Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 95 (1.12.1902)
- Date
- 1902-12-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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2008 blieben auch in Wien gute Freunde, obwohl ihre Lei benswege weit auseinander gingen. Plötzlich verlor der s junge Kleriker alle Lust am geistlichen Stande, wollte das Pazmaneum verlassen und. sich einem weltlichen Studium widmen. Seinem Freunde, dem jüdischen .Mediziner gelang es nur mit Aufgebot all' seiner Kraft, ihm zum Verbleiben zu veranlassen. Er vergegenwärttgte ihm das Entsetzen seiner armen Eltern, wenn sie hören würden, er habe den geistlichen Stand verlassen, er malte ihm die schöne Zukunft aus, die ihn, einen so klugen Kopf, in der mächtigen Hierarchie erwarte und schilderte ihm die unendlichen Schwierigkeiten im weltlichen Beruf. Wochen- und wochenlang, mußte der jüdische Mediziner seine Ueberredungskunst aufwenden, bis es ihm endlich gelang, den Kleriker zum Verbleiben im Pazmaneum zu veranlassen. Und die Zeit verstrich, es vergingen zwanzig, es vergingen dreißig Jahre und der junge Kleriker von damals wurde zum Bischof ernannt. Sein einstiger Freund gratulirte ihm zu seiner Ernennung, aber er antwortete nicht. Es mochte ihn vielleicht verdrießen, daß der ungarische Episkopat einen Bischof — einem Juden zu verdanken habe, denn er wäre niemals Bischof geworden, wenn er sich seinerzeit von seinem jüdischen Freunde nicht hätte überreden lassen. — Und vor einigen Tagen trafen sie sich nach langen Jahrzehnten in Budapest, der Bischof und der jüdische Arzt. Sie blickten sich in die Augen, sie stutzten, doch der Bischof sammelte sich rasch und ging ruhig von., dannen. Er fand wohl die Kluft zwischen einem katholischen Bischof und einem jüdischen Arzt viel zu tief, wenn sie auch einstens Herzensfreunde gewesen. Frankreich. Paris, 20. Nov. (D i e französischen Schadchoni m.). Eine grundsätzliche Entscheidung, welche die gesetzliche Stellung einer ganzen Agentenklasse umgestalten soll, wird in einem Prozesse erfolgen, der von dem Kassationshofe schwebt. Die Partei, deren Sache dort geregelt werden soll, sind die Heiratsvermittler. Die französische Rechtsprechung vertrat bisher die Meinung, daß eine Provision, die einem solchen Makler für Eheglück versprochen wurde, nicht einklagbar sei. da es sich um ein „unmoralisches" Geschäft handle. Der Kassationshos hat sich gegen diese Ansicht erklärt, indem er nach einem glänzenden historischphilosophischen Plaidoyer seines Berichterstatters den Appell eines Heirathsvermittlers zur Verhandlung zu- . ließ. Der ziemlich gleichgiltige Einzelfall ist folgender: Ein Notar wollte sich verheirathen und wandte sich an einen Agenten. Die Braut wurde ihm nach Wunsch befchafft, er heirathete, .war sehr zufrieden, wollte aber ' r weniges dezachlen'^ äls''Äsbechungen war. Der Braut- '"Mchaffer ließ sich'das nicht^ gefallen^ chvÄüf der'/Notar erklärte, daß er dann überhaupt nichts gebe. Nun ging der Geprellte vor die Gerichte und wurde nach der bisher üblichen Praxis nach Hause geschickt, da die Ju- - dikatür zwischen Kuppelei zum guten oder zum andern Zweck keinen Unterschied machte. Der Kassationshof jedoch ließ das nicht gelten. Sein Referent sagte: „Wenn die Ehe ein heiliges Institut ist, wie kann es dann ohne weiteres als unmoralisch gelten, daß Jemand seine Dienste leiht, um