Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 15-16 (26.2.1903)
- Date
- 1903-02-26
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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844 Ans Württemberg, 17. Febr. Wenn Schreiber . lassung, sondern sogar noch für „Ausweisung des dieser Zeilen noch einmal das Wort ergreift, so ist -s . Hebräischen aus bereits gesetzlich gewährleisteter und nicht seine Absicht, die Sache: «Darf der Unterricht , von jeher innegehäbter Stellung?!" Da hilft die naive in hebr. Sprache ein Pflichtfach der isr. Volksschule , Versicherung: «wir wollen diesem Unterrichte keinen bleiben?" in der von Herrn Lehrer Spatz in Nr. 13 , Abbruch thun," gar nichts, sonst müßten die Vorschläge d. Bl. begonnenen Weise weiter zu behandeln und ihm dem entaber nicht widersprechen, auf den Boden persönlicher Jnvektiven und dialektischer Disputation zu folgen. Dabei kann nie etwas Gutes Ungarn. herauskommen. Worauf es dem Anonymus heute ankommt, ist zu konstatiren, daß Herr Spatz n i c^t bestritten, was Anonymus nachgewiesen hat: daß 1) ein israelitischer Religionsunterricht ohne Pentateuch und Gebetübersehen rein unmöglich ist; 2) daß es darum dem Religionsunterrichte zu unendlichem Schaden gereichte und der Sittlichkeit und Religiosität der Heranwachsenden Generation zu großer Gefahr, wenn diese absolut unentbehrlichen Fächer aus dem Rahmen der obligatorischen Schulstunden in Stunden nach dem Schulschlusse verwiesen würden. — Der Anonymus freut sich, daß Herr Spatz dies zugibt. Umsomehr wundert sich Schreiber, wie sehr Herr Spatz von seinem sonst so anerkenne'ns'werthen Eifer für das Wohl seinxs Standes sich hat blenden lassen, daß es ihm gar nicht in das Bewußtsein kam, daß —■ wenn seine Hoffnungen sich verwirklichten — er für eine kleine Verdiensterhöhung als Preis darbot: „die Gefährdung so unendlich wichtiger und heiliger Güter, wie es die Religion und die Religiosität sind, und die Preisgabe fast der köstlichsten Errungenschaft unserer isr. Kultusverfassung in Württemberg," die darin besteht, daß Pentateuch- und Gebetsunterricht nicht allein kirchlich, sondern auch st a a t l i ch anerkannte und vorgeschriebenr Pflichtfächer sind. Mögen Herr Spatz, und alle seine Kollegen, die gleich ihm denken, mit ihrem Gewissen sich abfinden darüber, daß sie, welche doch Lehrer der isr. Religion sind, und Vorsänger, d. h. nicht allein auf den Vortrag der Gebete in der Synagoge beschränkt sind, deren Händen vielmehr die heiligsten und theuersten Interessen ihrer Glaubensbrüder anvertraut sind, mögen also diese Herren, die sich dazu noch Stellvertreter der Rabbiner nennen, vor ihrem Gewissen es verantworten, daß sie die gekennzeichneten Pläne, die zum Schaden des Judenthums führen, hegen. Zumal in gegenwärtigen Zeitläuften, da von allen Seiten Angriffe auf die Religion und den Religionsunterricht überhaupt, in hervorragendem Maße aber auf die jüdische gerichtet werden. Wie wird man denn in Zukunft bei Schulbehörden und Negierung Forderungen vertreten können, die darauf zielen, den isr. Religions-Unterricht, so weit er noch nicht obligatorisch ist, als Pflichtfach zu erklären, oder dem Pentateuch- und Gebetsunterricht eine Stelle im Lehrplan oder eine Stätte an höheren Schulen einzuräumen, wenn jene sich darauf berufen können, daß ein Lehrer der isr. Religion in offizieller, staatlicher und kirchlicher Stellung plädirt hat, nicht allein für Nichtzu- Legenye-Mihalzi (Ung.). 12. Febr. Diese Woche hat in dem Dorfe Dunk (Siebenbürgen) eine Einweihung stattgefunden. Der dortige Einwohner S. L. Kohn ließ sich ein Sefer Thora anfertigen, dessen erste und letzte Worte von den zur Feier versammelten' Bne Thora der Umgebung geschrieben wurden. Hierauf hielt der Rabbiner von Hidalmas eine Predigt über die Bedeutung dieser großen Mizwah. Ein Festmahl vereinigte die Festgenossen bis zum frühen Morgen. ,. Herm. O—r. Neu eingegangene Wchrr. (Besprechung Vorbehalten, theilweise bereits in früheren Nummern besprochen.) Stößel, D r., Bezirksrabbiner. Festschrift zur Feier des 50-jährigcn Bestehens der Israelitischen Kranken-NntcrstützUng?-Berein E. B. O'-.ON np’D: muri Stuttgart am 28. Februar 1903. Im Auftrag des Ausschusses verfaßt. Feigenbaum, Isaak. 2u.N D'iüJip mm nutP "12D. Warschau 1902. Theodor, I. Bereschith Rabba mit kritischem Apparate und Kommentare. Mit Unterstützung der Allianze Isr. Univ. u. d. Zunz Stiftung. Lieferung I. 80 S. Berlin 1903. Im eigenen Verlage von Rabb. Dr.-J. Theodor. Bojanowo (Prov. Posen). Apolant, Dr. S. Ausgewählte Gebete und Psalmen. Für Schulzwrcke übersetzt und mit Erklärungen versehen. Mit den, Bildniß des Verfassers. 143 S. Eleg. geb. Pr. M. 2.25. Frankfurt am Main. I. jfa uff mann. Lindo, E. H. The Blble Conciliator of Rabbi Manasseb ben Israel. In two volnmes. Vol. I. The Pentateuch. Part I. Genesis. 271 pp. Glasgow, M. L. Oppenheim and Co. 218 St. George’s Road. 1903. Nordbeim, H. Vademekum für Zcitungsleser. 101 S. Pr. M. 1.—. Hannover. Gebr. Jä necke. Eulenberg, Herbert. Künstler und Katilinarier Ein Schauspiel in vier Aufzügen. 74 S. Pr. Mk. 150. Berlin 1902. Joh. Sassenbach. Sassenbach, Johann. Die Freimaurerei, ihre Geschichte. Thätigkeit und innere Einrichtung. 20—30 Tausend. 71 S. Pr. Mk. —30. * Sammlung Sassenbach Nr. 5—6). lTBerlin—Paris Joh. Sassenbach. Grotjahn. Dr. A. Alkohol-Genuß, Alkohol-Mißbrauch. 31 S. Pr. Mk. —15. Zur Gratisvertheilung 6 Pf. (Sammlung Sassenbach Ne. 8). Berlin—Paris Joh. Sassenbach. Classen, Walther. Kreuz und Amboß. Roman aus der Gegenwart. 329 S. Hamburg 1903. Verlag von C. Boysen.