. April v. I. verstorbene Großgrundbesitzer Philipp Freiherr von Schey in seinem Testamente bestimmte, daß er seinen beiden Neffen Viktor und Paul je 200,000 Kronen vermache, daß sie aber dieser Erbschaft verlustig werden, wenn sie vom Judenthum abfallen. Viktor v. Schey, der zahlreiche Schulden hatte, ließ sich, als seine Gläubiger zur Bezahlung drängten, zwei Tage nach dem Tode des Oheims in Köln taufen. Einige Gläubiger glichen sich nun mit 40—50 pCt. aus, andere aber, die zusammen an 100,000 Kronen zu fordern haben, betraten den Klageweg und fochten die Taufe, als ihnen gegenüber rechtsunwirksam, an. Das Landgericht gab der Klage Folge, und das Oberlandesgericht bestätigte dieses llrtheil. Nunmehr ist in dieser interessanten Rechtsfrage das oberstgerichtliche Urtheil gefällt worden, welches lautet, der Revision wird keine * Folge gegeben. In der Begründung heißt es. das Prozeßgericht habe die Ueberzeugung gewannen, daß sich Viktor v. Schey taufen ließ, um seine Gläubiger zu schädigen, gegen diese freie Ueberzeugung und Feststellung sei eine Revision nicht zulässig. Was ferner die Frage anlangt, ob eine Taufe eine überhaupt anfechtbare „Rechtshandlung" bilde, was die Revision bestreitet, habe das Gericht mit Recht diese Frage bejaht, weil diese Taufe vermögensrechtliche Wirkungen hervorzurufen geeignet war. Was endlich den angeblichen Eingriff in die Rechtssphäre des Testators anlangt, so sei zu erwägen, daß die Testamentsbestimmung., welche den Religonswechsel mit dem Verlust aller dem Erben zugedachtcn Vortheile bedroht, in voller Kraft aufrecht erhalten bleibt, daß aber hierdurch die erworbenen Rechte Dritter ebensowenig beeinträchtigt werden können, als es der Fall wäre, wenn Viktor Schey in anderer Weise sich zu Gunsten Dritter der ihm angefallenen Werthe entäußert hätte. Graz, 17. Febr. (Der judenreine deutsche Schuldere i n.) . Von hier wird geschrieben: Vor kurzer Zeit fand in St. Veit a. d. Glan eine Wanderversammlung des „Deutschen Schulvereins" statt, an dessen Spitze ja bekanntlich einige Größen der fortschrittlichen Partei, wie Dr. Weitlof, Dr. Wolffhardt, Dr. v. Krause u. s. w. stehen. An dieser Versammlung nahmen zahlreiche nationale Vereine, und unter anderen auch die Ortsgruppe „Klagenfurt" des „Deutschen Schülvereins" durch ihren Obmann Direktor Steinlcchner und durch ihr Vorstandsmitglied, Prof. Flora, theil. Wie nun die „Kärntner Nachrichten" melden, munterte der Wanderlehrer des „Deutschen Schulvereins," Herr Novotny, nach Erstattung eines längeren Thätigkeitsberichtes, zur Unterstützung des „Deutschen Schulvereins" auf. und wies unter anderem darauf hin, daß derselbe auch in akademischen Kreisen mehr Anhänger gewinne, da er nun judenrein sei. Es wird wohl rathsam sein, daß keiner unserer Stammesgenossen den Versuch mache, diese Judenreinheit auch nur im Geringsten zu stören. Holland. Haag. 24. Febr. Die Oberrabbiner der verschiedenen'Konsistorien Hollands sind kürzlich hier zu ihrem Jahreskongreß beisammen gewesen. Zu den Berathundsgegenständen gehörte die Errichtung einer jüdischen Zentral-Jrrenanstalt und die Versorgung der jüdischen Patienten der Lungenheilstätten mit koscherer Nahrung. In Amsterdam besteht bereits eine jüdische Jrrenheilansialt, und im Sanatorium zu Hellendoorn hat sich die koschere Kost als so zuträglich erwiesen, daß auch anderwärts damit Versuche gemacht werden sollen. England. London, 24. Febr. Der Plan zum Bau eines jüdischen Museums in London wird zur Zeit eifrig er-