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Der Israelit · 1903-03-02 · Heft 17 (2.3.1903) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 17 (2.3.1903)
Date
1903-03-02
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Kentrat-Hrgan für das orthodoXe ZudentHum. Begründet von Vr. Dehmsn« r« l&latas. 44, Jahrgang. Montag, de« Her Alt kr MtzBiinz M Fmi. Wenn je eine Zeit dagewesen, in welcher die hohe Bedeutung der Sinai'schen Gesetzgebung vom Judenihum besonders, und von der gebildeten Welt im Allgemeinen, anerkannt werden konnte, so ist es die unsere. Nicht bloß der religiöse Israelit, sondern jeder wohlgesinnte Bürger eines konstitutionellen Staates ist überzeugt, daß ein Neich unmöglich zu dauerhaftem Fortschritte, aus moralischem und materiellem Gebiete fähig ist, wenn derselbe nicht auf einer grundsätzlichen Verfassung basirt. Die mächtigsten Reiche sind zu Grunde gerichtet worden, weil die Männer, welche am Staatsruder saßen, entweder die Bedingungen nicht kannten, unter welchen sich das Band zwischen Regierung und Volk knüpft, oder weil dieselben, allerdings sich deren bewußt, aus eigennützigen Gründen Anhänger des Despotismus geblieben. In unseren Tagen sehen wir denn auch nur solche Länder blühen, in denen sowohl das Haupt der Regierung, wie jedes Individuum unter einem Gesetz leben, welches Allen gleiche Staatsbürgerrechte bürgt, wenn Alle pflichtmäßig ihre Aufgaben erfüllen. Das Grundgesetz Israels ist der Dekalog. Israel war beim Auszuge aus Egypten frei geworden. Das Volk Gottes war damals, nach den Worten des Propheten Ezechiel, gleich einem neugeborenen Kinde. Gott hatte aber seinen Diener Moscheh berufen, um Sein Volk zu leiten und zu schützen, um es zu befreien durch das Gesetz. Der Ausspruch eines alten Weisen: „um frei leben zu wollen, muß der Mensch Sclave des Gesetzes sein," hat sich an Israel bewährt. 3. Adar 5663 g 2. Marz 1963. So lange die Juden, in jeder Lage und zu aller Zeit, sich an Gottes Worte hielten, waren sie frei durch Sein Gesetz; sobald sie dasselbe aber verletzten, so folgte daraus, daß sie einer fremden Herrschaft preisgegeben werde». lind so ist es noch heute; wo der Jude die Vorschriften seiner Religion befolgt, ist er im Besitze einer Freiheit, die keine weltliche Macht ihm rauben kann. Das Joch der Mizwa, das er mit Liebe trägt, macht ihm alles leicht, legt ihm die Welt auch die schwersten Lasten auf. Der wahre Jude weiß, daß Gottes Gesetze niemals durch geographische Linien beschränkt waren, immerfort zeitgemäß sind, wie an jenem Orte und zu jener Zeit, als das Grundgesetz, der Dekalog, verkündet worden ist. Damals — fünfzig Tage nach der Erlösung aus Mizrajim — am Berge Sinai, erhielt das gesammte Israel von Gott selbst die „Zehn Worte'', und von diesem Zeitpunkte an ist die Mosaische Verfassung ein* getreten, welche für alle Zeiten die ganze Existenz des Judenthums bildet. Auf dieses Grundgesetz wurde nicht nachher der Eid abgelegt, sondern zuvor; es wurde mit den Worten: „Alles, was der Ewige gesprochen, werden wir thun," angenommen. Wie schon durch viele große Weisen Israels, besonders von Abarbanel in seinem Commentar auf den Pentateuch, ist erörtert worden, umfassen die niw ons-sn alle übrigen Mizwoth, und gleich wie in jedem konstitutionellen Reiche alle sogenannten organischen Landesgesetze aus der Staatsverfassung fließen, so liegt aus das ganze Prinzip der Thora in dem Dekalog. Derselbe enthält drei Gebote: „die Erkennung der Einheit Gottes," „das Ehren von Vater und Mutter" und „das Beobachten des Sabbat," und sieben Verbote sl? Warnung für die schwersten Verbrechen; doch bei einer genauen Beachtung finden wir darin die gesammte Grundlage unserer Religion.

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