Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 91 (17.11.1902)
- Date
- 1902-11-17
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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! { TTT d -il Ui n 17; r *:• Iv Jahrgang. £. fül i''. /: ^Vs ' .!U-.; %i-: ■'?-jl- '. GenLrat-Hrgan für das orLhodoLeIubenthum. Begnindet von . - - -7 - -' ' -: - V . ' Är. WehmNnrr in E>7. Eheschwan SS«S Montag, de« 17. srov.Äb-UsöL P)m Kampf um den Ritualmord.? X^u§fü§rti0er-Äcrfd^t.) - Die Strafsache gegen", den Redakteur Vöckler von der „Staatsb.-Zeitung" wegen Beleidigung des Pros. Dr. Hermann L. Strack hat ihren Ausgangspunkt von. der seinerzeit 'vor-der zweiten Strafkammer verhandelten Strafsache wider den. Buchhändler Dewald, der . wegen 'Verbreitung: der antisemitischen Konitzer An- .' sichispcsikürten verurtheilt wordeN^ist.^Jn jenem Pro- - - zeß hatte der Staatsanwalt Kanzow . gelegentlich . bemerkt: „Für den gebildeten Menschen gibt es überhaupt keinen Ritüalmord", auch war Prof. Strack über. die. Frage des „Ritualmordes" vernommen worden. Der Gcrichtshof vor dcm Forum der . Volksversammlung. " Am 2k>. Sept. 1901 fand in den Konkordiasälen eine vom Deutschen. Antisemitenbund einberufene Volksversammlung statt, in welcher Vöckler über das Thema sprach: . „Der Ausspruch des Staatsanwalts Kanzow." Nach einem um. nächsten Tage in der- „Staatsb.-Zeitung" erstatteten Berichte hat der Angeklagte sich dahin geäußert: „Noch bedauerlicher sei das Auftreten des Professors Strack als. Sachverständiger, der sich erlaubt habe, den hochangesehenen Prälaten Prof. Rohling als „unwissend und meineidig" zu bezeichnen.. (Pfuirufe.). Es sei unverständlich, weßhalb . der Gerichtspräsident diese grobe Ausschreitung habe durchgehen lassen. In Strackes höchst oberflächlich zusammengesetzten Schriften stoße man auf Fehler, wie sie einem Schulknaben nicht ungestraft hingingen, und ein solcher Mann wolle einen. Rohling unwissend nennen! (Große Heiterkeit.) Und meineidig? In der [Y. Nummn;d.er^Staa1s.b,-Ztg." '.vom.H8. Mas 19M sei :^r:achgewiesem"daß Pröfessot Dtrack m Bezug auf Dr. . /Bachler unwahre Behauptungen aufgestellt hat, dir dort als „kühne Verleumdung" und „Lüge" gekennzeichnet 's eien. Und diese Vorwürfe habe der Berliner Theologieprofessor Hermann L. Strack auf sich sitzen' lassen, ohne eine gerichtliche Klarstellung zu bewirken/ (Lebhafte Pfuirufe:) Und dieser Mann wolle einen Anderen,-seinen Kollegen, .meineidig nennen!"^ ■ Nach der Bekundung des. überwachenden Polizei-?, leuinants . MuNdt. und . des.cand. iheöl. Zoppmner. stimmt ' diese''.'.DarstellungMit--/-den-,wirklichen ÄuS^-. führüngen des Redners überein. -.. Rach, ihrer. Erittne-( rang habe Vöckler in. seiner Rede auch den Inhaltdes/ beleidigenden Artikels der „StäatsbP-Ztg." vom 18/ Mai IM, - der ' inzwischen" verfahrt, war^^offMkich wiederholte / 7' 777// - 7. 7 ,-<i- . .. Rohlings Gedanken. 77 -;.7 .V . Vöckler behauptete, daß das, waser gesagt habe, nur den Thatsachen entspreche. Prof. Strack habe in einem Vorwort zu seiner Schrift „Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit" unter anderem behauptet, daß Herr Dr. O. Bachler ihn in schamloser Weise verleumdet habe. Dr. Bachler habe nun aber kein Wort gegen ihn geschrieben und ihn deßhalb. in dem Artikel vom 18. Mai 1900 der Lüge, geziehen. Thatsache sei es doch auch, daß Prof. Strack wegen dieses Artikels keinen Strafantrag gestellt, sondern, sich damit begnügt habe, kurz vor der Verjährung den Artikel der Staatsanwaltschaft zur Kenntnißnahnw mitzutheilen. Was den Professor Rohling betrifft, so' habe er (Vöckler) sich an diesen gewandt gehabt und folgenden Bescheid erhalten: - „Ew. Hochwohlgeboren' er-, wiedere mit bestem Dank, daß der freche Anwurf durch die Schrift von Clemens Victor über den bekannten Wiener Prozeßversuch bereits eingehend widerlegt würde, und es daher angezeigt sein wird, daß ich auch selbst mal nach Berlin kommr^ pm. die Frechheit Lffent-: lichPtafemzü' lassen.^ . Strack's Buch. „Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit" halte er in ein durch und durch unwissenschaftliches Werk. Im