Männer und Frauen in diesen Hafen zu führen? Es kann Vorkommen, daß eine Mittelsperson , dies unengeltlich thut und dadurch trotzdem eine.sehr unmoralische Handlung begeht, während es auch geschehen kann, daß sie.sich für ihre Bemühungen bezahlen laßt und dennoch ein sehr moralisches Werk vollführt. Die Entscheidung hat also den Einzelfall in's Auge zu fassen. Grundsätzlich dagegen ist es ungerecht, den Rechtsspruch aus einem Vertrage abzuweisen, der in sich nichts Unsittliches enthält.". Der Berichterstatter hätte, noch hinzufügen können, daß es in Frankreich, wie wohl auch in Deutschland, bedeutend mehr christl. wie jüd. „Schadchonim" gibt, daß von jeher besonders hochgestellte Persönlichkeiten, Minister und Diplomaten, das Geschäft der Heirathsvermittlung besorgt haben, ohne daß man die hohen Orden, die dabei abfallen, für ein Brandmal.der Unsittlichkeit gehalten hätte. Nach der Haltung des Kassationshofes scheint es somit, als ob der Notar, dessen Vorgehen jenem Einwand des Terminhandels ähnelt, der in Deutschland öfters vorkam, seinen Prozeß verlieren wird. Jedenfalls aber können die Leute, die sich beruflich der Ehestiftung hingeben, schon jetzt - frohlocken. Ihr Gewerbe ist rehabilitirt und sie dürfen fortan in Frankreich den Pelz mit Ehren tragen. fit seinem Jahrgang 1903 wird sich Trowitzsch's ReichStalrnver, . der ein rechter und vornehmer Kalender für das deutsche Haus ist. sicherlich seine vielen alten Freunde erkalten und neue gewinnen. Dazu enthält er Nützliches u. Unterhaltendes in der rechten ‘ Mischung. Hervorgehoben sei in diesem Sinne aus dem reichen Inhalt die gemütbvolle Erzäklung „Der Sterngucker" von Siwhie Charlotte von Sell. die gleicherweise sinnige Erzählung „Der Kon» firmationsfrack" von Anna Saverland. ein tief empfundenes Charakterbild der verstorbenen Fürstin Bismark. In einem Artikel „Verschieben" giebt Tony Schumacher dem Leser in liebenswürdiger Geradheit Winke, aus denen wohl jeder Beherzigenswerthes finden dürfte. Zur ganzen Entfaltung kommt der Humor in Carl von Seigel's ndeler Geschichte „Das Nadlerfest in Arco" und in einer Rewe illustrierter Witze rc. Tie illustrative Ausstattung darf in der That vorzüglich genannt werden. Zudem enthält das Kalendarium alles u. mehr, als man gelegentlich in ein. guten Kalender nachschlagen - will, so datz man wirklich sagen kann, es ist in dem schmuck gebundenen Band mr den Preis von 1 Mk. über Erwarten viel geboten. LebenSversicherinrgs-GcsrMchaft zu Leipzig, auf Gegenseitigkeit errichtet 1830 (alte Leipziger).* In den ersten drei Vierteljahren des Jahres 1p02 sind 5047 Anträge überM. 38810160 Versicherungssumme emgegangcn und 443o Versicherungen über M. 33482600 Millionen Mark angewach,en ist. Bei der alten Leipziger Gesellschaft, die eine reine Gegenseitigkeitsanjtalt ist. fliegen alle lleberschüsse in Gestalt von Dividenden den Versicherten wieder zu. die auf diese Weife bis jetzt 78 Millionen Mark erhalten haben. Im laufenden Jahre betragt die Dividende für die länger als fünf Jahre bestehenden Versicherungen beim Dwidendeicplan A. wie seit nunmehr 15 Jahren. 42*/, der ordentlichen Jahresbeiträge, bei abgekürzten Versicherungen außerdem noch 1.5*4 der ciirame der gezahlten Zusatzprämien: beim - ----- Gesellschaftensich -J gezwungen!^gesehen . haben, ihre.ungende Dividenden herqbzusetzep.^>... «r< Blattes keine Unterbrechung eintritt.