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Der Israelit · 1902-11-20 · Heft 92 (20.11.1902) · page 30

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 92 (20.11.1902)
Date
1902-11-20
Page
– (sequence 30)
Language
German
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Allmälig verlassen die Christlich-Sozialen den Saal, bis auf Schneider, der immerfort schreit: „Judenbuben!- -.^7-// Die Sozialisten rufen: „Führt den besoffenen Kerl in's Wirthshaus!" Lueger's wiederholter Ruf „Meuchelmöder" erklärt sich dadurch, ^daß in der verflossenen Nacht bei einer Wirthhausrauferei in Favoriten ein Wachmann einen Messerstich erhielt. Freilich ist noch nicht festgestellt, welcher Partei der Thäter angehört, und die Rauferei stand obenein in keinem Zusammenhang mit der Wahl." 1 Die beiden Bürgermeister von Wien, Lueger und Strobach, die Hauptmatadoren eines solchen wüsten Radaus — ein eigenartiger Anblick! Freilich kein ungewohnter. Bei uns würde sich kein Bürgermeister — nichteinmal ein unbestätigter — zu solchen Radauszenen hergeben. Aber freilich: Lueger und Strobach! Das ist „Klasse für sich", wie der Sportausdruck lautet. ZMZrKgMKchriHLerr rrrrd Eorresporrvenzep. Deutschland. Berlin, im Nov. (Wann ist bei den Juden / die' B e e r d i g u n g s f e i e r zu Ende?) Eine schwierige Frage der jüdischen Religion beschäftigte vor einigen Tagen die Dritte Strafkammer am Landgericht II. Wegen Störung einer gottesdienstlichen Handlung war der Kaufmann Joseph W. angeklagt. Es handelte sich um den Ausbruch von Familienfeindseligkeiten am offenen Grabe. Der Angeklagte hatte eine Schwester, die an den Bankier W. verheirathet war, aber bereits im Jahre 1888 verstarb. Sie hinterließ eine Tochter, welche nach Ansicht des Vaters irrsinnig geworden war und deßhalb von ihm in eine Irrenanstalt untergebracht wurde, wo es ihr gelang, sich aus dem Fenster zu stürzen, wodurch sie sich den Tod zuzog. Am 20. Februar d. I. fand, nun auf dem jüdischen Friedhofe zu Weißensee ihre Beerdigung statt. Die Verwandten der Tochter mütterlicherseits waren aber nun stets der Meinung gewesen, daß Frl. W. nicht geisteskrank, sondern nur etwa nervös war, und daß der Vater zur Entwickelung dieser Krankheit durch lieblose Behandlung nicht unwesentlich beigetragen habe. Es hatte sich daher bei den Verwandten eine überaus feindselige Stimmung gegen den Vater herausgebildet, die sich am Grabe Luft machte. Als der Angeklagte die üblichen drei Hände voll Erde in die Gruft warf, sagte er mit lauter Stimme, so daß es alle Umstehenden hören konnten: „Das Kind muß bei der Mutter liegen. Schande über die, die das Kind in den Tod getrieben haben!" . Der Angeklagte gab die That unumwunden zu. entschuldigte sich aber damit, daß eine allgemeine Erregung geherrscht habe. Er habe seinen Schmerz zurückgehalten, aber als alles vorüber gewesen sei, da habe ihn der Schmerz ubermannt und er habe mit dem inkrimirten Ausrufe seinem Herzen Luft gemacht. Es entstand nun die Frage, ob in dem Moment, in welchem der Ausruf fiel, die Beerdigungsfeier noch fortdaüerte oder bereits vorüber war. Der Liturg, Herr Moses, vermochte darüber keine bündige Auskunft zu geben. Er gab an, zunächst wurde ein Gebet in der Kapelle gesprochen, dann habe er am Grabe das Schlußgebet verrichtet und drei Hände voll Erde in die Gruft geworfen. Er hatte den Auftrag, noch zu warten, bis alle Leidtragenden sich vom Grabe entfernt hätten; ob aber die gottesdienstliche Handlung bis zu diesem Moment währe, oder schon mit den drei Hand voll Erde schließe, wisse er nicht. Es folge dann allerdings noch das Kaddischgebet in der Kapelle, zu welchem alle Leidtragenden gerufen würden, ob dieses aber noch zu der Beerdigungsfeier gehöre, sei ihm unbekannt. Der Vertheidiger Dr. Leonh. Friedmann bestritt dies. Das Gebet in der Kapelle pflege ein ganzes Jahr hindurch täglich stattzufinden und gehöre daher nicht mehr zur Beerdigungsfeier. Da sich selbst durch den Kultusbeamten nicht feststellen ließ, ob in dem kritischen Moment die gottesdienstliche Handlung zu Ende oder nicht zu Ende war,, erkannte der Gerichtshof im Einverständniß mir dem Staatsanwalt auf Freisprechung, weil dem Angeklagten — selbst wenn die rituelle Handlung noch nicht zu Ende war — nicht nachgewiesen werden könne, daß er sich bewußt war, eine gottesdienstliche Handlung zu stören. Königsberg, 9. Rov. Die Gründung einer neuen Fleischeinkaufsgenossenschaft nach dem Muster der hierorts bereits bestehenden wird in Königsberg von jüdischen Mitbürgern beabsichtigt. Im Laufe der nächsten Woche soll nach dem „Artushof" eine Versammlung einberufen werden. Sie wird sich mit der Konstituirung der Genossenschaft, sowie der Wahl des Vorstandes und Aufsichtsrathes zu beschäftigen haben. Es soll dann sofort mit der Eröffnung der ersten Verkaufsstelle begonnen werden, in welcher die Mitglieder Fleisch, sowie sammtliche Fleisch- und Raucherwaaren nach streng ritueller Vorschrift erhalten werden. Sch w e i z. Bern, 14. Nov. In Nr. 87 Ihres gefch. Blattes bringen Sie an leitender Stelle einen Artikel, betiielr „Sonderbare Auswüchse", der die Meinung aufkommen lassen könnte, als wäre Bern eine rmrr "r? als wären dort nur Elemente, denen die Religion gar nichts bedeutet. Ich will auf de» Artikel nicht weiter eingehen, ich fühle mich nicht dazu berechtigt. Ich möchte Ihnen nur zur Orientirung einen objektiven Bericht einsenden über eine Generalversammlung des

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